BDLS-Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Kurzarbeitsantrag für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) am Flughafen Düsseldorf!
Das Piepenbrock-Tochterunternehmen hat bekanntlich für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle erneut bei der Agentur für Arbeit für die Monate Januar bis März 2022 Kurzarbeit beantragt.
Zumindest liegt derzeit keine Entscheidung der Genehmigungsbehörde (Agentur für Arbeit) für diese Kurzarbeit vor. Es bleibt also abzuwarten, ob der Antrag zur Kurzarbeit bei DSW am Flughafen Düsseldorf überhaupt in dieser Form die Kritieren erfüllt!
Im vorherigen Artikel haben wir über die Situation bei DSW ausführlich berichtet.
Manchmal sagt ein Bild mehr als 1000 Worte!!!
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