Betriebsratsbehinderung wird zum Offizialdelikt!

von Özay Tarim

Ampel-Koalition erkennt Union Busting als Offizialdelikt an – Behinderung von Betriebsratsarbeit ist strafbar!

 

Ein Paukenschlag u. a. auch für die Sicherheitsunternehmen, dabei klingt der Satz auf den ersten Blick fast harmlos:

„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“.

So steht es im neuen Koalitionsvertrag unserer neuen Ampelkoalition geschrieben. Und dieser Satz hat es in sich.

Auf Arbeitgeber, die immer und immer wieder die Mitbestimmung der Betriebsräte missachten, die Betriebsräte sogar bedrohen oder auch Arbeitgeber, die ihre Belegschaften anschreiben und unverholen mit Betriebsschließungen drohen, wenn der Betriebsrat sich nicht dem Arbeitgeber beugt, auf die könnten jetzt schwere Zeiten zukommen.

Betriebsratsbehinderung ist kein Kavaliersdelikt mehr!

Bislang stand Betriebsratsbehinderung in der strafrechtlichen Bewertung auf einer Stufe mit Beleidigung. Die Höchststrafe war ein Jahr Gefängnis. In der Realität stellten Staatsanwaltsschaften ihre Ermittlungen meist ein, selten kam es zu Geldstrafen in Höhe von 20.000 Euro – in Kreisen aggressiver Unternehmer und hochbezahlter Anwälte, die 300,- Euro pro Stunde und mehr abrechnen, waren das Peanuts. Als Offizialdelikt steht Betriebsratsbehinderung in Zukunft auf einer Stufe mit Nötigung (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre), Nachstellung (bis 3 Jahre), Betrug (bis 5 Jahre), Urkundenfälschung (bis 5 Jahre). Wir halten ein Strafmaß von einem Jahr bis drei Jahren Gefängnis in besonders schweren Fällen bis fünf Jahre für angemessen.

Wenn Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt wird, müsste auch der Versuch strafbar sein. Bislang bewerteten die meisten Staatsanwaltschaften Betriebsratsbehinderung als „Erfolgsdelikt“. Der Versuch galt zumeist nicht als strafbar. In der Realität ist allerdings nicht klar zu bestimmen, ab wann der Erfolgsfall eintritt. Hier kam es zu absurden bis perversen Rechtsauslegungen. Die fahrlässige Betriebsratsbehinderung sollte ebenfalls strafbar sein. Auch hier existiert sonst ein ärgerliches Hintertürchen. Der Arbeitgeber kann jederzeit behaupten, er habe nicht mit Absicht gehandelt, sondern arglos, unwissend oder aus angeblichen Sachzwängen heraus. Das Gegenteil also eine Absicht ist in der Realität schwer nachweisbar.

Einige Luftsicherheitsunternehmen dürften sich wohl bei diesem Thema wiedererkennen!

Diese Woche hatte das Piepenbrock Tochterunternehmen DSW versucht die Teilnahme der Beschäftigten am Flughafen Düsseldorf an der Betriebsversammlung während der Arbeitszeit zu verhindern. Die DSW-Geschäftsführerin Frau Oppermann (u.a. Vizepräsidentin beim BDLS) veröffentlichte eine Information an die Belegschaft und teilte mit, dass die Beschäftigten an der Versammlung „nur vor oder nach ihrem Dienst” teilnehmen dürfen. Ein Nichtantritt, verspäteter Antritt oder vorzeitiger Abbruch des Dienstes werde persönliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, heißt in der „Mitarbeiterinformation” von DSW. Erst am 19. August 2021 hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf – nach Klage des Betriebsrates – DSW dazu verpflichtet, dem Betriebsrat einen Raum für die Versammlung mit bis zu 1000 Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Diese DSW-Geschäftsführung hatte bisher seit der Auftragsübernahme der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf (Juni 2020) an keiner Betriebsversammlung teilgenommen. Schlimmer sogar, die DSW-Führung bezeichnete eine Betriebsversammlung im September 2021 als Propaganda-Veranstaltung! Und jetzt werden dazu auch noch die Beschäftigten eingeschüchtert. Bei Securitas am Flughafen Köln/Bonn wurde der Betriebsrat letztes Jahr im Rahmen der Verhandlungen zur Kurzarbeit massiv unter Druck gesetzt. Der Securitas-Geschäftsführer Herr Müller (auch Vizepräsident beim BDLS) wollte eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit dem Betriebsrat – ohne Verhandlungen – einseitig aufdiktieren und hatte dazu versucht mit ausgesprochenen Kündigungen von einigen Beschäftigten, die Interessenvertretung in die Knie zu zwingen. Diese Beispiele machen deutlich, wie einige Arbeitgeber mit den Betriebsräten heutzutage umgehen. Diese Akteure sind nicht nur Vizepräsidenten beim Arbeitgeberverband BDLS, sondern auch gleichzeitig Auftragnehmer des Staates!!!

Ein Schritt in die richtige Richtung!

Nun ändert sich endlich was. Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, solche Fälle zukünftig zu verfolgen wird steigen. Bisher handelte es sich hier um ein Antragsdelikt. Als Offizialdelikt aber müssen solche Fälle von Amts wegen verfolgt werden, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen. Und das werden sie…

Stoppt Union Busting!!!