von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen IWS Industrie-Werkschutz GmbH
UPDATE*UPDATE*UPDATE
BDLS Mitgliedsunternehmen IWS reagiert auf unsere Veröffentlichung zur Anwendung falscher Tarifverträge für ihre Beschäftigten bei der DHL Airways GmbH am Flughafen Köln/Bonn!
Betroffen von diesem Konflikt sind auch die IWS Beschäftigten bei der DHL am Flughafen Frankfurt!
Am 09. September 2024 hatten wir hier ausführlich über die Anwendung der falschen Tarifverträge bei der IWS im Objekt DHL am Flughafen Köln/Bonn berichtet. Nun gibt es hierzu eine Reaktion vom BDLS Mitgliedsunternehmen IWS.
Die Geschäftsführung von der IWS hat uns als Gewerkschaft ver.di angeschrieben und sich Anfang dieser Woche auch schriftlich an alle Beschäftigten an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt am Main (in den Objekten von DHL) gewandt. Die vorliegende Stellungnahme mit den dort aufgeführten Argumenten des Arbeitgebers überzeugen uns nicht und sind in der Sache widersprüchlich. Der Geschäftsführer behauptet nämlich, dass selbst wenn die Tarifverträge für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Anwendung finden sollten, wäre die Eingruppierung der Sicherheitsmitarbeiter in der Entgeltgruppe 3 (Entgeltgruppe für Sicherheitstätigkeiten) sachlich und fachlich falsch.
Die IWS-Sicherheitsmitarbeiter würden nach seiner Meinung in die unterste Entgeltgruppe 5 (Entgeltgruppe für Servicedienstleistungen) gehören. Jegliche Begründung bzw. Erklärung, warum die Sicherheitsmitarbeiter aus seiner Sicht nicht in die Entgeltgruppe 3, sondern in die Entgeltgruppe 5 gehören sollen, bleibt die IWS den Beschäftigten aber schuldig.
Zur Klarstellung: Die IWS-Beschäftigten in den Objekten von der DHL an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt am Main sind nachweislich Sicherheitsmitarbeiter (entsprechend der Arbeitsverträge, Flughafenausweise und Schulungszertifikate gemäß Nr. 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Luftsicherheit, die das eindeutig belegen) und definitiv keine Servicekräfte. Deshalb kann die Eingruppierung der Sicherheitsmitarbeiter nicht in die Entgeltgruppe 5 (Servicedienstleistung) erfolgen. Dies wäre aus unserer Sicht falsch und zudem nicht gerechtfertigt.
Für uns stellt sich aber in erster Linie gar nicht die Frage, ob die Tarifverträge für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in den Objekten von der DHL an den beiden Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt Anwendung finden. Es ist deutlich im Geltungsbereich u.a. des Entgelttarifvertrags niedergeschrieben, für wen diese Tarifverträge gelten, nämlich für alle Beschäftigten, die den Vorgaben des Kapitel 11 des Anhanges zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 unterliegen.
Auszug aus dem Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:
Alle Beschäftigten von IWS, die Sicherheitstätigkeiten in den Objekten von DHL an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt am Main ausüben, müssen erfolgreich Luftsicherheitsschulungen zum Beispiel gemäß Nummer 11.2.3.9 (also Kapitel 11 wie im Geltungsbereich vorgesehen) der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 absolviert haben und eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG nachweisen. Genau diese Voraussetzungen erfüllen auch alle IWS-Beschäftigten und deshalb gilt für sie folgerichtig dieser Tarifvertrag.
Die Sicherheitsfirma IWS will nun den Konflikt in einer paritätisch besetzten Clearingstelle (Schlichtungskommission) mit Vertretern unserer Gewerkschaft ver.di sowie des Arbeitgeberverbands BDLS klären lassen.
Wir sind im Interesse unserer Gewerkschaftsmitglieder an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt am Main gerne bereit außergerichtlich in der Clearingstelle die Anwendung des Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen und die richtige Eingruppierung entsprechend ihren Sicherheitstätigkeiten zu klären.
Die IWS-Geschäftsführung hat jetzt schon allen Beschäftigten schriftlich versprochen, sollte in der Clearingstelle herauskommen, dass die Tarifverträge für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Anwendung finden, werden diese in Rücksprache mit dem Auftraggeber DHL Airways GmbH sofort für alle Beschäftigten an den Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt am Main umgesetzt.
Unsere Forderung an die IWS ist in diesem Zusammenhang ganz klar: die Ansprüche der Beschäftigten aus den Entgelt- und Manteltarifvertragskorrekturen müssen dann auch für alle Beschäftigten im Rahmen der Ausschlussfristen rückwirkend erfolgen!
Anmerkung: Am Flughafen Köln/Bonn gibt es neben DHL noch zwei weitere große Frachtunternehmen, nämlich UPS und Fedex. Diese beiden Akteure setzen ebenfalls private Sicherheitsfirmen im Werksbereich ein. Die Firma Kötter Aviation ist bei UPS und Pond Security bei FedEx für die Sicherheitsaufgaben verantwortlich. Kötter und Pond sind auch Mitgliedsunternehmen im Arbeitgeberverband BDLS und wenden – im Gegensatz zu IWS – die richtigen Tarifverträge an und vergüten die Sicherheitskräfte im Werkschutz gemäß der Entgeltgruppe 3 (Sicherheitstätigkeit gemäß Nummer 11.2.3.9 EU-Verordnung) des Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen mit dem aktuellen Grundlohn von 20,19 € pro Stunde.
Wir werden euch über die weitere Entwicklung im Konflikt mit der IWS auf dem Laufenden halten.
Tarifverträge schützen die Beschäftigten der Luftsicherheitsbranche!