Flughafen Düsseldorf

LuftSiSchulV: Betriebliche Arbeitnehmervertretungen aus NRW wehren sich!

Luftsicherheitsschulungsverordnung

Vernetzung in der Luftsicherheitsbranche: Betriebliche Schwerbehindertenvertretungen/Arbeitnehmervertretungen an den NRW-Flughäfen kämpfen gemeinsam für die Stärkung der Rechte von Schwerbehinderten sowie von allen Luftsicherheitsfachkräften!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Inkrafttreten der aktualisierten Luftsicherheitsschulungsverordnung aus Juli 2023 wurden die Kriterien über die gesundheitliche Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal nicht ausreichend berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang wurden bei einigen betriebsärztlichen Untersuchungen von Beschäftigten die gesundheitliche Nichteignung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollpersonal festgestellt, welche dann zunächst auf die Ruhendstellung und im weiteren Verlauf auf den Widerruf der Beleihung/Befähigung durch die zuständigen Luftsicherheitsbehörden geführt haben.

Als Interessenvertreter für das Luftsicherheitskontrollpersonal stehen wir hier der aktualisierten Luftsicherheitsschulungsverordnung sehr kritisch gegenüber, da die angeforderten Kriterien teilweise mit dem ausgeübten Beruf und auch mit Gesetzen nicht vereinbar sind. Hiervon sind insbesondere Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen besonders betroffen. Den schwerbehinderten Arbeitnehmern/-innen werden somit die Rechte aus dem Sozialgesetzbuch IX entzogen. Das heißt, dass die Belange der schwerbehinderten Menschen, die als Luftsicherheitskontrollpersonal tätig sind, bei der Festlegung dieser Kriterien keine Rücksicht finden und dadurch die Diskriminierung von Schwerbehinderten begünstigt wird. Desweiteren bleiben die Arbeitgeber trotz dieser Luftsicherheitsschulungsverordnung in der gesetzlichen Verpflichtung, die schwerbehinderten Menschen im Betrieb zu fördern sowie die Rechte dieser zu beachten.

Dies haben wir nun zum Anlass genommen, um diese Angelegenheit mit Frau Claudia Middendorf, der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, zu erörtern. Hierzu haben sich die Schwerbehindertenvertretungen aus verschiedenen Betrieben in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um dieses Problem nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern landesweit an allen Verkehrsflughäfen sowie hilfsweise bundesweit zu klären. Ein konstruktives Erstgespräch hat hierzu im Landesministerium mit Frau Middendorf bereits am 26.06.2024 stattgefunden.  

Wir bekräftigen ebenso wie in der UN-Behindertenrechtskonvention, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss.

So dürfte es beispielsweise nicht sein, dass bei einer gesundheitlichen Einschränkung, wie zum Beispiel einer ärztlichen Nachtdienstbefreiung, auf Grundlage der Luftsicherheitsschulungsverordnung die Tätigkeit insgesamt untersagt wird. In diesem Zusammenhang folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten ganz unabhängig des Alters, der Schwerbehinderung, dem Sozialstatus und der Betriebszugehörigkeit, obwohl man die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollpersonal „tagsüber“ uneingeschränkt ausüben könnte. Und hier fordern wir dringend diesen gesetzlichen Missstand zu korrigieren!

Deshalb kämpfen wir nicht nur für die Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten, sondern auch für die Stärkung der Rechte aller Beschäftigten an den deutschen Verkehrsflughäfen. Wir fordern von den Verantwortlichen des Bundesinneninnenministeriums und von den Arbeitgebern umgehend nachhaltige Verbesserungen für die Beschäftigten und die Anpassung der Luftsicherheitsschulungsverordnung an die betriebliche Realität.

Beabsichtigt ist nun, dass unter der Führung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine weitere Gesprächsrunde im November 2024 mit Interessenvertretern der Beschäftigten aus der Luftsicherheitsbranche stattfinden soll. Einen ersten Kontakt zum Bundesbehindertenbeauftragten gibt es auch schon. 

Wir werden hierzu weiter berichten.

Bleibt gesund.