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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Luftsicherheit am Flughafen Düsseldorf: Fremdpersonal bzw. Hilfskräfte dürfen arbeiten – qualifizierte Beschäftigte bleiben dagegen außen vor!
Alexander Ilario (stellvertretender Niederlassungsleiter) vor dem Arbeitsgericht – Es geht um Eignungsuntersuchung, Datenschutz und Fremdpersonaleinsatz
Mit Beginn der Herbstferien in NRW wurde erneut deutlich, dass es immer wieder Personalprobleme in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf gibt. Wenn es eng wird, öffnet man die Türen für Fremdpersonal – Menschen ohne jede Voraussetzung oder Qualifikation – während langjährig erfahrene Luftsicherheitsfachkräfte, die sich in “Schwebeverfahren” befinden, weil ihre ärztliche Eignung angeblich noch geprüft wird, außen vorgehalten werden.
Es hat in der Vergangenheit bereits mehrfach solchen Fremdpersonaleinsatz gegeben, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sich dieses widersprüchliche Vorgehen auch in Zukunft wiederholt. Genau gegen diese Ungleichbehandlung und Inkonsequenz wehren wir uns.
Personalmangel deckt Missstände auf
Zu Beginn der Herbstferien zeigte sich erneut das Ausmaß des Personalmangels in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf. Die Sicherheitsfirma DSW, die im Auftrag des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundespolizei tätig ist, bat den Flughafenbetreiber um Unterstützung – und erhielt sie auch.
Der Flughafen stellte Personal – allerdings keine qualifizierten Luftsicherheitsfachkräfte, sondern Verwaltungsmitarbeiter und Hilfskräfte ohne jede sicherheitsrelevante Ausbildung. Diese wurden an der sogenannten Wannenrückführposition eingesetzt – also mitten im sicherheitsrelevanten Bereich.
Gleichzeitig fehlen in der Fluggastkontrolle regelmäßig weibliche Fachkräfte. Teilweise arbeitet in einem Kontrollteam nur eine Frau, was die Belastung enorm erhöht, weil kaum Rotation möglich ist.
Ärztliche Untersuchung wird zum Druckmittel
In dieser Phase fand auch ein Gerichtsverfahren statt, das beispielhaft zeigt, wie mit langjährig beschäftigten Fachkräften bei der DSW umgegangen wird.
Eine Mitarbeiterin hatte sich ordnungsgemäß einer Eignungsuntersuchung nach der Luftsicherheits-Schulungsverordnung unterzogen und die Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal vollumfänglich erfüllt. Trotzdem verweigerte der Betriebsarzt Dr. Luckey eine abschließende Beurteilung, weil er zusätzlich die Offenlegung sämtlicher Diagnosen und Fehlzeiten der letzten drei Jahre verlangte – aus unserer Sicht ohne rechtliche Grundlage.
DSW hatte offenbar die Fehlzeiten aller Beschäftigten unzulässigerweise an den Betriebsarzt übermittelt, ohne Wissen oder Zustimmung der Betroffenen.
Da die Kollegin die Herausgabe dieser privaten Gesundheitsdaten ablehnte, erklärte der Betriebsarzt, er könne keine Beurteilung abgeben. Der Arbeitgeber nutzt diese “fehlende Beurteilung” nun als Vorwand, um sie nicht einzusetzen und auch nicht zu vergüten.
Dabei sieht der Tarifvertrag ausdrücklich vor, dass Beschäftigte, denen vom Betriebsarzt die Geeignetheit nicht bescheinigt wird, berechtigt sind, eine weitere Untersuchung durch einen von ihnen zu bestimmenden Facharzt für Arbeitsmedizin durchführen zu lassen. Damit steht den Beschäftigten im Falle einer negativen oder ausbleibenden Beurteilung durch den Betriebsarzt das Recht zu, eine Zweitbegutachtung auf eigene Veranlassung einzuholen.
Genau das hat die Kollegin dann auch getan – und dieser zweite Arzt bestätigte ihre uneingeschränkte Eignung für den Einsatz in der Fluggastkontrolle. Trotzdem weigert sich der Arbeitgeber, sie einzusetzen, und behauptet, die erste Untersuchung bei Dr. Luckey sei noch nicht abgeschlossen. Ein absurdes Vorgehen, das die berechtigten Ansprüche der Beschäftigten konsequent missachtet.
Alexander Ilario vor Gericht: Keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit für die eigene Fachkraft – aber Fremdpersonaleinsatz mit Hilfskräften
Im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht beantragte die Kollegin, zumindest vorübergehend an einer anderen Position – etwa der Wannenrückführposition – eingesetzt zu werden. Bis zur Klärung des “Schwebeverfahrens” mit dem Betriebsarzt wollte sie dort tätig sein. Doch der stellvertretende Niederlassungsleiter Alexander Ilario behauptete vor Gericht, es gebe keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit.
Diese Aussage ist aber nachweislich falsch. Bereits vor dem Gerichtstermin (09.10.2025) war Fremdpersonal am 04.10.2025 an dieser Position im Einsatz, und unmittelbar einen Tag nach der Gerichtsverhandlung sowie am darauffolgenden Wochenende wieder. Der stellvertretende Niederlassungsleiter A. Ilario hat also offenbar vor Gericht taktisch agiert, um die betroffene Kollegin nicht einsetzen zu müssen. Dieses Verhalten ist inakzeptabel und zeigt, wie hier mit Beschäftigten umgegangen wird, die lediglich ihre Rechte wahrnehmen.
