von Özay Tarim
Securitas stellt Betriebsübergang gemäß 613a BGB bei der Fluggastkontrolle am Flughafen Köln/Bonn in Frage!
Securitas startet am 01. Juli 2021 und möchte nicht alle 586 Beschäftigte von Kötter übernehmen!
Die Ausschreibung bzw. das Vergabeverfahren für die Luftsicherheitsaufgabe (Fluggastkontrollen § 5 LuftSiG) am Flughafen Köln/Bonn ist beendet. Das Sicherheitsunternehmen Securitas hatte sich gegen fünf weitere Sicherheitsdienstleister durchgesetzt und den Zuschlag für den Auftrag zur Durchführung der Personen- und Gepäckkontrollen (Fluggastkontrollen) erhalten.
Für den bisherigen Auftragnehmer Kötter Aviation Security ist demnach am 30. Juni 2021 – nach etwas mehr als 6 Jahren – am Flughafen Köln/Bonn Schluss. Kein Unternehmen war bislang länger als nur einen Auftragszeitraum für die Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn tätig. Deshalb haben die Beschäftigten am zweitgrößten NRW-Flughafen mehrere Auftragswechsel bzw. Betriebsübergänge gemäß § 613a BGB hinter sich.
BDLS-Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation und Securitas im Streit
Bei diesem jetzt bevorstehenden Auftragswechsel bahnt sich aber ein Streit mit dem neuen Sicherheitsdienstleister Securitas an. Die Geschäftsführung von Kötter Aviation hatte am Donnerstag (22.04.21) per Mitarbeiterinformation die Belegschaft darüber informiert, dass Securitas offenbar einen gesetzlich geregelten Betriebsübergang (§613a BGB) ablehnt. Diese Information hat unsere Kolleginnen und Kollegen sehr irritiert und auch massiv verunsichert. Nach Kötter Information begründet Securitas die Ablehnung des Betriebsübergangs mit der künftig geplanten Belegschaftsstärke von 360 Beschäftigten, aus der sich aus Sicht von Securitas angeblich kein Betriebsübergang ergeben würde. Kötter erklärt dagegen, dass alle 586 Beschäftigten von Securitas ab dem 01. Juli 2021 übernommen werden müssten. Zwei Mitgliedsunternehmen desselben Arbeitgeberverbandes BDLS streiten sich nunmehr mit zwei gegensetzlichen Meinungen.
Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) bejahen Betriebsübergang bei Personen- und Gepäckkontrollen an Verkehrsflughäfen
Für uns aber zählt nicht, was BDLS Mitgliedsunternehmen für Meinungen oder Interessen haben, sondern ausschließlich Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechungen. Der Europäische Gerichtshof sowie das Bundesarbeitsgericht haben inbesondere bei einem Auftragswechsel in Personen- und Gepäckkontrollen (Fluggastkontrollen) den gesetzlich geregelten Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch klar und deutlich bejaht. Deshalb gibt es keine andere Option: alle unsere 586 Kolleginnen und Kollegen müssen mit ihren bisher erworbenen Besitzständen und tarifvertraglichen Ansprüchen uneingeschränkt von Securitas übernommen und am Flughafen Köln/Bonn weiterbeschäftigt werden.
Securitas muss Beschäftigten Rechtssicherheit geben
Wir haben unverzüglich die Geschäftsführung von Securitas kontaktiert und unsere Position deutlich gemacht. Neben der Übernahme aller Beschäftigten muss auch die noch bis zum 31. Juli 2021 gültige Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit unbedingt verlängert werden. Die Securitas Geschäftsführung steht nunmehr in der Pflicht umgehend den Beschäftigten Rechtssicherheit zu geben. Wir erwarten vom Global-Player der Sicherheitsbranche die Anerkennung des gesetzlichen Betriebsübergangs und darüber hinaus Arbeitsplatzgarantien u. a. durch Verlängerung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Der Gesetzgeber hat mit Kurzarbeitsregelungen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um in Krisensituationen Personalabbau zu vermeiden. Securitas hat jetzt schon mit in Fragestellung des Betriebsübergangs bei den zukünftigen Beschäftigten Vertrauen verspielt, noch bevor er überhaupt als neuer Arbeitgeber gestartet ist. Wir wollen keine Wiederholung der Konflikte mit Securitas, wie sie im letzten Jahr auch am Flughafen Köln/Bonn (Auftrag: §§ 8 und 9 LuftSiG) im Zusammenhang mit der Verhandlung zur Betriebsvereinbarung Kurzarbeit stattgefunden haben.
Bundesinnenministerium in der Verantwortung
Das Bundesinnenministerium muss seine Auftragnehmer unverzüglich auffordern, Gesetze und Gerichtsentscheidungen zu achten und diese auch umzusetzen. Dem Auftraggeber ist seit den EuGH- sowie BAG-Entscheidungen kein Fall bekannt, wonach ein Sicherheitsunternehmen den Betriebsübergang gemäß § 613a BGB rechtlich in Frage gestellt hat. Die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle sind im Auftrag der Bundespolizei tätig und sind für die Gefahrenabwehr (Anti-Terrormaßnahme) am Flughafen Köln/Bonn verantwortlich. Im übertragenen Sinne sind also unsere Kolleginnen und Kollegen Bedienstete des Staates. Es ist deshalb inakzeptabel, dass die Luftsicherheitsassistenten beauftragt mit hoheitlicher Aufgabe, in ihrer Existenz bedroht werden.
Mehr Schutz für das Sicherheitspersonal
In den letzten Jahren hat das Sicherheitspersonal an seiner Belastungsgrenze gearbeitet, als die Verkehrsflughäfen Jahr für Jahr neue Rekordzahlen bei den Fluggästen verzeichnet hatten. Genau diese Beschäftigten hatten trotz erheblichen Personalmangels die Massen an Fluggästen abgefertig und für Sicherheit gesorgt. Die Folge war: hohe Anzahl an Krankheitstagen. Das Missmanagent der Verantwortlichen wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen ausgebadet. Und jetzt sollen sie teilweise nicht mehr benötigt werden? Nicht mit uns! Die Luftsicherheitsassistenten, die Tag um Tag für den Staat Sicherheit im Luftverkehr garantieren, erwarten jetzt umgekehrt Sicherheit für ihre Arbeitsplätze vom Auftraggeber sowie dessen Dienstleistern.
Staatliche Luftsicherheitsaufgabe darf nicht gewinnorientiert und auch nicht zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden!