von Özay Tarim
BDLS-Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Flughafen Düsseldorf: Deutscher Schutz- und Wachdienstdienst (DSW) – Auftragnehmer des Staates für Fluggastkontrollen – boykottiert auch im Jahr 2022 alle Betriebsversammlungen und missachtet weiter systematisch das Betriebsverfassungsgesetz!
Arbeitgeber muss zwingend mindestens einmal pro Jahr an der Betriebsversammlung teilnehmen!
Solche Dienstleister, die Gesetze brechen, dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten!
Der Deutsche Schutz- und Wachdienst ist eine Tochterfirma von Piepenbrock aus Osnabrück und seit Juni 2020 im Auftrag des Staates für die Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf zuständig. Wie diese Firma seitdem agiert ist erschreckend und inakzeptabel zugleich!
Die Geschäftsführung hatte noch vor der Auftragsübernahme am Flughafen Düsseldorf mit einer Videobotschaft aus der Ferne groß getönt, dass die Beschäftigten und Kunden im Mittelpunkt des Familienunternehmens stehen würden. Die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten würden ebenfalls der Geschäftsführung sehr am Herzen liegen. NICHTS als LEERE Worte!
Was dann folgte war ein Totalausfall: Missbräuchlicher Umgang mit Kurzarbeitergeld, 100 krankheitsbedingte Kündigungen, Trickserei bei Massenentlassung (Anzeigepflicht), extremer Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung beim Personal, hoher Krankenstand, Rauswurf des DSW-Geschäftsführers, Abgang der Betriebsleitung, Behinderung von Betriebsratsarbeit, Einschüchterung von Beschäftigten, Missachtung von Betriebsversammlungen, Teilzeit-Niederlassungsleiterin für einen Betrieb mit 1000 Beschäftigten, extrem viele Arbeitsgerichtsverfahren, Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen trotz Personalmangel, ständig fehlerhafte Lohnabrechnungen, Überlastungsanzeigen der Beschäftigten werden ignoriert, usw, usw…
Dieses beschriebene Bild liefert DSW auch noch tatsächlich unter der Flagge des Staates ab, und das wird unverständlicherweise bisher immer noch geduldet!
2 Abmahnungen gegen DSW wegen miserabler Auftragserfüllung!
Obwohl der Auftraggeber von uns über jede Verfehlung informiert wird, gab es bis vor Kurzem keine nennenswerten rechtlichen Schritte gegen DSW. Erst kurz vor den NRW-Herbstferien 2022 konnte wohl der Auftraggeber nicht mehr weiter wegschauen und musste DSW zwei Mal abmahnen. Die Abmahnungen gegen DSW sind aber nicht etwa wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder der Missachtung von Betriebsversammlungen ausgesprochen worden, sondern u.a. aufgrund des öffentlichen Drucks bezüglich der langen Warteschlangen von Fluggästen vor den Sicherheitskontrollen. Diese Abmahnungen reichen uns aber definitiv nicht! Der Auftraggeber (Bundesinnenministerium) kann und darf die Rechtsverstöße von DSW nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen und weiter an dieser unzuverlässigen Firma festhalten. Das Betriebsverfassungsgesetz ist zwingend einzuhalten, vor allem von einem Dienstleister des Staates. Andersrum muss dann aber der Auftraggeber (Staat) – bei Nichtbeachtung des Betriebsverfassungsgesetzes durch DSW – handeln und diese Firma umgehend sanktionieren bzw. Maßnahmen ergreifen, die auch bis zur vorzeitigen Auftragsauflösung führen sollten!
Missachtung von Betriebsversammlungen durch DSW ein nahezu einmaliger Vorgang!
Es dürfte insofern nahezu einmalig sein, dass sich ein Arbeitgeber – aus unserer Sicht geradezu demonstrativ – derart beharrlich der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Teilnahme an wenigstens einer Betriebsversammlung im Jahr verweigert. Damit wird zumindest ein wesentlicher Zweck der Betriebsversammlungen verfehlt: die Belegschaft soll hier wenigstens einmal im Jahr stets die Möglichkeit haben, direkt von den Vertretern der Arbeitgeber Auskünfte und Informationen zu erhalten und Nachfragen stellen zu können. DSW Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap K. hatte auch im Gespräch gegenüber dem Betriebsrat durchblicken lassen, die Teilnahme des Gewerkschaftsvertreters zu überdenken. Der Betriebsrat hat aber klar darauf hingewiesen, dass der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ver.di ein Teilnahmerecht nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zusteht. Der Betriebsrat wird nun auch hier wieder gegen DSW juristische Schritte einleiten müssen.
DSW steht mit dem Rücken an der Wand – Erzwungene Alibi-Weihnachtsfeier nach Abmahnungen!
Seit mehr als zwei Jahren hat sich kein Geschäftsführer von DSW auf einer Betriebsversammlung am Flughafen Düsseldorf blicken lassen. Im Gegenteil, die gesetzlich vorgeschriebenen und für den Arbeitgeber mindestens einmal im Jahr verpflichtenden (Teil)-Betriebsversammlungen werden sogar als Propaganda-Veranstaltungen von DSW-Verantwortlichen verunglimpft! Der Arbeitgeber bleibt zwar Betriebsversammlungen bewusst fern, hat aber in diesem Jahr – durch die Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap K. – in gesetzwidriger Weise die Beschäftigten, die an der Betriebsversammlung teilgenommen haben, von Aufsichtskräften beobachten lassen. Dieser gleiche Arbeitgeber, der sich vor den Beschäftigten, Betriebsrat und Gewerkschaft ver.di in Betriebsversammlungen drückt, veranstaltet jetzt urplötzlich eine Weihnachtsfeier. Wir wissen zwar nicht, was es bei DSW zu feiern gibt, aber für uns hat es den deutlichen Anschein – wegen zwei Abmahnungen – einer erzwungenen Albi-Weihnachtsfeier. Offenbar braucht DSW (nach zwei Abmahnungen) unbedingt diese Feier für den Auftraggeber, um diesem schöne Fotos zu präsentieren. Diese – aus unserer Sicht – nicht ganz freiwillige Weihnachtsfeier hat keinerlei Bedeutung und Wert, weil die betriebliche Realität und der tatsächliche Umgang mit den Beschäftigten und Betriebsrat ganz anders aus sieht.
- Das Arbeitsministerium NRW hat sich mittlerweile auch eingeschaltet und versucht die Konflikte bei DSW im Umgang mit dem Betriebsrat zu schlichten. Bleibt abzuwarten, ob das Arbeitsministerium diesen Arbeitgeber zur Vernunft bringen kann.
Unsere Kolleginnen und Kollegen sollten diese Gelegenheit nutzen, um auf der erzwungenen “Weihnachtsfeier” mit der Geschäftsführung auf die Missstände sowie auf die zwei ausgesprochenen Abmahnungen gegen DSW am Flughafen Düsseldorf “anzustoßen”!