Klüh Security

Flughafen Düsseldorf: Subunternehmereinsatz bei Klüh Security führt zu Lohndumping!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security GmbH

Flughafen Düsseldorf: Subunternehmereinsatz beim BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security GmbH führt zu Lohndumping!

Subunternehmen von Klüh Security zahlt 4,44 € pro Stunde unter Tarif – Schluss mit „Zwei-Klassengesellschaft“ bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten

Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf niemals zu Lohndumping führen. Der Fall am Flughafen Düsseldorf zeigt aber, dass der Flughafenbetreiber (Auftraggeber) und die Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH (Auftragnehmer) durch den Einsatz von Subunternehmen Lohndumping Tor und Tür öffnen.

Die Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH ist Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS (Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen) und damit auch tarifgebunden. Die Mitgliedsunternehmen des BDLS müssten deshalb nicht nur die Tarifverträge in ihren eigenen Betrieben einhalten und umsetzen, sondern auch dafür sorgen, dass bei den von ihnen beauftragten Subunternehmen diese Tarifverträge ebenso angewandt werden. Die tarifvertraglich vereinbarten Löhne für Sicherheitsdienstleistungen (Luftsicherheit) am Flughafen Düsseldorf werden nämlich von der durch Klüh Security GmbH beauftragten Subfirma deutlich unterschritten. Bei diesem Subunternehmen handelt es sich um eine private Sicherheitsfirma Namens SICURO, die in keinem Arbeitgeberverband der Sicherheitswirtschaft Mitglied ist. 

Widersprüchlich: Flughafen Düsseldorf verlangt vom Dienstleister Klüh Security verbindlich die Tarifbindung, nicht aber von der beauftragten Subfirma

Das Sicherheitsunternehmen Klüh Security GmbH ist vom Flughafenbetreiber in Düsseldorf u. a. mit der Durchführung der Sicherheitskontrollen gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz beauftragt. Die letzte öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Sicherheitsaufgaben (§ 8 LuftSiG) führte der Flughafenbetreiber im Jahr 2020 durch. Leider war auch diese Auftragsvergabe am Preis orientiert. Für das billigste Angebot gab es nämlich 60 % Punkte. Dass der Preis mal wieder bei der Vergabe von Luftsicherheitsaufgaben die entscheidende Rolle spielte, war und bleibt für uns absolut inakzeptabel. Die Auftragsvergabe von Luftsicherheitsaufgaben darf nicht nach dem billigsten Angebot erfolgen und schon gar nicht zu Lasten der Beschäftigten führen.

In der Leistungsbeschreibung aus dem Jahr 2020 war ebenso die Tarifbindung für die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen ein wichtiger Bestandteil. Der Flughafenbetreiber hatte die für uns als Gewerkschaft ver.di unausweichliche Tarifbindung in seiner Leistungsbeschreibung berücksichtigt und sogar die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BDLS verbindlich verlangt.

Der Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf) machte damit richtigerweise die uneingeschränkte Einhaltung und Umsetzung der Branchentarifverträge (Luftsicherheit) für den Auftragnehmer (Sicherheitsunternehmen Klüh Security) zur Bedingung. Was aber deutlich im Widerspruch zu dieser Voraussetzung steht, ist die Möglichkeit für den Auftragnehmer Klüh Security zur Auftragserfüllung  auch Subunternehmen am Flughafen Düsseldorf einzusetzen, aber ohne von diesem ebenfalls die Tarifbindung einzufordern. Denn: Für die Subunternehmen hatte der Flughafenbetreiber versäumt, in der Leistungsbeschreibung die verbindliche Umsetzung und Einhaltung der Tarifverträge für die Luftsicherheitsbranche  zu regeln. Und genau deshalb ist es bisher auch möglich gewesen, dass die durch Klüh Security GmbH beauftragte Subfirma am Flughafen Düsseldorf sich nicht verpflichtet sah, die Tarifverträge aus der Luftsicherheitsbranche anzuwenden.

Subunternehmen SICURO zahlt für Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf 4,44 € pro Stunde unter Tarif (Stand Abrechnungsmonat August 2024)

Die Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH hatte während der Corona-Zeit viele befristete Arbeitsverhältnisse von Sicherheitsbeschäftigten auslaufen lassen und seither kaum Personal im Security-Bereich aufgebaut. Das hat zur Folge, dass immer wieder an einigen sicherheitsrelevanten Positionen Personal fehlt. Daher setzt Klüh Security seit einigen Jahren regelmäßig das Subunternehmen SICURO ein, um einerseits die vorhandenen Personallücken zu stopfen und andererseits mögliche Vertragsstrafen gegenüber dem Flughafenbetreiber zu vermeiden.  

