Missbrauchsverdacht bei DSW im Umgang mit Kurzarbeitergeld erhärtet sich!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf 

Piepenbrock Tochterunternehmen DSW benachteiligt Beschäftigte im Krankheitsfall und rechnet dazu Subventionsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit ab!

Letzte Woche haben wir ausführlich über den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW berichtet. Sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebsräte haben sehr früh reklamiert, dass die Lohnabrechnungen nicht nachvollziehbar und fehlerhaft sind. Konkret geht es um die DSW-Berechnungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Krankentage und die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sind auf den Lohnabrechnungen nicht gesondert aufgelistet. Unsere Recherchen haben ergeben, dass noch vor Einführung der Kurzarbeit beispielweise bei DSW am Flughafen Bremen in den Lohnabrechnungen die Krankentage und die dazugehörigen tarifvertraglichen Stundenwertstellungen gesondert aufgelistet waren. Mit Beginn der Kurzarbeit hat aber der Arbeitgeber die Lohnabrechnungen ohne eine plausible Erklärung umgestellt. Deshalb sind die Arbeitsunfähigkeitstage für die Beschäftigten in den Lohnabrechnungen im Detail nicht erkennbar. Anhand der Lohnabrechnungen können wir aber sehr deutlich feststellen, dass alle Krankentage unzulässigerweise ohne eine Differenzierung mit KuG-Leistungen (Kurzarbeitergeld) abgerechnet wurden.

Von der DSW-Geschäftsführung bisher keine Erklärung, dafür kommt die Antwort von der Piepenbrock-Geschäftsführung aus Osnabrück!

Es ist gestattet, die Frage zu stellen, wer der eigentliche Arbeitgeber der Beschäftigten am Flughafen Düsseldorf ist.  Von der DSW-Geschäftsführung gibt es bisher zu den fehlerhaften Lohnabrechnungen und deren Reklamationen keine Erklärung und auch keine Stellungnahme. Lediglich hat der neue DSW-Geschäftsführer Peter Lange in einer E-Mail an den Betriebsrat mitgeteilt, dass er zur Klärung und Überprüfung des Sachverhalts den Vorgang an das Service-Center nach Osnabrück weitergegeben habe. Offenbar ist die übergeordnete Piepenbrock-Geschäftsführung für die Gestaltung von Lohnabrechnungen verantwortlich. Der Betriebsrat am Flughafen Düsseldorf bekam dann tatsächlich letzte Woche eine Antwort von Piepenbrock-Geschäftsführer Paul Richter. Neben den Piepenbrock-Brüdern Arnulf und Olaf, ist Paul Richter ein weiterer Geschäftsführer des Unternehmens.

Piepenbrock-Geschäftsführer Paul Richter versucht die fehlerhaften Berechnungen im Krankheitsfall zu rechtfertigen und bestätigt dabei unseren Missbrauchsverdacht!

Die Antwort des Piepenbrock-Geschäftsführers hat uns und den Betriebsrat sehr erstaunt. Herr Richter versucht die falsch abgerechneten Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu rechtfertigen. Mit einem Beispiel erklärt er dem Betriebsrat, wie Piepenbrock/DSW die Beschäftigten während der Kurzarbeitsphase im Krankheitsfall bzw. im Dienstplan berücksichtigt: „Wurde ein Mitarbeiter gemäß Dienstplan „eingeplant“ und erkrankt dieser, wird selbstverständlich versucht- dies gilt auch für eine betriebliche Situation ohne Kurzarbeit- die ursprüngliche Planung zu aktualisieren. Konkret kann dies bedeuten, dass ein Mitarbeiter, der eigentlich für die Kurzarbeit geplant war, eingesetzt wird und ein anderer Mitarbeiter, z. B. der, der aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung steht, in Kurzarbeit geschickt wird.“  Mit dieser Beschreibung bestätigt Herr Richter genau unseren Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld im Krankheitsfall. Übersetzt bedeutet das, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten, die regulär im Dienstplan für die Fluggastkontrollen geplant waren (keine Kurzarbeit), im Krankheitsfall – ohne dabei auch die betriebsverfassungrechtliche Mitbestimmung des Betriebsrates zu beachten – umplant und unzulässigerweise in die Kurzarbeit versetzt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird dadaurch umgangen und die Beschäftigten werden zudem finanziell benachteiligt.

Krankheitstage müssen während der Kurzarbeit differenziert vergütet werden!

Durch die Antwort des Arbeitgebers, aber auch durch die Lohnabrechnungen wird deutlich, dass DSW alle Krankentage pauschal mit KuG-Leistungen (Kurzarbeitergeld) abrechnet. Somit lässt DSW u. a. seine alleinige Entgeltfortzahlungspflicht für die geplanten Dienste im Krankheitsfall von der Bundesagentur für Arbeit mitfinanzieren. Diese Berechnungsweise ist rechtlich nicht haltbar. Sogar der Arbeitgeberverband der Sicherheitswirtschaft hatte bereits Ende März 2020 auf seiner Homepage unter der Überschrift „Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) während der Kurzarbeit eingetreten “ folgendes veröffentlicht: „Für die nicht vom Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit besteht der normale Anspruch auf Entgeltfortzahlung“ durch den Arbeitgeber. Kurzarbeitergeld wird im Krankheitsfall für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall gezahlt. Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit gibt es dazu ebenfalls eine rechtliche Erläuterung: „Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.“ Unsere Kolleginnen und Kollegen dürfen also während der regulär im Dienstplan geplanten Arbeitszeit im Krankheitsfall nicht mit KuG-Leistungen abgerechnet und vergütet werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist während der Kurzarbeit nämlich nicht ausgesetzt. Hier bleibt der Arbeitgeber für die geplanten Arbeitszeiten, auch im Krankheitsfall voll Lohnfortzahlungspflichtig!

Betriebsräte verweigern die Unterschrift auf den Antrag zur Kurzarbeit für die Bundesagentur für Arbeit!

Weil der Arbeitgeber weiter an seiner bisherigen Vorgehensweise festhält, haben die Betriebsräte aus Bremen und Düsseldorf die Unterschrift auf den Antrag zur Kurzarbeit, der monatlich gesondert für die Bundesagentur für Arbeit vorgelegt werden muss, verweigert. Die Betriebsräte verlangen richtigerweise umgehend die differenzierte Auflistung der Krankheitstage auf den Lohnabrechnungen und die Korrektur der fehlerhaften Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.

Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt!

Wir haben den – aus unserer Sicht – missbräuchlichen Umgang mit Subventionsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Diese Behörde hat uns mitgeteilt, dass sie die Vorwürfe sehr ernst nehmen und diesen Sachverhalt überprüfen werden. Für uns ist aber wichtig, dass neben dem möglichen Schaden für die Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die Ansprüche unserer ver.di-Mitglieder gesichert werden. Wir haben die tarifvertraglichen Ausschlussfristen im Blick und werden dazu mit unseren Mitgliedern sehr bald Forderungsanzeigen an DSW richten. DSW hat aber die Möglichkeit – wie Klüh Security (Flughafen Düsseldorf) es schon im ähnlichen Fall getan hat – alle Lohnabrechnungen ohne juristische Auseinandersetzung zu korrigieren. Abschließend teilen wir noch mit, dass uns Fälle vorliegen, indem die Beschäftigten bei einer richtigen Vergütung der Krankheitstage sogar zwischenzeitlich aus der Kurzarbeit (z. B. Monat Juli) raus gewesen wären und dadurch hätte der Arbeitgeber keine KuG-Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen dürfen.