Tarifverhandlungen Luftsicherheit: Warnstreiks an mehreren Flughäfen!

Pressemitteilung vom 08.03.2025

Tarifverhandlungen Luftsicherheit:

ver.di ruft zu ganztägigen Warnstreiks an mehreren Flughäfen am Montag (10. März 2025) auf!

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie in Service-Bereichen (z. B. Rollstuhlservice) tätig sind, an mehreren deutschen Verkehrsflughäfen am Montag, dem 10. März 2025, zu ganztägigen Warnstreiks auf.

Mit den Warnstreiks soll der Druck auf die Arbeitgeber im Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in den zuletzt stockenden Manteltarifverhandlungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der rund 25.000 Beschäftigten im Luftsicherheitsbereich erhöht werden. Die Warnstreiks beginnen in der Regel in der Nacht von Sonntag (9. März 2025) auf Montag (10. März 2025) und enden in der Nacht von Montag auf Dienstag (11. März 2025). Gestreikt wird an den Flughäfen Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Weeze, Dortmund, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Frankfurt, Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und München.

An einigen dieser Flughäfen kommt es am Montag, dem 10. März 2025, auch zu Warnstreiks im Rahmen der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen, die ver.di bereits am gestrigen Freitag (7. März 2025) angekündigt hat. Beide Tarifkonflikte sind unabhängig voneinander.

Im Bereich Luftsicherheit steht ver.di seit Monaten mit dem BDLS in Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag, mit dem die Arbeitsbedingungen für die Luftsicherheitsfachkräfte verbessert werden sollen. ver.di fordert dabei u.a. die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, 30 Tage Urlaub und Zusatzurlaub für Schichtarbeit, die Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 50 Prozent, die freie Arztwahl bei den regelmäßigen verpflichtenden ärztlichen Eignungsuntersuchungen der Beschäftigten, die Einschränkung der Dauer der befristeten Beschäftigung sowie die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen nicht erst ab der 181. beziehungsweise 209. Arbeitsstunde im Monat.

Leider wurde in der letzten Verhandlungsrunde am 25./26. Februar 2025 von den Arbeitgebern wortreich verkündet, dass für sie das Ende Fahnenstange erreicht sei. Die Beschäftigten müssten jetzt einen Finanzierungsbeitrag leisten oder die Manteltarifverhandlungen könnten nicht mehr weitergeführt werden, hieß es. In intensiven Diskussionen wurde von ver.di vergeblich versucht, noch eine Lösung in dem Verhandlungstermin zu finden.

„Bei der letzten Verhandlungsrunde Ende Februar 2025 haben die Arbeitgeber deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, die Forderungen nach 30 Tagen Urlaub sowie Zusatzurlaub bei Schichtarbeit zu erfüllen. Zudem lehnen sie die Forderungen zur Erhöhung der Jahressonderzahlung und zur freien Arztwahl bei den regelmäßigen Eignungsuntersuchungen ab, nach denen bei Nichterfüllung der Anforderungen faktisch der Verlust des Arbeitsplatzes droht“, sagte Wolfgang Pieper, ver.di-Verhandlungsführer. „Mit ihren Warnstreiks am Montag werden die Beschäftigten zeigen, dass sie es ernst meinen mit der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.“ Die Arbeitgeber seien aufgefordert, die Verhandlungen konstruktiv fortzusetzen, um weitere Streiks zu vermeiden und den Tarifkonflikt vor Ostern zu beenden.

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 26./27. März 2025 angesetzt.

Zum Hintergrund:

ver.di steht seit Monaten mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag, um den seit 2013 bestehenden Tarifvertrag zu erneuern. So sollten die Arbeitsbedingungen für die Luftsicherheitsfachkräfte verbessert werden. Für die Qualität der Sicherheits- und Servicedienstleistung sind gute Arbeitsbedingungen eine Grundvoraussetzung für diese Konzentration erfordernde Tätigkeit. Schon der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft, der Lärm aber auch die Sonneneinstrahlung in den Flughafengebäuden beeinflussen die Qualität dieser Tätigkeit und damit die Sicherheit der Passagiere.

Die Luftsicherheitskräfte müssen sich mindestens alle drei Jahre auf ihre mentale und physische Geeignetheit untersuchen lassen. Dabei müssen sie über die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit, über die vor der Einstellung nachgewiesenen mentalen und physischen Fähigkeiten verfügen. Falls in diesem Gesundheits-Check die Anforderungen nicht erfüllt werden, bedeutet dies faktisch den Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei ist klar, dass ein steigendes Lebensalter und unregelmäßige Schichtarbeit zu zusätzlichen Belastungen führen, die sich auf den Körper auswirken. Deshalb ist beispielsweise die Wahl eines Arztes, der das Vertrauen der Beschäftigten genießt, von hoher Bedeutung. Die Beschäftigten wollen diese ihr weiteres Leben bestimmenden Untersuchungen bei einem Arzt oder einer Ärztin ihres Vertrauens, bei Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber, vornehmen lassen. Dies verweigern die Arbeitgeber. Sie wollen den untersuchenden Arzt oder untersuchende Ärztin selbst aussuchen. 

Die Luftsicherheitsfachkräfte werden überwiegend für 24 Monate befristet eingestellt. Es gibt Unternehmen, bei denen ein Drittel der Beschäftigten sachgrundlos befristet sind. Viele werden dann nicht übernommen, sondern durch neu ausgebildete und wieder auf 24 Monate befristete Beschäftigte ersetzt. Die Kosten der Ausbildung spielen für die Arbeitgeber keine Rolle, da viele über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet werden, was letztlich zu Lasten der Sozialversicherungsbeiträge geht. ver.di fordert, die Befristungsdauer einschränken, sowie eine frühzeitige Mitteilung, ob die Beschäftigung fortgeführt oder beendet wird. Die Arbeitgeber wollen die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten möglichst beibehalten.