Die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten am Flughafen Düsseldorf wurden von Klüh Security GmbH richtigerweise mindestens mit dem Tariflohn aus der Entgeltgruppe 3 (19,44 € Stundengrundlohn) bis zum Abrechnungsmonat August 2024 vergütet. Mit dem Abrechnungsmonat September 2024 sind die tarifvertraglich vereinbarten Stundengrundlöhne der Beschäftigten, die beispielsweise in der Bordkartenkontrolle tätig sind, gestiegen. Demzufolge müssen die im Arbeitgeberverband BDLS organisierten Mitgliedsunternehmen (wie Klüh Security) sogar die Löhne aus der Entgeltgruppe 3 jetzt mit 20,19 € vergüten. 

Bevor die Leiharbeitnehmer von der Subfirma SICURO überhaupt für Klüh Security GmbH am Flughafen Düsseldorf in den sicherheitsrelevanten Positionen zum Einsatz kommen, müssen sie zwingend einige Voraussetzungen erfüllen. Es handelt sich hierbei u. a. um Vorgaben des Kapitel 11 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 05. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit. Um eine entsprechende Tätigkeit z. B. in der Bordkartenkontrollen am Flughafen Düsseldorf ausüben zu können bzw. zu dürfen, müssen die Sicherheitskräfte erfolgreich Luftsicherheitsschulungen zum Beispiel gemäß Nummer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/ 1998 absolviert haben und eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG nachweisen. 

Das Personal von SICURO am Flughafen Düsseldorf wird also statt mit dem für sicherheitsrelevante Tätigkeiten vorgesehenen tariflichen Stundengrundlohn von 19,44 € (EG 3 TV Luftsicherheit – Stand August 2024), tatsächlich nur mit einem Stundengrundlohn von 15 €!!! vergütet. Damit wird der tarifvertragliche Stundengrundlohn für sicherheitsrelevante Tätigkeiten am Flughafen Düsseldorf um satte 4,44 € pro Stunde unter Branchentariflohn vergütet! Uns liegen Lohnabrechnungen von Beschäftigten vor, die diesen Missstand belegen. Im Abrechnungsmonat September 2024 (Stundenlohn ab 01. September 20,19 € – Auszahlung zum 15. Oktober 2024) würde sich der Lohnabstand sogar auf 5,19 € pro Stunde unter Tarif erhöhen.

Nach unseren Recherchen haben die Leiharbeitnehmer von SICURO allein in den letzten drei Monaten über 180 Dienste (!) für Klüh Security in den sicherheitsrelevanten Positionen am Flughafen Düsseldorf übernommen. 

Ab sofort ist Schluss mit Lohndumping – Branchentariflöhne wurden vom Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt

Jetzt ist Schluss mit Lohndumping bei Klüh Security am Flughafen Düsseldorf – keine Zwei-Klassengesellschaft mehr bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten! Seit dem 01. Oktober 2024 sind nämlich die entsprechenden und von uns erkämpften Branchentariflöhne der Entgeltgruppen 2, 3 und 4 (Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen) vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen, ab sofort zwingend die entsprechenden Tariflöhne (EG 2, 3 und 4) zahlen müssen.

Klüh Security GmbH hat uns gegenüber nunmehr versichert, dass die von ihm beauftragte Subfirma SICURO die Branchentariflöhne ab dem Abrechnungsmonat September 2024 (fällig am 15. Oktober 2024) entsprechend der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit umsetzen wird. Die Leiharbeitnehmer von SICURO, die beispielsweise im Monat September 2024 in der Bordkartenkontrolle oder an den Behördentüren im Einsatz waren (EG 3), werden jetzt mit 20,19 € statt wie bisher mit nur 15 € pro Stunde vergütet – das sind auf einen Schlag 5,19 € pro Stunde mehr Lohn. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten werden alle Beschäftigten ab jetzt gleichbehandelt.

Schluss mit schlechten Rahmen- und Arbeitsbedingungen

Unsere Position in NRW ist nach wie vor eindeutig: Am Profit orientierte Auftragsvergabe führt zu schlechten Arbeitsbedingungen – Wir brauchen deshalb dringend eine Kehrtwende in der Luftsicherheitsbranche!