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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Flughafen Düsseldorf: Mogelpackung statt Perspektive für Teilzeitkräfte in der Luftsicherheitsbranche!
Wie die Sicherheitsfirma DSW die Mitbestimmung des Betriebsrats und die Tarifrechte der Beschäftigten am Flughafen Düsseldorf in der Fluggastkontrolle unterläuft.
In einem vorherigen Beitrag haben wir uns bereits intensiv mit den Forderungen aus dem Wirtschaftsflügel der CDU – Stichwort “Lifestyle-Teilzeit” – auseinandergesetzt, die darauf abzielen, das gesetzliche Recht auf Teilzeit massiv einzuschränken. Die Debatte, die dort geführt wird, wirkt jedoch wie ein Hohn, wenn man sie an der Realität der Luftsicherheit spiegelt.
Am Beispiel der privaten Sicherheitsfirma Deutscher Schutz- und Wachdienstes (DSW) am Flughafen Düsseldorf tritt die Widersprüchlichkeit dieser politischen Diskussion offen zutage: Während die Politik über Arbeitsanreize schwadroniert, werden in einem hochsensiblen Bereich staatlicher Sicherheitsaufgaben Beschäftigte ausschließlich in Teilzeit und mit sachgrundlos befristeten Verträgen eingestellt. Der aktuelle Konflikt bei der Firma DSW zeigt nun erneut mit erschreckender Deutlichkeit, wie systematisch berufliche und lebensrelevante Perspektiven verhindert werden, um maximale Flexibilität auf dem Rücken der Belegschaft zu gewinnen.
DSW bietet Teilzeitkräften befristete Erhöhung der Arbeitszeit an
Am 23. Februar 2026 setzte die Niederlassungsleitung von der DSW ein klares Zeichen – allerdings ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats. In einer Mitarbeiterinformation wurde verkündet, dass Teilzeitkräfte im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober 2026 befristet in Vollzeit arbeiten können.
Was auf den ersten Blick wie ein attraktives Angebot für Vollzeitarbeit klingen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine Umgehung der tarifliche Ansprüche: Diese Information wurde ohne jegliche Beteiligung des Betriebsrats veröffentlicht. Damit hat der Arbeitgeber aus unserer Sicht bewusst gegen zentrale Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Die Verteilung, Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit ist kein Gnadenakt der Niederlassungsleitung, sondern unterliegt der zwingenden Mitbestimmung.
Der Betriebsrat hat umgehend reagiert und den Arbeitgeber aufgefordert, die DSW-Mitarbeiterinformation vom 23.02.2026 zurückzuziehen, um gemeinsam eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten. Doch bis heute herrscht vonseiten der Niederlassungsleitung Funkstille. Diese Verweigerung des Gespräch ist ein Affront gegen alle Beschäftigten.
Desinformation per E-Mail vom Leiter der Planung!
Anstatt den Fehler einzugestehen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren, flüchtet sich die operative Leitung in eine gefährliche Desinformationskampagne. Der Leiter der Planung (Stefan Stoll) teilte interessierten Teilzeitkräften per E-Mail mit, ein Vollzeitangebot könne derzeit nicht umgesetzt werden, weil der Betriebsrat der Maßnahme widersprochen habe.
Diese Darstellung ist schlichtweg falsch.
Der Betriebsrat hat der Erhöhung der Arbeitszeit zu keinem Zeitpunkt widersprochen. Im Gegenteil: Der BR fordert sie ein – aber zu dauerhaften Bedingungen. Der Betriebsrat hat lediglich auf die Einhaltung von geltendem Recht und dem Tarifvertrag bestanden. Wer die Unwahrheit verbreitet, um die Belegschaft gegen ihre eigene Interessenvertretung (Betriebsrat) aufzuhetzen, handelt verantwortungslos. Solche Aussagen dienen allein dazu, Misstrauen zu säen und die demokratische Mitbestimmung im Betrieb zu schwächen. Das ist aus unserer Sicht kein Versehen, das ist Kalkül.
Nachdem der Betriebsrat durch die betroffenen Beschäftigten von dieser E-Mail des Planungsleiters erfahren hatte, reagierte der BR auch hier sofort: Der Betriebsrat forderte den Arbeitgeber mit Nachdruck dazu schriftlich auf, diese eklatante Falschaussage gegenüber der Belegschaft unverzüglich richtigzustellen. Doch die Reaktion der Niederlassungsleitung? Fehlanzeige. Auch zu dieser Aufforderung hat sich der Arbeitgeber bis heute nicht geäußert.
