Flughafen Düsseldorf: Unterlegene Sicherheitsfirma hat gegen die vorläufige Vergabeentscheidung Rüge eingereicht!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Es liegt immer noch keine endgültige Vergabeentscheidung vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums zur Durchführung der Fluggastkontrollen vor – DSW muss also weiter zittern!

Unterlegene Sicherheitsfirma I-SEC hat gegen die vorläufige Auftragsvergabeentscheidung Rüge eingereicht!

Nach den uns vorliegenden Informationen hat die Sicherheitsfirma I-Sec gegen die beabsichtigte Auftragsvergabe der Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG) an die – aus unserer Sicht – unzuverlässige Firma DSW Einspruch eingelegt.

Als Gewerkschaft ver.di ist es unsere Pflicht, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Luftsicherheitsbranche zu vertreten und für faire Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Die jüngste vorläufige Entscheidung vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, den Auftrag für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf an die – aus unserer Sicht – unzuverlässige Sicherheitsfirma DSW zu vergeben, ist nicht nur unverständlich, sondern auch unfassbar.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherheit am Flughafen höchste Priorität hat. Die Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG) sind ein entscheidender Bestandteil der Luftsicherheit und es ist unerlässlich, dass diese von Unternehmen durchgeführt werden, die nicht nur über die notwendige Expertise verfügen, sondern ebenso eine besondere Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Die Firma DSW hat in der Vergangenheit immer wieder durch unzuverlässige Leistungen und negative Berichte auf sich aufmerksam gemacht. Im Jahr 2022 hatte diese – aus unserer Sicht – unzuverlässige Firma sogar aufgrund von schlechter Auftragserfüllung zwei Abmahnungen von der Bundespolizei kassiert. Die vorläufige Entscheidung, DSW jetzt wieder den Auftrag zu erteilen, steht im krassen Widerspruch zu den Erwartungen, die wir als Gewerkschaft an ein nachvollziehbares Beschaffungsverfahren stellen. Zur Erinnerung: Es handelt sich hierbei um eine Firma, die insbesondere in der Corona-Zeit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausschließlich ohne jegliche Differenzierung missbräuchlich mit Kurzarbeitergeld abgerechnet hatte und damit nicht nur den Beschäftigten, sondern auch dem Staat finanziell Schaden wollte. Und jetzt will der Staat anscheinend diese Verfehlungen unberücksichtigt lassen und diese Firma für weitere Jahre mit einem lukrativen Auftrag „belohnen“. Unfassbar!

Verkehrte Welt: Die Beschäftigten müssen regelmäßig ihre Zuverlässigkeit überprüfen lassen, um überhaupt in der Luftsicherheitsbranche tätig sein zu dürfen. Die Sicherheitsfirmen aber hingegen können trotz Verfehlungen immer wieder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, die sich u. a. am günstigsten Angebot/Preis orientieren.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt u. a. öffentliche Vergabeverfahren

Gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Auftraggeber die betroffenen Arbeitgeber, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, über Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen wurde, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für die Arbeitgeber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Arbeitgeber ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

In unserem Fall ist die Frist für mögliche Einsprüche gegen die Auftragsvergabe Ende September 2024 abgelaufen. Demzufolge ist die Auftragsvergabe bislang noch nicht endgültig entschieden, sondern lediglich vorläufig. Anfang Oktober 2024 hätte dann die endgültige Vergabeentscheidung stehen müssen, wenn kein Einspruch eingelegt worden wäre.

I-Sec reicht Rüge gegen die vorläufige Vergabeentscheidung vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums ein!

Die im Vergabeverfahren unterlegene Sicherheitsfirma I-Sec ist wie DSW Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS und hatte aber noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist eine Rüge gegen die vorläufige Vergabeentscheidung eingelegt. Die Gründe für den Einspruch bzw. Rüge von I-Sec sind uns nicht bekannt. Die aktuelle Situation wirft deshalb Fragen auf, ob die Kriterien für die Vergabe objektiv und transparent waren. In diesem Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Fluggastkontrollen durchführen, unter enormem Druck stehen und auf ein sicheres Arbeitsumfeld angewiesen sind. Wenn unzuverlässige Firmen den Zuschlag erhalten, hat das auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, die beabsichtigte Vergabeentscheidung dringend zu überdenken. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten müssen an erster Stelle stehen. Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie unzuverlässige Firmen wie DSW in sensiblen Bereichen wie der Luftsicherheit Fuß fassen. Es ist an der Zeit, Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechte in den Vergabeentscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Nur so kann Vertrauen in der Luftsicherheit am Flughafen Düsseldorf entstehen.

Für uns ist aber eins jetzt schon klar: Ungeachtet der letztendlichen Vergabeentscheidung des Staates werden wir weiter gegen die Missstände bei den profitorientierten privaten Sicherheitsfirmen und für bessere Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche kämpfen!

Die Auftragsvergabe der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf an die – aus unserer Sicht – unzuverlässige Firma DSW wäre eine absolute Fehlentscheidung!