Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf

Unter der Flagge des Bundesinnenministerums sowie der Bundespolizei besteht bei DSW dringender Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld!

Kurzarbeit beschäftigt uns seit Beginn der Corona-Krise. Wir haben mit unseren Betriebsräten überall dort, wo tatsächlich Arbeitsausfall eingetreten ist, auch Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit abgeschlossen. Mit diesen Betriebsvereinbarungen haben wir für die Beschäftigten in erster Linie Arbeitsplatzsicherheit und unter anderem durch Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes finanzielle Absicherungen erreicht.

Nun aber werden einige Probleme in der Umsetzung von Kurzarbeitsregelungen deutlich sichtbar. Es fängt beispielweise bei der Verteilung von Arbeitszeiten an und geht bis hin zu fehlerhaften Lohnabrechnungen. Am Flughafen Düsseldorf ist seit dem 01. Juni 2020 in Folge eines Auftragswechsels DSW, ein Tochterunternehmen von Piepenbrock, der neue Sicherheitsdienstleister für die Fluggastkontrollen.

DSW-Lohnabrechnungen weisen keine Fehltage oder Engeltfortzahlungsstunden im Krankenheitsfall auf!

Unsere ver.di-Mitglieder sowie unsere Betriebsräte haben uns darüber informiert, dass die DSW-Lohnabrechnungen nicht nachvollziehbar sind. Fehltage oder Entgeltfortzahlungsstunden im Krankheitsfall sind in den Lohnabrechnungen nicht gesondert aufgelistet. Unsere Kolleginnen und Kollegen können also demnach nicht überprüfen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Detail berechnet wurde. Die Beschäftigten haben laut Gewerbeordnung mindestens Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Lohnabrechnung. Auf Nachfrage der Beschäftigten beim Arbeitgeber, wieso auf den Lohnabrechnungen die Fehlzeiten nicht aufgeführt sind, kam aus der Zentrale in Osnabrück u. a. folgende Antwort: “Sobald die Kurzarbeit vorüber ist und Sie leider erkranken sollten, so werden Ihnen, wie in dem Termin zur Vorstellung der Abrechnung, auch die entsprechende Tage mit dem Berechnungswert auf der Abrechnung angezeigt.” Weiter heißt es in der Antwort, dass die Krankentage beim Arbeitgeber gespeichert würden. Warum aber die Fehlzeiten nicht auch während der Kurzarbeitsphase in den Lohnabrechnungen aufgelistet werden, blieb unbeantwortet. Sehr auffällig ist hierbei, dass die Geschäftsführungen aus Osnabrück (Piepenbrock) und Düsseldorf (DSW) noch im Juni 2020 dem Betriebsrat zugesagt hatten, dass die Lohnabrechnungen sehr wohl die Krankentage und auch die dazugehörigen Stundenwertstellungen gemäß Manteltarifvertrag Aviation aufweisen werden. Am DSW Standort Flughafen Bremen waren beispielsweise in den Lohnabrechnungen vor der Kurzarbeit die Fehlzeiten immer gesondert aufgeführt. Mit Einführung der Kurzarbeit wurden auch hier – ohne eine plausible Erklärung – die Lohnabrechnungen umgestellt, so dass alle Fehlzeiten ohne eine Differenzierung mit KuG-Leistungen abgerechnet werden. 

Krankentage werden pauschal mit in den “KuG-Leistungen” abgerechnet!

In einer weiteren Rückmeldung von DSW wird erklärt, wie die Krankentage verbucht und bearbeitet werden. Laut DSW werden die Krankentage mit in den “KuG-Leistungen” berücksichtigt und abgerechnet! Tatsächlich ist in den Lohnabrechnungen eine Position mit der Bezeichnung “KuG-Leistung” aufgeführt. Einige Nachprüfungen durch uns haben ergeben, dass DSW – auch nach eigener Aussage – ohne Differenzierung alle Krankentage mit KuG-Leistungen abrechnet. Diese Berechnungsweise ist rechtlich nicht haltbar!

Geplante Arbeitszeit (keine Kurzarbeit), auch im Krankheitsfall voll lohnfortzahlungspflichtig durch den Arbeitgeber!

