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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Luftsicherheitsbranche: Tarifliche Jahressonderzahlung steigt auch in 2026 (ab 15. Juni 2026) weiter stufenweise an!
Ohne Tarifvertrag keine Jahressonderzahlung in der Luftsicherheitsbranche!
Mit dem Tarifabschluss im April 2025 haben wir bekanntlich in allen Entgeltgruppen spürbare Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Diese von uns erkämpften, stufenweisen Anpassungen (ab dem 01. Mai 2025) wirken sich auch weiter in 2026 entsprechend auf die tariflich vereinbarte Jahressonderzahlung aus.
Die tarifliche Jahressonderzahlung beträgt insgesamt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai– und der Novemberabrechnung ausbezahlt. Konkret bedeutet das jetzt für die Maiabrechnung 2026, die jetzt am 15. Juni 2026 fällig wurde, dass 12,5 Prozent des Regelentgelts als Jahressonderzahlung zur Auszahlung gebracht werden muss. Das monatliche Regelentgelt der Vollzeitbeschäftigten errechnet sich aus der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden entgelttariflichen Stundengrundvergütung multipliziert mit der monatlichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein monatliches Regelentgelt entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Bei fristgerechter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird die jeweilige Hälfte der Jahressonderzahlung anteilig sofort fällig.
Beschäftigte, die sich in Langzeiterkrankung oder Elternzeit befinden, haben ebenfalls Anspruch auf die volle tarifliche Jahressonderzahlung. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass einige BDLS Mitgliedsunternehmen (private Sicherheitsfirmen) die tarifliche Jahressonderzahlung unrechtmäßig verweigert haben. Das ist tarifwidrig und nicht hinnehmbar. Bitte überprüft eure Lohnabrechnungen auf Richtigkeit!
Berechnungsbespiele der Jahressonderzahlung nach den jeweiligen Entgeltgruppen:
EG I: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 1 (Fluggastkontrolle § 5 LuftSiG) beträgt seit dem 1. April 2026 der neue Stundengrundlohn 25 €. Die Vollzeitbeschäftigten (160 Stunden/Monat) aus der EG I müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2026 (fällig zum 15. Juni 2026) in Höhe von 500 €/ Brutto erhalten.
Berechnungsformel: Vollzeit 160 Monatsarbeitsstunden mal 25 € Stundengrundlohn = 4000 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2026 ) = 500 €/ Brutto.
Weitere Beispiele aus der EG I ( § 5 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2026) :
- Bei 150 Stundenvertrag = 468,75 € Jahressonderzahlung
- Bei 140 Stundenvertrag = 437,50 € Jahressonderzahlung
- Bei 130 Stundenvertrag = 406,25 € Jahressonderzahlung
- Bei 120 Stundenvertrag = 375,00 € Jahressonderzahlung
- Bei 100 Stundenvertrag = 312,50 € Jahressonderzahlung
- Bei 80 Stundenvertrag = 250,00 € Jahressonderzahlung
EG II: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 2 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. PWK, KFZ-Kontrollen, Fracht) beträgt der Stundengrundlohn 24,09 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG II müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2026 in Höhe von 523,95 €/ Brutto erhalten.
Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 24,09 € = 4191,60 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2026) = 523,95 €/ Brutto.
Weitere Beispiele aus der EG II ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2026) :
- Bei 160 Stundenvertrag = 481,80 € Jahressonderzahlung
- Bei 80 Stundenvertrag = 240,90 € Jahressonderzahlung
EG III: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 3 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. Bordkartenkontrolle, Flugzeugbewachung, Dokumentenkontrolle) beträgt der neue Stundengrundlohn 22,24 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG III müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2026 in Höhe von 483,72 €/ Brutto erhalten.
Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 22,24 € = 3869,76 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2026) = 483,72 €/ Brutto.
Weitere Beispiele aus der EG III ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2026) :
- Bei 160 Stundenvertrag = 444,80 € Jahressonderzahlung
- Bei 80 Stundenvertrag = 222,40 € Jahressonderzahlung
EG IV: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 4 (z. B. Rollstuhlservice am Flughafen DUS) beträgt der neue Stundengrundlohn 19,66 € (18,21 € plus 1,45 € Zulage). Die Vollzeitbeschäftigten (189 Stunden/Monat) aus der EG IV müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2026 in Höhe von 464,46 €/ Brutto erhalten.
Berechnungsformel: Vollzeit 189 Monatsarbeitsstunden mal 19,66 € = 3715,74 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2026) = 464,46 €/ Brutto.
- Bei 180 Stundenvertrag = 442,35 € Jahressonderzahlung
Anhand dieser Beispielrechnungen könnt ihr eure Lohnabrechnungen bzw. die Jahressonderzahlungen überprüfen.
Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – müssen immer wieder erkämpft und verteidigt werden!
Anmerkung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch auf diese oder einer vergleichbaren Leistung ergibt sich nur aus dem Tarifvertrag. Wer also bessere Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche will, muss sich in der Gewerkschaft ver.di organisieren.
Lohnerhöhungen und tarifliche Leistungen können nur erkämpft und verteidigt werden, wenn die Gemeinschaft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten weiter wächst!
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