Schlagwort-Archive: Bundesagentur für Arbeit

DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 befristet Beschäftigte beim Vertragspartner des Staates!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 (!) Luftsicherheitsfachkräfte sind mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums in der Luftsicherheit beschäftigt!

Unsichere Arbeitsverhältnisse bei der DSW – Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung müssen endlich abgeschafft werden!

Extrem hoher Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge sowie Einstellungen ausschließlich in Teilzeit sind Anzeichen einer verfehlten Personalpolitik beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums. Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse existieren aktuell bei der Sicherheitsfirma DSW in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf. DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 befristet Beschäftigte beim Vertragspartner des Staates! weiterlesen

DSW will unbedingt am Flughafen Düsseldorf Kurzarbeit einführen!

BDLS-Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Kurzarbeitsantrag für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) am Flughafen Düsseldorf!

Das Piepenbrock-Tochterunternehmen hat bekanntlich für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle erneut bei der Agentur für Arbeit für die Monate Januar bis März 2022 Kurzarbeit beantragt. DSW will unbedingt am Flughafen Düsseldorf Kurzarbeit einführen! weiterlesen

Bundesagentur für Arbeit ermittelt gegen Piepenbrock/DSW!

Von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf

Bundesagentur für Arbeit ermittelt nach Anzeige von ver.di gegen Piepenbrock/DSW wegen Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld!

 

Am Flughafen Düsseldorf gibt es aktuell ein dominierendes Thema. Wir haben in den vergangenen Tagen dazu ausführlich berichtet. Auch die Presse hat dieses Thema aufgegriffen. Es geht um den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW. Genauer gesagt geht es um Ungereimtheiten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zwar für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten. Hierbei geht es nicht um jene Krankentage, die in den Zeitraum fallen, in der die Arbeitszeiten tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallen sind. Für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall haben die Beschäftigten im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
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