Im Zeitraum der Kurzarbeit müssen Krankentage differenziert behandelt und verrechnet werden. Der Arbeitgeber ist für alle im Dienstplan als Arbeitszeit vorgesehenen und geplanten Arbeitstage (keine Kurzarbeit) auch im Krankheitsfall voll lohnfortzahlungspflichtig. Diese Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden dürfen nicht mit KuG-Leistungen abgerechnet werden. Nur die Zeiten, die durch Arbeitsunfähigkeit in die tatsächliche Kurzarbeit fallen, dürfen mit Kurzarbeitergeld berechnet werden.

Arbeitgeber mit Hinhaltetaktik!

Wir haben uns eingeschaltet und Piepenbrock bzw. DSW auf die fehlerhaften Abrechnungen hingewiesen. Ein richtiges Gesprächsinteresse besteht offenbar beim Arbeitgeber nicht. Wir wurden von Osnabrück nach Düsseldorf verwiesen und in Düsseldorf wurde uns gesagt, dass man diesen Sachverhalt zur Prüfung nach Osnabrück weitergeben werde. Unser Betriebsrat ist ebenfalls tätig geworden und hat die Geschäftsführung aufgefordert, die Krankentage richtig abzurechnen bzw. die Entgeltfortzahlungsstunden in der Lohnabrechnung gesondert aufzuführen. Auch hierzu gab es lediglich eine kurze Rückantwort: Der Geschäftsführer P. Lange würde diesen Sachverhalt zur Klärung nach Osnabrück geben. Warum schafft es P. Lange in der Funktion als Geschäftsführer von Kötter Aviation am Flughafen Köln/Bonn und auch bis vor Kurzem (Ende Mai 2020) am Flughafen Düsseldorf in den Kötter-Lohnabrechnungen gesondert die Fehlzeiten und Stundenwertstellungen aufzulisten, aber in gleicher Funktion als Geschäftsführer beim Tochterunternehmen von Piepenbrock nicht in den DSW-Lohnabrechnungen die gleichen Auflistungen vorzunehmen. Die weitere DSW Geschäftsführerin, Frau Oppermann, ist hierbei ebenfalls in der Verantwortung und muss sich hierzu auch erklären.

Wenn DSW nicht mit uns redet, dann reden wir direkt mit der Bundesagentur für Arbeit!

Wir lassen uns hierbei nicht abwimmeln und werden diesen Sachverhalt bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Es besteht dringend der Verdacht, dass DSW missbräuchlich mit Kurzarbeitergeld umgeht. Das Verbuchen – ohne Differenzierung – aller Krankentage mit KuG-Leistungen lässt uns keine andere Interpretation zu, als das die Entgeltfortzahlungsstunden komplett über die Bundesagentur für Arbeit querfinanziert werden. Dieses wäre ein Erschleichen von Subventionsleistungen und damit eindeutig strafbar. Wir werden hierzu unsere ver.di-Mitglieder gesondert informieren und weitere rechtliche Schritte zur Korrektur-Forderung verabreden. Wie die Bundesagentur für Arbeit diesen Sachverhalt bewerten wird, bleibt abzuwarten.

Auch beim BDLS Mitglied Klüh Security am Flughafen Düsseldorf Ungereimtheiten bei den Lohnabrechnungen!

Auch bei Klüh Security haben wir gemeinsam mit unseren Betriebsräten nach einigen Stichproben bei der Überprüfung von Lohnabrechnungen festgestellt, dass die Berechnungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht stimmen. Klüh Security hat anders als DSW die Krankentage und die Stundenwertstellungen in den Lohnabrechnungen zwar gesondert und auch gemäß Tarifvertrag korrekt berechnet und aufgeführt, aber im Gesamtergebnis unzulässigerweise pauschal mit 85 % KuG-Leistungen (statt 100 % Lohnfortzahlung) abgerechnet. Klüh Security hat wenigstens den Fehler eingesehen und sich umgehend bei uns für die nicht korrekten Lohnabrechnungen entschuldigt. Die Geschäftsführung hat uns auch zugesichert, sofort und rückwirkend alle Lohnabrechnungen ab Ende März 2020 zu korrigieren. Die Beschäftigten müssen bei Klüh keine Forderungsanzeigen schreiben. Auch an anderen NRW-Verkehrsflughäfen prüfen wir derzeit gemeinsam mit unseren Betriebsräten stichprobenartig die Lohnabrechnungen unserer ver.di-Mitglieder. Wir sind mit der Bundesagentur für Arbeit im Austausch und werden alle durch uns festgestellten Verstöße umgehend anzeigen.