von Özay Tarim
BDLS MitgliedsunternehmenKötter-Aviation und Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW)
Keine oder unvollständige Dienstkleidung für Fluggastkontrolleure beim Sicherheitsdienstleister DSW am Flughafen Düsseldorf!
Seit dem 17. März 2020 ist offiziell bekannt, dass DSW den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf erhalten hat. Am 01. Juni 2020 hat DSW Kötter-Aviation nach mehr als 15 Jahren am Düsseldorfer Airport juristisch abgelöst.
Piepenbrock-Tochterunternehmen DSW hatte betont, dass es in der Vergangenheit an größeren Flughäfen vielfältige Erfahrungen gesammelt habe und sich für die neue Aufgabe in Düsseldorf gut aufgestellt und vorbereitet sehe. DSW war sich also auch im Klaren, dass sie 1.100 Beschäftigte übernimmt.
Kötter verlangt Dienstkleidung zurück und bei DSW fehlen Kleidungsstücke!
Am 01. Juni 2020 hat dann DSW in Düsseldorf die Luftsicherheitsaufgabe übernommen, hat aber bis zum Start nicht geschafft die Fluggastkontrolleure vollständig mit DSW-Dienstkleidung auszustatten. Gleich am 02. Juni 2020 musste die DSW-Geschäftsführerin Frau Oppermann die Belegschaft darüber informieren, dass bei der Auslieferung der Dienstkleidung einiges schiefgelaufen sei. So hätten einige Beschäftigte falsche Größen oder nur Teillieferungen erhalten, andere hätten die Dienstkleidung in der falschen Farbe bekommen. Fast drei Monate waren zur Verfügung, um die Beschäftigten vollständig einzukleiden. Der Betriebsrat hatte frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen und auch die verspätete Ausgabe der Dienstkleidung reklamiert. Viele Kolleginnen und Kollegen mussten daher zunächst mit Kötter-Dienstkleidung bei DSW anfangen.
Willkommen im Tollhaus, oder ist es doch noch im Auftrag der Bundespolizei???
Am 09. Juni 2020 bat DSW-Neu-Geschäftsführer P. Lange die Beschäftigten per Aushang, die noch keine DSW-Dienstkleidung erhalten haben, übergangsweise in privaten dunklen Hosen mit weißem Hemd bzw. weißer Bluse zum Dienst zu erscheinen. In einer weiteren Mitarbeiterinformation teilt der DSW-Geschäftsführer Lange mit, dass die Dienstkleidung von Kötter-Aviation bis zum 19.06.2020 zurückzugeben sei. Zur Erinnerung: P. Lange ist aktuell Geschäftsführer von Kötter-Aviation und gleichzeitig auch von DSW. Also verlangt Kötter-Aviation Geschäftsführer P. Lange die Rückgabe der Kötter-Dienstkleidung, aber der gleiche Mann schafft es nicht als DSW-Geschäftsführer den Beschäftigten rechtzeitig am Flughafen Düsseldorf vollständige DSW-Dienstkleidung zur Verfügung zu stellen. Geht so Auftragserfüllung bei der Fluggastkontrolle im Auftrag der Bundespolizei?
DSW verstößt mit Auftragsbeginn am Flughafen gegen tarifvertragliche Regelung!
Kein guter Start für Piepenbrock-Tochterunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf. Erstaunlich ist dabei, dass DSW den Beschäftigten nicht einmal sagen kann, wann denn die vollständige Dienstkleidung zur Verfügung stehen wird. Es kann nicht angehen, dass die Beschäftigten in privater Kleidung Fluggäste im Auftrag der Bundespolizei kontrollieren sollen. Als BDLS Mitglieds-unternehmen müssten die Tarifverträge der DSW-Geschäftsführung bestens bekannt sein. Denn sowohl N. Oppermann als auch P. Lange sind Vizepräsidenten des Arbeitgeberverbandes BDLS. Im Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen haben wir als ver.di genau deshalb das Thema Ausrüstung und Bekleidung verbindlich geregelt. Das Sicherheitsunternehmen DSW ist demnach verpflichtet, die für den Dienst erforderliche Ausrüstung und Dienst-/Arbeits-schutzkleidung den Beschäftigten am Flughafen in ordnungsgemäßem Zustand unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Daher brauchen die Beschäftigten auch nicht in privater Kleidung am Flughafen Düsseldorf in der Fluggastkontrolle zu erscheinen. Es ist äußerst widersprüchlich, dass die Arbeitgeber im betrieblichen Alltag besonders auf die Einhaltung der Kleiderordnung achten und bei Verstoß sogar abmahnen und jetzt sollen teilweise die Beschäftigten in unterschiedlicher privater Kleidung ihre Luftsicherheitsaufgaben erledigen. Wir erwarten von der DSW-Geschäfts-führung die umgehende sowie uneingeschränkte Einhaltung und Achtung der tarifvertraglichen Regelung zur Dienstkleidung.