von Özay Tarim
BDLS Mitgliedsunternehmen Kötter am Flughafen Köln/Bonn
Kötter Aviation zeigt keine ernsthafte Verhandlungsbereitschaft zur Fortsetzung der BV Kurzarbeit und will nur in die Einigungsstelle flüchten!
Im Auftrag der Bundespolizei: Hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe – Fluggastkontrollen
Beauftragte des Staates sorgen sich um ihre Existenz
Kötter Aviation wollte sich bekanntlich aus wirtschaftlichen Gründen am 31.12.2020 vom Flughafen Köln/Bonn verabschieden und wurde überraschenderweise vom Auftraggeber verpflichtet bis zum 30.06.2021 weiterzumachen. Der Auftraggeber hat von einer vertraglich vereinbarten Option Gebrauch gemacht und den zum 31.12.2020 endenden Auftrag für die Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn um ein weiteres halbes Jahr verlängert.
Die Beschäftigten von Kötter Aviation befinden sich seit April 2020 in Kurzarbeit. Bereits Ende März 2020 hatten sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber auf eine langfristige Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit verständigt und diese auch schriftlich vereinbart. Die aktuelle Betriebsvereinbarung, die für die Beschäftigten existenziell wichtige Aufstockungsleistungen (85 %) und Arbeitsplatzgarantien (Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen) beinhaltet, endet aber am 31.12.2020.
Kötter Aviation will zwar BV Kurzarbeit fortsetzen, aber die bisherigen Leistungen nicht weiter zusichern!
Die Auftragsverlängerung wird jetzt möglicherweise den Beschäftigten zum Verhängnis werden. Mit Bekanntwerden der Auftragsverlängerung für Kötter Aviation und der anhaltenden Krise an den Verkehrsflughäfen war allen Beteiligten klar, dass die Fortsetzung der BV Kurzarbeit unausweichlich ist. Auch wenn Kötter Aviation an der Fortsetzung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit interessiert ist, will Kötter-Geschäftsführer Peter Lange (auch Geschäftsführer bei DSW am Flughafen Düsseldorf) aber von der bisherigen Betriebsvereinbarung entscheidend zum Nachteil der Beschäftigten abweichen. Dieser Geschäftsführer, der zum 31.12.2020 bei Kötter ausscheidet, hat dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vorgelegt und erwartet – ohne ernsthafte Verhandlungsbereitschaft zu zeigen- die Unterzeichnung. Das Kötter eigentlich gar nicht verhandeln möchte, wird auch durch das unentschuldigte Fernbleiben des Geschäftsführers Peter Lange beim Verhandlungsauftakt (24.11.2020) deutlich.
Kötter BV-Entwurf sieht keine Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes und auch keine langfristigen Arbeitsplatzgarantien vor!
Die Kötter-Geschäftsführung hat bereits vor dem Verhandlungsauftakt dem Betriebsrat deutlich zu erkennen gegebenen, dass man in die Einigungsstelle möchte. Auch wollte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat vorab eine Verständigung über die vorsitzende Person der Einigungsstelle erzielen. Diese Vorgehensweise hat nichts mit fairen Verhandlungen zu tun. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier einseitig diktiert werden soll. Der Kötter BV-Entwurf sieht nämlich keinerlei Aufstockungszahlungen zum gesetzlichen Kurzarbeitergeld und insbesondere auch keine langfristigen Arbeitsplatzgarantien vor. Kötter Aviation verfolgt offenbar das Ziel, sich über eine mögliche Einigungsstelle – ohne Zusicherungen von Leistungen – bis zum 30.06.2021 Zeit zu verschaffen, um am Ende mit so wenig wirtschaftlichen Verlusten wie nur möglich von den NRW Flughäfen Abschied zu nehmen.
Existenzsicherung nicht nur für die Sicherheitsunternehmen, sondern auch für unsere Kolleginnen und Kollegen an den Verkehrsflughäfen!
Die Beschäftigten, die im Auftrag der Bundespolizei für die hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben verantwortlich sind, dürften zu keinem Zeitpunkt in ihrer Existenz gefährdend werden. Das Sicherheitspersonal braucht weiterhin verbindliche finanzielle Absicherungen und Arbeitsplatzgarantien. Der Auftraggeber versucht in dieser Krisenzeit mit hohen Kontrollstundenanforderungen – trotz sinkender Fluggastzahlen – den Unternehmen unter die Arme zu greifen. Nur stellt diese gutgemeinte Vorgehensweise des Auftraggebers aktuell für die Beschäftigten eine finanzielle Gefahr dar. Denn bei einer Anforderung von über 50 % Arbeitsvolumen in der Fluggastkontrolle und einer gleichzeitigen Verweigerung von Kötter, das gesetzliche Kurzarbeitgeld für die Beschäftigten zu erhöhen, würden unsere Kolleginnen und Kollegen ab Januar 2021 noch nur 60 % bzw. 67 % Kurzarbeitergeld erhalten. Beträgt aber die Anforderung durch die Bundespolizei beispielweise genau 50 % Arbeitsvolumen, würden die Beschäftigten auch bei einer Verweigerung des Arbeitgebers, das gesetzliche Kurzarbeitgeld aufzustocken, 80 % bzw. 87 % Kurzarbeitergeld ( ab dem 7. Monat der Kurzarbeit) erhalten. Kötter Aviation befindet sich am Flughafen Köln/Bonn jetzt schon im 8. Monat der Kurzarbeit. Fazit: Die Kontrollstundenanforderungen für die Fluggastkontrollen durch den Auftraggeber sind demnach während der Kurzarbeit ein entscheidender Faktor für die Berechnungen des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes bzw. für dessen Höhe.
Bundesinnenministerium trägt Verantwortung und muss das Sicherheitspersonal unterstützen!
Der Auftraggeber muss mit seinen beauftragten Sicherheitsdienstleistern dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten, die im Auftrag des Staates Terror- und Gefahrenabwehr leisten, finanziell abgesichert und die Arbeitsplätze dauerhaft erhalten bleiben. Kötter führt aktuell am Flughafen Köln/Bonn, Dresden und Erfurt durch seine Vorgehensweise das gesetzliche Instrument Kurzarbeit völlig ad absurdum. Kurzarbeit wird zur Vermeidung von Arbeitsplatzabbau eingeführt. Der Betriebsrat am Flughafen Köln/Bonn fordert absolut richtigerweise als oberste Priorität den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Daher muss eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit diesen Passus als Schutz für die Beschäftigten zwingend berücksichtigen. Zum Schutz der Beschäftigten an den Verkehrsflughäfen erwarten wir eine dringende Reaktion von Seiten des Auftraggebers.
Unwürdig! Kötter Aviation will sich wohl mit dieser Vorgehensweise nach sechseinhalb Jahren von den Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn verabschieden.
„In der Krise beweist sich der Charakter.“ – immer wieder!
(Zitat: Altkanzler Helmut Schmidt)