von Özay Tarim
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas am Flughafen Köln/Bonn
Securitas lässt weiterhin Sicherheitspersonal im Unklaren!
Auch die Clearingstelle bringt kein Ergebnis!
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas am Flughafen Köln/Bonn (Auftraggeber Flughafen) lässt rund 130 Sicherheitsbeschäftigte, ähnlich wie die BDLS-Mitglieder aus NRW Kötter-Airport und Klüh Security, seit Mai 2019 im Unklaren.
Lediglich bei rund 60 Beschäftigten gab es im Dezember 2019 Einigkeit bei der Feststellung der richtigen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 bzw. in die Entgeltgruppe 3 des Entgelttarifvertrages Aviation. Es handelt sich hierbei um jene Sicherheitsbeschäftigte, die arbeitsvertraglich als reine Luftsicherheitskontrollkräfte (§ 8 und § 9 LuftSiG) oder als Sicherheitsmitarbeiter eingestellt wurden. Bei diesen rund 60 Sicherheitskräften ist aber noch der Eingruppierungszeitpunkt streitig. Während wir mit dem Betriebsrat, die Eingruppi-erungen rückwirkend ab Mai 2019 für ALLE fordern, wollte Securitas erst ab Januar 2020 eingruppieren. Der Betriebsrat hat der Eingruppierung ab Januar 2020 eine Absage erteilt.
Auch bei Securitas Eingruppierungen der Beschäftigten Fehlanzeige!
Securitas macht es den anderen BDLS-Mitgliedsunternehmen nach und ignoriert seit Mai 2019 die Eingruppierungen aus dem Entgelttarifvertrag Aviation. Erst als wir gemeinsam mit dem Betriebsrat in 2019 den Arbeitgeber auf einer Betriebsversammlung zur Umsetzung des Tarifvertrages aufgefordert haben, hat der Arbeitgeber reagiert und sich bereit erklärt mit uns und dem Betriebsrat zu sprechen. Am 04. Dezember 2019 fand dann am Flughafen Köln/Bonn ein Treffen mit der Securitas Geschäftsführung statt. Gemeinsam mit dem Betriebsrat haben wir unsere Forderungen zur Eingruppierung gegenüber dem Arbeitgeber verdeutlicht. Das Ergebnis war, dass der Arbeitgeber bei knapp 130 Beschäftigten nicht bereit war mit uns Einvernehmen zu erzielen. Unsere Position war und bleibt klar: die Eingruppierungen bei den knapp 130 Beschäftigten müssen nach der überwiegenden Tätigkeit vorgenommen werden. Wenn diese Kolleginnen und Kollegen überwiegend (51 % der Arbeitszeit) Aufgaben bzw. Tätigkeiten aus der Entgeltgruppe 2 (17,10 €) geleistet haben, müssen sie folgerichtig auch in dieser Entgeltgruppe eingruppiert werden. Der Arbeitgeber hat sich nach unserer klaren Positionierung für die Eingruppierung der knapp 130 Beschäftigten in dem Gesprächstermin zur Beratung zurückgezogen und sich am Ende trotzdem nicht bewegt. Wir haben dann als Tarifvertragspartei den Arbeitgeber aufgefordert, die unterschiedlichen Positionen zur Eingruppierung in der tarifvertraglich vereinbarten Clearingstelle zu klären.
Clearingstelle gescheitert, nun muss das Arbeitsgericht entscheiden!
In der Clearingstelle am 12.02.2020 hat sich Securitas dann erneut, genau wie im Dezember 2019, nicht bewegt. Dadurch ist die Clearingstelle gescheitert und eine außergerichtliche Lösung verpasst worden. Der BR-Vorsitzende, der unsere Position als ver.di-Beisitzer in der Clearingstelle stellvertretend für alle Beschäftigten dargestellt und sich mit den entsprechenden Zahlen und Daten super vorbereitet hatte, wird jetzt die Eingruppierungen mit seinem BR-Gremium arbeitsgerichtlich feststellen lassen müssen. Parallel werden wir mit den einzelnen Beschäftigten die Eingruppierungsklagen für das Arbeitsgericht vorbereiten. Über weitere Schritte werden wir zeitnah und umgehend informieren.