Flughafen Düsseldorf

Flughafen DUS: Untragbare Vertragsklausel bei DSW setzt Aufsichtskräfte und Belegschaft unter Druck!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Untragbare Vertragsklausel bei der DSW am Flughafen Düsseldorf setzt Aufsichtskräfte und Belegschaft unter Druck!

Seit der Übernahme der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf im Juni 2020 durch die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) häufen sich die Fälle, in denen grundlegende Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte missachtet oder untergraben werden.

Nun liegt uns ein weiterer Fall vor, der exemplarisch zeigt, wie die Firma DSW mit dem Thema Personalführung umgeht: Es geht um Beschäftigte mit Zusatzfunktion als Aufsichtskräfte – also um Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Qualitätssicherung und fachliche Unterstützung der Luftsicherheitskontrollen verantwortlich sind.

In den uns aktuell vorliegenden Verträgen/Zusatzvereinbarungen aus 2025 dieser sogenannten Aufsichtskräfte findet sich unter dem Punkt „Widerrufsmöglichkeit“ eine Klausel, die aus unserer Sicht nicht nur höchst fragwürdig, sondern auch arbeitsrechtlich unhaltbar ist.

In der Zusatzvereinbarung steht bei Widerrufsmöglichkeit u. a. folgendes:

„Ihre Tätigkeit mit Zusatzfunktion als Aufsichtskraft kann jederzeit seitens DSW widerrufen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und durch den Widerruf nicht mehr als 25 % Ihrer Gesamtvergütung betroffen sind. Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn Sie aus Gründen, die in Ihrer Leistung oder Ihrem Verhalten liegen, nicht länger für die Ausübung Ihrer Zusatzfunktion geeignet sind.”

Daran anschließend wird unter Punkt a) der Klausel aufgeführt, dass dies unter anderem dann möglich ist: „wenn die im Rahmen der durchgeführten Fachaufsichten festgestellten negativen Qualitätsabweichungen über einen Zeitraum von zwei Monaten mehr als 30 % unter dem Durchschnitt der festgestellten negativen Qualitätsabweichungen des übrigen Luftsicherheitskontrollpersonals mit der Zusatzfunktion als Aufsichtskraft liegen.”

Was bedeutet das konkret?

Wer als Aufsichtskraft zu wenig Fehler beim Luftsicherheitskontrollpersonal findet, wird möglicherweise als ungeeignet eingestuft und kann die Zusatzfunktion verlieren.

Mit anderen Worten: Nur wer möglichst viele Fehler meldet, bleibt Aufsichtskraft.

Diese absurde Regelung setzt die Aufsichtskräfte unter massiven Druck, ihre Kolleginnen und Kollegen zu kontrollieren – nicht aus sachlicher Notwendigkeit, sondern um selbst nicht negativ aufzufallen. Ein solches System fördert keine Qualität, sondern Misstrauen, Konkurrenzdenken und Angst.

Aus unserer Sicht ist klar:

Diese Klausel ist inakzeptabel und gehört ersatzlos gestrichen.
Sie widerspricht dem Grundverständnis guter und kollegialer Aufsicht.
Sie gefährdet das Betriebsklima und zerstört Vertrauen.

Denn: Wie sollen unsere Kolleginnen und Kollegen die Aufsichtskräfte als Unterstützung wahrnehmen, wenn deren Funktion an eine Fehlerquote gekoppelt ist? Unter solchen Voraussetzungen werden Aufsichtskräfte nicht mehr als Hilfe, sondern als Bedrohung empfunden. Das belastet das Team, schürt Unsicherheit – und führt letztlich zu einer Verschlechterung der gesamten Arbeitsatmosphäre.

Dass eine solche Klausel überhaupt Eingang in arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarungen findet, zeigt, wie DSW – von Beschäftigten auch zurecht „Unsicherheitsfirma“ genannt – mit Druck, Kontrolle und Einschüchterung arbeitet. Anstatt den Beschäftigten Vertrauen entgegenzubringen und von gut ausgebildetem, professionell arbeitendem Luftsicherheitskontrollpersonal auszugehen, wird offenbar gezielt eine Atmosphäre des Misstrauens geschaffen. Die vertragliche Verpflichtung, Fehler zu finden, degradiert die Aufsichtskräfte zu internen “Ermittler*innen” im eigenen Team – mit fatalen Folgen für das Arbeitsklima.

Besonders brisant:
Diese Praxis findet im Auftrag des Staates statt.
DSW handelt im Rahmen eines öffentlichen Auftrags an einem sensiblen, sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz. Genau hier müssten höchste Standards bei Arbeitsbedingungen und Führungsverantwortung gelten – nicht willkürliche Leistungskennzahlen, die das Personal gegeneinander ausspielen.

Wir sagen klar: Solche „Unsicherheitsfirmen“ dürfen niemals öffentliche Aufträge erhalten.

Wir werden auch den Auftraggeber – den Staat – auffordern, auf seinen Dienstleister dringend einzuwirken. Solche Vertragsklauseln haben in einem staatlich regulierten Bereich nichts verloren und müssen ersatzlos gestrichen werden.

Wir fordern daher:

Die sofortige Streichung dieser und ähnlicher Klauseln in allen Zusatzvereinbarungen/Verträgen.
Das sofortige Einschreiten des Staates als Auftraggeber: Es ist nicht hinnehmbar, dass unter staatlichem Auftragnehmer solche Vertragsbedingungen überhaupt zugelassen werden.

Gemeinsam mit den Betriebsräten werden wir die Beschäftigten in der Luftsicherheit auch weiterhin uneingeschränkt unterstützen und mit Nachdruck dafür sorgen, dass solche unzumutbaren und spalterischen Praktiken endlich beendet werden.

An die Beschäftigten:

Lasst euch von dieser “Unsicherheitsfirma” nicht spalten! Unsere Stärke und unsere Antwort heißt Solidarität – nur gemeinsam können wir solche unzulässigen Praktiken verhindern und für gute Arbeitsbedingungen kämpfen!

An den Auftraggeber (Bundesinnenministerium): 

Wie viele Verfehlungen will der Staat seinem Dienstleister DSW noch durchgehen lassen, bis er endlich die Reißleine zieht? Es ist höchste Zeit, Verantwortung einzufordern und konsequent zu handeln!