Luftsicherheit: Mit dem neuen Tarifabschluss steigt auch die tarifliche Jahressonderzahlung!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Tarifabschluss in der Luftsicherheitsbranche

Mehr Geld für die Beschäftigten: Mit dem neuen Tarifabschluss steigt auch die tarifliche Jahressonderzahlung!

Mit dem Tarifabschluss im April 2025 haben wir bekanntlich in allen Entgeltgruppen spürbare Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Diese von uns erkämpften, stufenweisen Anpassungen (ab dem 01. Mai 2025) wirken sich nun auch auf die tariflich vereinbarte Jahressonderzahlung aus – sie steigt entsprechend mit.

Die tarifliche Jahressonderzahlung beträgt insgesamt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai– und der Novemberabrechnung ausbezahlt. Konkret bedeutet das für die Maiabrechnung 2025, die jetzt am 15. Juni 2025 fällig wird, dass 12,5 Prozent des Regelentgelts als Jahressonderzahlung zur Auszahlung gebracht werden muss. Das monatliche Regelentgelt der Vollzeitbeschäftigten errechnet sich aus der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden entgelttariflichen Stundengrundvergütung multipliziert mit der monatlichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein monatliches Regelentgelt entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Bei fristgerechter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird die jeweilige Hälfte der Jahressonderzahlung anteilig sofort fällig. 

Beschäftigte, die sich in Langzeiterkrankung oder Elternzeit befinden, haben ebenfalls Anspruch auf die volle tarifliche Jahressonderzahlung. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass einige BDLS Mitgliedsunternehmen (Sicherheitsfirmen) die tarifliche Jahressonderzahlung unrechtmäßig verweigert haben. Das ist tarifwidrig und nicht hinnehmbar. Bitte überprüft eure Lohnabrechnungen auf Richtigkeit!

Berechnungsbespiele der Jahressonderzahlung nach den jeweiligen Entgeltgruppen:

EG I: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 1 (Fluggastkontrolle § 5 LuftSiG) beträgt der neue Stundengrundlohn 24 €. Die Vollzeitbeschäftigten (160 Stunden/Monat) aus der EG I müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2025 in Höhe von 480 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 160 Monatsarbeitsstunden mal 24 € = 3840 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2025 ) = 480 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG I ( § 5 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2025) :

  • Bei 150 Stundenvertrag = 450,00 € Jahressonderzahlung 
  • Bei 140 Stundenvertrag = 420,00 € Jahressonderzahlung
  • Bei 130 Stundenvertrag = 390,00 € Jahressonderzahlung
  • Bei 120 Stundenvertrag = 360,00 € Jahressonderzahlung
  • Bei 100 Stundenvertrag = 300,00 € Jahressonderzahlung
  • Bei    80 Stundenvertrag = 240,00 € Jahressonderzahlung

EG II: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 2 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. PWK, KFZ-Kontrollen, Fracht) beträgt der neue Stundengrundlohn 23,09 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG II müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2025 in Höhe von 502,21 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 23,09 € = 4017,66 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2025) = 502,21 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG II ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Mai 2025) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 461,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 230,90 € Jahressonderzahlung

EG III: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 3 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. Bordkartenkontrolle, Flugzeugbewachung, Dokumentenkontrolle) beträgt der neue Stundengrundlohn 21,24 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG III müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2025 in Höhe von 461,97 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 21,24 € = 3695,76 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2025) = 461,97 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG III ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2025) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 424,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 212,40 € Jahressonderzahlung 

EG IV: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 4 (z. B. Rollstuhlservice am Flughafen DUS) beträgt der neue Stundengrundlohn 18,31 € (17,21 € plus 1,10 € Zulage). Die Vollzeitbeschäftigten (189 Stunden/Monat) aus der EG IV müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2025 in Höhe von 432,57 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 189 Monatsarbeitsstunden mal 18,31 € = 3460,59 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2025) = 432,57 €/ Brutto.

  • Bei 180 Stundenvertrag = 411,98 € Jahressonderzahlung 

Anhand dieser Beispielrechnungen könnt ihr eure Lohnabrechnungen bzw. die Jahressonderzahlungen überprüfen. 

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – müssen immer wieder erkämpft und verteidigt werden!

Anmerkung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch auf diese oder einer vergleichbaren Leistung ergibt sich nur aus dem Tarifvertrag. Wer also bessere Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche will, muss sich in der Gewerkschaft ver.di organisieren. 

Lohnerhöhungen und tarifliche Leistungen können nur erkämpft und verteidigt werden, wenn die Gemeinschaft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten weiter wächst!

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