von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Flughafen Düsseldorf: Missstände bei der Sicherheitsfirma DSW waren u. a. Thema im WDR-Magazin Westpol (Fernsehbeitrag: Gewerkschaften unter Druck)!
Unsere Forderung: Keine öffentlichen Aufträge für mitbestimmungsfeindliche Unternehmen!
Am 15. Juni 2025 hat das landespolitische Magazin WDR Westpol einen alarmierenden Trend in Nordrhein-Westfalen offengelegt: Immer weniger größere Unternehmen verfügen über einen Betriebsrat. Die Gründe dafür sind aus unserer Sicht u. a. : Arbeitgeber verhindern systematisch die Gründung von Betriebsräten oder setzen bestehende BR-Gremien massiv unter Druck.
Ein zentraler Bestandteil des Beitrags war auch die Darstellung der Missstände beim Unternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) – einem Sicherheitsdienstleister, der im Auftrag des Bundes am Flughafen Düsseldorf tätig ist. Damit rückt ein besonders alarmierendes Beispiel für die Aushöhlung betrieblicher Mitbestimmung in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit.
Hier ist der Link zum WDR-Fernsehbeitrag:
Westpol – Videos – Westpol – Fernsehen – WDR
Wir als ver.di betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge. Denn mit dem Rückgang der Mitbestimmung verlieren Beschäftigte ein zentrales Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen. Die Folgen sind sichtbar: Nur noch 25 % der Beschäftigten in NRW arbeiten laut dem WDR Bericht in tarifgebundenen Betrieben – ein drastischer Rückgang, der mit dem Abbau kollektiver Rechte einhergeht.
Union Busting am Flughafen Düsseldorf
Seit Übernahme des Sicherheitsauftrags zur Durchführung der Fluggastkontrollen im Juni 2020 dokumentieren wir bei der Firma DSW ein aus unserer Sicht systematisches Muster der Missachtung von Arbeitnehmerrechten und eine gezielte Schwächung des Betriebsrats.
Allein zwischen Januar 2023 und Juni 2025 wurden am Arbeitsgericht Düsseldorf über 100 (!) Klageverfahren gegen DSW registriert – ein branchenweit beispielloser Vorgang. Bereits zuvor kam es zu zahlreichen weiteren Klageverfahren, etwa wegen krankheitsbedingter Kündigungen während der Corona-Pandemie (Massenentlassungen).
Eine weitere schwerwiegende Thematik verdeutlicht die Missstände bei der Firma DSW besonders: die Missachtung und Torpedierung der Betriebsversammlungen! Das Sicherheitsunternehmen DSW entzog sich wiederholt der gesetzlichen Pflicht, an den Betriebsversammlungen teilzunehmen. Der Betriebsrat ließ dies nicht unbeachtet und klagte – mit Erfolg. Das Arbeitsgericht machte unmissverständlich deutlich: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sich mindestens einmal im Jahr an einer Betriebsversammlung zu beteiligen.
Doch warum muss ein Arbeitgeber überhaupt verklagt werden, um an einer Betriebsversammlung in seinem eigenen Betrieb teilzunehmen – zumal er gesetzlich ohnehin dazu verpflichtet ist? Aus unserer Sicht liegt die Antwort auf der Hand: Durch seine wiederholte Abwesenheit versucht der Arbeitgeber offenbar, die Bedeutung der Betriebsversammlungen zu untergraben und deren Wirkung auf die Belegschaft bewusst zu schwächen.
Ebenso sah sich der Betriebsrat gezwungen, gerichtlich durchzusetzen, dass die Teilnahme der Beschäftigten an Betriebsversammlungen während ihrer jeweiligen Arbeitszeit erfolgen muss – auch in diesem Fall gaben ihm die Arbeitsgerichte in zwei Instanzen recht. Besonders erschütternd: Das Unternehmen hatte die Betriebsversammlungen sogar vor einiger Zeit als „Propaganda-Veranstaltung“ bezeichnet und diffamiert, sogar Aufsichtskräfte wurden als „Aufseher“ vor dem Eingang zum Betriebsversammlungsraum positioniert, damit diese vor der Teilnahme an der Betriebsversammlung die Unterschriften der Beschäftigten aufnehmen – das ist rechtswidrig und ein offener Frontalangriff auf die demokratische Kultur im Betrieb.
Kein Platz für Mitbestimmungsfeindlichkeit – erst recht nicht mit Steuergeldern
Trotz eindeutiger Gerichtsurteile zu den Betriebsversammlungen versucht die Firma DSW aktuell, diese Entscheidungen vor dem Bundesarbeitsgericht aufheben zu lassen. Darüber hinaus halten wir fest, dass auch die Teilnahme von uns als Gewerkschaft ver.di an den Betriebsversammlungen seitens der DSW offensichtlich nicht erwünscht ist. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um einen gezielten Angriff auf die betriebliche Mitbestimmung – ein klarer Fall von Union Busting, also der systematischen Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften im Betrieb.
Unsere Forderung ist klar und deutlich: Keine öffentlichen Aufträge für mitbestimmungsfeindliche Unternehmen
Es ist inakzeptabel, dass Unternehmen mit dokumentierten Verstößen gegen Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte weiterhin öffentliche Aufträge erhalten – und so durch Steuergelder finanziert werden.
Wir fordern daher:
-
Mitbestimmungspflicht in öffentlichen Ausschreibungen – nur wer demokratische Rechte im Betrieb achtet, darf öffentliche Aufträge erhalten.
-
Tariftreue allein reicht nicht aus – entscheidend ist der nachweisbare, respektvolle Umgang mit Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften.
-
Gewerkschaftsrechte und Betriebsratsarbeit müssen gestärkt und geschützt werden – als unverzichtbarer Teil betrieblicher Demokratie.
Hoheitliche Aufgaben erfordern rechtsstaatliches Handeln
Die Durchführung von Fluggastkontrollen ist eine hoheitliche Aufgabe. Wer sie übernimmt, muss nicht nur Sicherheitsvorgaben erfüllen, sondern auch die Grundprinzipien des Arbeitsrechts einhalten: Mitbestimmung, Tarifbindung, gewerkschaftliche Beteiligung. Diese dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden.
Der Staat darf kein Union Busting finanzieren. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die demokratische Rechte im Betrieb respektieren.
Wer Mitbestimmung in den Betrieben und an den Flughäfen bekämpft und missachtet, darf keine öffentlichen Aufträge erhalten!