Auftragsvergabe vor finaler Entscheidung

von Özay Tarim

Auftragsneuvergabe für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf nach Kötter-Vertragsbeendigung

Auftragsvergabe vor finaler Entscheidung!

Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums hatte die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung (Fluggastkontrollen) am Flughafen Düsseldorf für den 21.01.2020 festgelegt. Die Sicherheitsunternehmen konnten sich demnach für die Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf bewerben.

Unmittelbar mit der Bekanntgabe der neuen Ausschreibung haben sich zwei Mitglieder des Arbeitgeberverbandes BDLS (I-Sec und DSW) für den Auftrag am Flughafen Düsseldorf in Position gebracht und ihr Interesse bekundet. Zwei weitere Unternehmen sind später dazu gekommen. In den kommenden Tagen wird die Vergabeentscheidung erwartet. Das Beschaffungsamt des BMIs wird dann den neuen Dienstleister für Düsseldorf bekanntgeben.

Vier Sicherheitsunternehmen interessieren sich für die Luftsicherheitsaufgabe!

Wir haben erfahren, dass vier Sicherheitsunternehmen an der aktuellen Ausschreibung für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf teilnehmen. Auf der letzten Betriebsversammlung (18. Februar 2020) hat Kötter-Geschäftsführer P. Lange (Vize-Präsident BDLS) berichtet, dass neben I-SEC und DSW, auch die Security-Firmen ICTS und STÖLTING für die Auftragsvergabe im Rennen sind. Das BDLS-Mitglied ICTS (vormals FIS) aus Frankfurt war u. a. bis 2015 in NRW am Flughafen Köln/Bonn im Auftrag der Bundespolizei für die Fluggastkontrollen zuständig.

STÖLTING aus Gelsenkirchen kein Mitglied des Arbeitgeberverbandes BDLS!

Es ist schon sehr erstaunlich, dass ein Unternehmen wie Stölting seinen Hut in den Ring geworfen hat. Der Multidienstleister aus Gelsenkirchen ist bisher nicht dafür bekannt, an einem Großflughafen Fluggastkontrollen durchgeführt zu haben. Kurz nach der Kötter-Vertragsauflösung am Flughafen Düsseldorf hat STÖLTING mit einem Infoschalter auf der Abflugebene auf sich aufmerksam gemacht. Dieses Unternehmen ist unter anderem mit einer Sparte in der allgemeinen Sicherheitsbranche tätig. Auch beim Bundesligaverein FC Schalke 04 ist STÖLTING als Premium-Partner im Sponsoring aktiv. Dass Kötter-Geschäftsführer P. Lange auch bei FC Schalke 04 aktiv ist und im Aufsichtsrat sitzt, dürfte wahrscheinlich nur ein Zufall sein. Im entscheidenden Arbeitgeberverband BDLS ist STÖLTING aber kein Mitglied und somit auch nicht tarifgebunden.

Öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Sicherheitsunternehmen!

Von den vier Unternehmen, die an der Ausschreibung offenbar teilnehmen, sind drei (I-SEC, DSW und ICTS) Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS und deshalb in der Luftsicherheitsbranche tarifgebunden. Wir erwarten selbstverständlich, dass der neue Sicherheitsdienstleister für die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe am Flughafen Düsseldorf tarifgebunden ist und uneingeschränkt alle von uns erkämpften bisherigen tarifvertraglichen Besitzstände auch weiterhin umsetzt. Der Auftraggeber muss ebenfalls die Tarifbindung als oberste Priorität ansehen und diese bei der Auftragsvergabe berücksichtigen. Die Bundesregierung betont die Wichtigkeit von Tarifbindung und ist deshalb in der Verantwortung, bei der Auftragsvergabe diese auch zu garantieren. Die Tarifverträge in der Luftsicherheitsbranche sind nicht allgemeinverbindlich. Wir werden nicht zulassen, dass Sicherheitsunternehmen an Flughäfen Tarifverträge ignorieren und Arbeitnehmerrechte missachten. Auch ist auffällig, dass gerade STÖLTING (Sicherheitssparte) keinen Betriebsrat hat und uns als Gewerkschaft bei der Gründung eines Betriebsrates ignoriert. Der STÖLTING-Geschäftsführer (Sicherheitssparte) ist seit Sommer 2019 für uns nicht erreichbar. Solche Dienstleister haben keinen Platz in der Luftsicherheit,