Hier ist der Nachweis (siehe Fotos) für den Fremdpersonaleinsatz (Verwaltungsmitarbeiter vom Flughafenbetreiber) vom 04.10.25 und für die Tage 10./11./12.10.2025 (Herbstferienbeginn in NRW)


Datenschutz: Arbeitgeber widerspricht sich selbst
Im Zuge dieses Verfahrens wurde ein weiterer schwerwiegender Punkt bekannt. Der Betriebsrat hatte sich bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW beschwert, weil die Firma DSW offenbar die Fehlzeiten aller Beschäftigten der letzten drei Jahre an den Betriebsarzt Dr. Luckey weitergegeben hätte – ohne rechtliche Grundlage und ohne Information der Betroffenen. Hierzu liegt uns auch eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums als Auftraggeber vor, in der bestätigt wird, dass es keinerlei Verpflichtungen für den Dienstleister gemäß der Luftsicherheits-Schulungsverordnung gibt, die eine Weitergabe der Krankentage an den Betriebsarzt vorschreibe.
Die Landesdatenschutzbehörde forderte daraufhin eine Stellungnahme von der Firma DSW ein. DSW erklärte daraufhin, dass nicht von allen Beschäftigten die Fehlzeiten übermittelt würden, sondern nur bei Beschäftigten ab 100 Krankentagen pro Jahr.
Doch auch hier widersprach sich das Unternehmen selbst: Vor dem Arbeitsgericht bestätigte A. Ilario auf Nachfrage der Richterin, dass es keine solche Grenze (ab 100 Krankentagen) gebe und alle Beschäftigten gleich behandelt würden – sprich: sämtliche Fehlzeiten werden offensichtlich an den Betriebsarzt Dr. Luckey weitergegeben. Damit bestätigte A. Ilario genau das, was der Betriebsrat seit Langem vermutet und kritisiert.
Fremdpersonal statt Fachkräfte – Behörden tragen Mitverantwortung
Während qualifizierte und langjährig erfahrene Sicherheitskräfte aus fadenscheinigen Gründen außen vor bleiben müssen, dürfen ungeschulte Fremdkräfte in der Fluggastkontrolle arbeiten – teils zu Stundenlöhnen von bis zu 50 Euro.
Dieser Einsatz von Fremd- und Hilfskräften erfolgt offenbar mit Zustimmung der zuständigen Bundespolizei. Besonders brisant: Die eingesetzten Verwaltungsmitarbeiter des Flughafenbetreibers müssen keine Eignungsuntersuchung nach der Luftsicherheits-Schulungsverordnung durchlaufen und nachweisen. Hier wird also unter der Flagge der Bundespolizei mit zweierlei Maß gemessen.
Hinzu kommt, dass die Firma DSW vertraglich verpflichtet ist, ausschließlich eigenes, zugelassenes Fachpersonal für den Luftsicherheitsauftrag einzusetzen. Dennoch duldet der Auftraggeber diesen klaren Vertragsbruch und nimmt damit in Kauf, dass die Zuverlässigkeit der Sicherheitsorganisation ernsthaft infrage gestellt wird.
Diese Vorgehensweise zeigt ein beunruhigendes Muster: Wenn Personalmangel herrscht, spielen Vorschriften plötzlich keine Rolle mehr. Die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Bundespolizei, tragen hier eine Mitverantwortung. Sie lassen zu, dass eine unzuverlässige Firma, die ihrem Auftrag nicht gerecht wird, verzweifelt versucht mit unqualifiziertem Personal die vorhandenen Personallücken zu stopfen, während erfahrene Fachkräfte außen vor bleiben müssen. Das hat mit verantwortungsvoller Luftsicherheitsarbeit nichts zu tun. Hier wird erneut Flickschusterei betrieben – und das mit Zustimmung der Luftsicherheitsbehörden!
Verkehrte Welt in der Luftsicherheit
Wenn in einem sicherheitsrelevanten Bereich (wie etwa der Fluggastkontrolle) auf diese Weise agiert wird, muss man sich ernsthaft fragen: Wer sollte hier eigentlich auf seine Eignung überprüft werden?
Nicht die Beschäftigten brauchen eine Eignungsuntersuchung beim Betriebsarzt – sondern vielmehr die Leitungskräfte von der DSW (z. B. Phantom-Geschäftsführerin Nicole Oppermann, Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap Khalaj oder Schatten-Niederlassungsleiter Alexander Ilario).
Wenn hier jemand als untauglich erklärt werden müsste, dann sind es die Arbeitgebervertreter selbst.
Sie sind es, die für die Luftsicherheitsaufgabe offenkundig nicht geeignet sind!
Wir haben das Bundesinnenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde angeschrieben und über diese Vorgänge informiert. Nun erwarten wir eine eindeutige und verbindliche Stellungnahme. Es muss endlich deutlich werden, ob die Verantwortlichen bereit sind, diesen offensichtlichen Missständen ein Ende zu setzen!
Die Luftsicherheitsaufgabe gehört nicht in die Hände solcher profitorientierten privaten Sicherheitsfirmen!
