Etappensieg reicht uns nicht! Wir wollen Arbeitsplatzsicherheit!

von Özay Tarim

Securitas wird nun doch alle 586 Kötter-Beschäftigte am Flughafen Köln/Bonn zum 01. Juli 2021 übernehmen!

Warum nicht gleich so!

Noch vor einigen Tagen hatte Securitas den Betriebsübergang in Frage gestellt und dadurch die Kötter-Beschäftigten massiv verunsichert. Erst nach Druck lenkte Securitas letzte Woche Freitag letztendlich ein und wird den gesetzlichen Betriebsübergang mit Kötter Aviation am Flughafen Köln/Bonn (Fluggastkontrollen) zum 01. Juli 2021 umsetzen.

Das bedeutet: alle Beschäftigten werden mit ihren bisherigen Besitzständen sowie tarifvertraglichen Ansprüchen uneingeschränkt von Securitas übernommen und am Flughafen Köln/Bonn wie bisher weiterbeschäftigt!

Etappensieg!

Gemeinsam mit den Beschäftigten und unseren Betriebsratsmitgliedern hatten wir im Vorfeld gesagt: „ NICHT MIT UNS” und genau so ist es jetzt auch geschehen. Wir lassen nicht zu, dass  unsere Arbeitnehmerrechte und der gesetzliche Betriebsübergang in Frage gestellt werden. Als Etappensieg haben wir unseren Erfolg bezeichnet, weil er nur ein erster Schritt zur Arbeitsplatzsicherheit ist. Wichtig ist, dass unsere Interessenvertretungen weiterhin wachsam bleiben. Ein Sicherheitsunternehmen, dass schon vor der Auftragsübernahme über Personalabbau nachgedacht hat, wird möglicherweise diese Absicht ab dem 01. Juli 2021 nicht ohne weiteres über Bord werfen.

Securitas Vorgehensweise scheinheilig!

Gegenüber der Kötter-Geschäftsführung hatten die Securitas Verantwortlichen in mehreren Gesprächen zunächst den gesetzlichen Betriebsübergang in Frage gestellt und beabsichtigt nicht allen Beschäftigten neue Arbeitsverträge anzubieten. Nach Aussage von Kötter sollten wohl nur rund 360 Beschäftigte einen neuen Arbeitsvertrag bei Securitas erhalten. Und jetzt heißt es – erst nach unserem öffentlichen Druck – Securitas akzeptiert den gesetzlichen Betriebsübergang gemäß 613a BGB. In einer von Securitas veröffentlichten Pressemitteilung wird Andy Matthias Müller (Geschäftsführer Securitas Aviation Service) wie folgt dazu zitiert: „Wir werden zügig mit dem Betriebsrat und der Bundespolizei die Gespräche aufnehmen, um einen optimalen Betrieb der Fluggastkontrollen und damit weiterhin ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.”  Wer´s glaubt wird selig. Es ist der gleiche Herr Müller, der auch letztes Jahr am Flughafen Köln/Bonn (Auftrag §§ 8 und 9 LuftSiG) während der Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung Kurzarbeit unsere Betriebsratsmitglieder mit Kündigungen von Beschäftigten massiv unter Druck gesetzt hatte. Die bereits – mit der damaligen Arbeitsdirektorin (Frau Biesing) und der weiteren Geschäftsführerin (Frau Martinov) – endverhandelte Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit hatte ER im Nachhinein torpediert und seine Unterschrift verweigert, weil die Betriebsvereinbarung Aufstockungsleistungen für die Beschäftigten vorsah. Offenbar musste die Arbeitsdirektorin in Folge dessen ihren Stuhl räumen. Aber der eigentlich verantwortliche Herr Müller ist immer noch in gleicher Funktion tätig. Erneut ist es derselbe Geschäftsführer, der durch Missmanagement Securitas einen öffentlichen Imageschaden bereitet hat.

Etappensieg reicht uns nicht – Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit muss verlängert und betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden!

Securitas kann jetzt nur noch Vertrauen bei der Belegschaft zurück gewinnen, indem neben der Umsetzung des gesetzlichen Betriebsübergangs, zwingend auch die  Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit mit dem Betriebsrat verhandelt und verlängert wird. Die aktuelle Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit wurde mit Kötter – aufgrund der Ausschreibung – zunächst bis zum 31. Juli 2021 abgeschlossen. An allen NRW-Verkehrsflughäfen haben unsere Betriebsräte Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen und somit den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen fest verankert. Der Gesetzgeber hat das Instrument Kurzarbeit genau vor diesem Hintergrund zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, um in der Pandemie-Krise Arbeitsplatzabbau zu vermeiden. Etappensieg reicht uns nicht! Deshalb erwarten und fordern wir gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern auch von Securitas ab dem 01. Juli 2021 zügig die Fortsetzung der aktuell gültigen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Nur so können verbindlich Arbeitsplätze gesichert bzw. betriebsbedingte Kündigungen (zunächst bis Ende 2021) für alle Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn ausgeschlossen werden.

Bundesinnenministerium verlangt kontinuierliche Personalstärke für die Luftsicherheitsaufgabe

Die nachhaltige Sicherung von Fachkräften für die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe (Fluggastkontrollen/ Anti-Terrormaßnahme) hat für uns Gewerkschaft alleroberste Priorität. Der Auftraggeber (Bundesinnenministerium) verlangt ebenfalls eine kontinuierliche Personalstärke für die Luftsicherheitsaufgaben an den Verkehrsflughäfen von allen beauftragten Sicherheitdienstleistern. In weiser Voraussicht haben wir bereits in unseren Tarifverträgen für Sicherheitskräfte an den Verkehrsflughäfen die Themen Auftragswechsel durch Neuausschreibung bzw. gesetzlicher Betriebsübergang verbindlich geregelt. Dennoch ist es absurd, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die im Auftrag des Staates tag täglich Gefahrenabwehr betreiben, von den staatlich beauftragten Sicherheitsunternehmen in ihrer Existens bedroht werden. So ist beispielsweise ja auch nicht vorstellbar, dass Bundespolizisten bzw. Regierungsbeschäftigte, die ebenfalls für Luftsicherheit an den Flughäfen tätig sind, vom Arbeitsplatzabbau bzw. von Kündigungen betroffen sein könnten.

Schluss mit Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Luftsicherheit!

Luftsicherheitsaufgaben dürfen nicht gewinnorientiert und insbesondere nicht zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden!