von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen an NRW-Verkehrsflughäfen
Luftsicherheitsunternehmen in NRW: Bei einigen Beschäftigten mit krankheitsbedingten Fehlzeiten gezielt rechtswidrige Lohnkürzungen!
In der Luftsicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen sind immer wieder Fälle zu beobachten, in denen Sicherheitsunternehmen ohne Ankündigung gezielt die Löhne von einigen Beschäftigten kürzen, die krankheitsbedingte Fehlzeiten haben. Betroffen sind vor allem diejenigen, bei denen der Arbeitgeber Zweifel hegt, ob sie tatsächlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben oder ob sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten müssten. Luftsicherheit NRW: Gezielt rechtswidrige Lohnkürzungen im Krankheitsfall! weiterlesen