Flughafen Köln/Bonn

Securitas muss Kündigungen zurückziehen und darf keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen mehr aussprechen!

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas am Flughafen Köln/Bonn

Securitas muss die letzten 12 Kündigungen zurückziehen und darf keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen mehr aussprechen!

Kein weiter so bei Securitas am Flughafen Köln/Bonn. Die Geschäftsführung darf keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen während der Kurzarbeitsphase aussprechen. Die Ende Juni 2020 ausgesprochenen 12 betriebsbedingten Kündigungen muss Securitas auch wieder umgehend  zurückziehen. Das ist u. a. das Ergebnis der Einigungsstelle zum Securitas-Konflikt rund um die Verhandlung zur Betriebsvereinbarung Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn.

Letzte Woche hat die Einigungsstelle zur BV-Kurzarbeit stattgefunden. Der Betriebsrat hat die Rechtsanwaltskanzlei Schwegler und uns als Gewerkschaft beauftragt im Einigungsstellenverfahren zu unterstützen. Nach zweitägiger und insgesamt 16-stündiger Verhandlung ist tatsächlich eine Einigung zwischen Betriebsrat und Securitas erzielt worden. Die bisherige Vorgehensweise der Geschäftsführung war für die Beschäftigten sowie für den Betriebsrat nur erschreckend und unseriös. Seit Ende März 2020 versuchte die Geschäftsführung mit Druck und Kündigungen eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn durchzusetzen. 

Bisher 17 Kündigungen verhindert und zerschlagen!

Die Geschäftsführung hatte zu Beginn der BV-Verhandlungen zur Kurzarbeit dem Betriebsrat erst 5 Kündigungen vorgelegt, diese dann aber wieder zurückziehen müssen, später folgten scheibchenweise 17 und zu letzt noch 12 weitere betriebsbedingte Kündigungen. Von den insgesamt 34 beabsichtigten Kündigungen konnte der Betriebsrat bisher 17 Kündigungen verhindern bzw. zerschlagen.  In dem Einigungsstellenverfahren hat sogar der Vorsitzende (Direktor des Arbeitsgerichts Köln a. D.) deutlich zu erkennen gegeben, dass mindestens die letzten 12 Kündigungen so nicht stehenbleiben können und es zweifelhaft ist, ob diese auch beim Arbeitsgericht Köln durchgehen würden. Unserer Forderung, auch die 17 Kündigungen von Ende Mai 2020 zurückzunehmen, hat der Arbeitgeber erneut nicht entsprochen. Die Geschäfts-führung behauptet weiterhin, dass die 17 Kündigungen nichts mit der Corona-Krise zu tun hätten und nur mit der angeblichen  Personalabbaumaßnahme aus 2019 begründet wären.  Natürlich werden wir dieses nicht so einfach hinnehmen und weiterhin mit unseren ver.di-Mitgliedern juristisch dagegen vorgehen. 

Arbeitsplatzsicherheit bei Securitas am Flughafen Köln/Bonn durchgesetzt!

Erfreulich ist neben der erfolgreichen Verhinderung der letzten 12 betriebsbedingten Kündigungen, dass insbesondere keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen mehr ausgesprochen werden können. Durch die klare Haltung des Betriebsrats ist jetzt schriftlich fixiert, dass die Arbeitsplätze in der Niederlassung am Flughafen Köln/Bonn auch in der Corona-Krise sicher bleiben. Die Securitas-Geschäftsführung hatte noch in den BV-Verhandlungen zur Kurzarbeit versucht, sich eine Hintertür für mögliche betriebsbedingte Kündigungen offen zu halten. Diese Tür ist nunmehr endgültig für Securitas zu. Securitas kann nicht mehr mit der Angst der Beschäftigten spielen. Der Betriebsrat hat alles richtig gemacht und sich gemeinsam mit uns zu keinem Zeitpunkt  von diesem Arbeitgeber einschüttern lassen. 

BV-Kurzarbeit mit Aufstockungsleistungen für April und Mai 2020 wären gültig gewesen!

Einzige Enttäuschung bleibt die Tatsache, dass leider die Einigungsstelle keine Aufstockungszahlung bzw. keine Mindestnettolohngarantien zum gesetzlichen Kurzarbeitergeld regeln darf und kann. Das Ergebnis der endverhandelten Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit von Ende April 2020, die z. B Aufstockungsleistungen in Höhe von 85 % des regulären Nettoentgelts für die Monate April und Mai 2020 vorsah, hätte seine Gültigkeit. Denn die Geschäftsführerin Frau Martinov hatte Mitte April 2020 mit einer Mitarbeiterinformation eine Gesamtzusage (Mindestnettolohngarantien) gegenüber der Belegschaft gemacht. Der Einigungsstellenvorsitzende hat ebenfalls unsere Rechtsauffassung zu diesem Sachverhalt geteilt. Securitas hat also auch deshalb, um die vom Betriebsrat durchgesetzte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu verhindern, die Unterschrift verweigert und erst gegen Ende Mai 2020 die Einberufung der Einigungsstelle als letzte Rettung gesehen. Auch der Versuch der Geschäftsführung, mit Kündigungen die Belegschaft gegen Betriebsrat und Gewerkschaft aufzuwiegeln, ist ebenfalls als taktisches Spiel vollkommen ins Leere gelaufen. Die Maske des „seriösen“ Global-Players ist jetzt in dieser Krisenzeit gefallen. Wir sind aber mit diesem Arbeitgeber noch lange nicht fertig. Seit über einem Jahr verweigert Securitas (BDLS-Mitglied) die richtige Eingruppierung der Beschäftigten nach dem aktuell gültigen Entgelttarifvertrag Aviation. Der Betriebsrat und auch die Beschäftigten befinden sich dazu mit unserer Unterstützung ebenfalls in der juristischen Auseinandersetzung. Die richtige Eingruppierung ist für die Berechnung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes jetzt erst recht von besonderer Bedeutung.  

Wer kämpft, kann verlieren.  Wer nicht kämpft, hat schon verloren.