Klarstellung: Ja zu Vollzeitarbeitsverträgen, nein zur Mogelpackung
Um es unmissverständlich festzuhalten: Der Betriebsrat ist nicht gegen die Ausweitung der Arbeitszeit. Der BR unterstützt ausdrücklich jeden Beschäftigten, der den Wunsch äußert, dauerhaft in Vollzeit zu arbeiten.
Was jedoch entschieden abgelehnt wird, sind befristete Aufstockungen ohne jegliche Zukunftsperspektive. Wir fordern eine nachhaltige Personalplanung: Wer die Leistung in Vollzeit bringt, muss auch den Vertrag in Vollzeit erhalten – und zwar unbefristet. Eine kurzfristige Übergangslösung, die nur die Spitzen des Sommerflugplans abfängt, wird den Lebensentwürfen unserer Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht.
Öffentlicher Auftrag, private Trickserei
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Von den rund 1.400 Beschäftigten bei der DSW arbeiten etwa 700 in Teilzeit – also die Hälfte der Belegschaft. Diesen Menschen wird nun eine rein saisonale Aufstockung „angeboten“.
Dabei darf nicht vergessen werden, wer hier der Auftraggeber ist: Das Bundesinnenministerium (BMI) und die Bundespolizei. Gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist die Tariftreue ein hohes Gut. Staatliche Sicherheitsaufgaben dürfen nicht zum Spielfeld für arbeits- und tarifrechtliche Tricksereien werden. Doch genau das beobachten wir hier: Was nach außen hin als „Unterstützung für die Belegschaft“ deklariert wird, ist in Wahrheit eine billige Notlösung für den stressigen Sommerflugbetrieb, um die Rekrutierung von Vollzeitkräften zu umgehen.
Der tarifliche Anspruch wird gezielt ausgehebelt
Der Manteltarifvertrag enthält eine klare Schutzregelung für Teilzeitkräfte (§ 16 MTV): Wer in einem definierten Ausgleichszeitraum (12 Monate) mehr als zehn Prozent über der vereinbarten Arbeitszeit arbeitet, hat einen Anspruch auf eine dauerhafte Anpassung des Arbeitsvertrags nach oben – bis hin zur Vollzeit.
Durch das DSW-Modell der „befristeten Aufstockung“ wird dieser tarifliche Automatismus bewusst blockiert. Die Logik des Arbeitgebers ist perfide: Sieben Monate Vollzeit schuften, um dann pünktlich zum Wintereinbruch wieder in die Teilzeit zurückgestuft zu werden. So wird verhindert, dass die Beschäftigten jemals die Schwelle erreichen, an der ihr Recht auf einen Vollzeitvertrag rechtlich bindend wird. Diese Praxis hat System und wurde bei der Firma DSW bereits in den Vorjahren (2023, 2024 und 2025) so praktiziert.
Mehrarbeit ohne dauerhaften und gerechten Ausgleich
Neben der verwehrten Perspektive geht es auch schlicht um den Geldbeutel der Beschäftigten. Durch die befristete Hochstufung werden systematisch Zuschlagsansprüche unterlaufen:
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Mehrarbeitszuschläge: Eine Teilzeitkraft mit 120 Stunden erhält normalerweise ab der 132. Stunde einen tariflichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent. Wird sie formell auf Vollzeit hochgestuft, entfällt dieser Zusatzverdienst für denselben Arbeitsaufwand.
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Jahresmehrarbeitszuschlag: Auch der neue Zuschlag von 15 Prozent für Mehrarbeit im Zeitraum April 2026 bis März 2027 wird durch dieses Modell gefährdet oder gar ganz ausgehebelt.
Das Ergebnis: Die Beschäftigten leisten mehr Arbeit unter hohem Druck, erhalten dafür aber weniger tariflichen Schutz.
Teilzeit als künstlicher Dauerzustand
Seit Jahren stellt der DSW ausschließlich in Teilzeit ein, obwohl der Bedarf an Vollzeitkräften offensichtlich vorhanden ist. Der Tarifvertrag sollte eigentlich eine Brücke in sichere und auskömmliche Beschäftigung schlagen. Das aktuelle Modell der Niederlassungsleitung reißt diese Brücke ab. Ein Modell, das vorsieht, im Sommer die volle Arbeitskraft abzugreifen und die Menschen im Winter finanziell wieder im Regen stehen zu lassen, ist keine verantwortungsvolle Personalpolitik. Es ist eine Teilzeitfalle mit Ansage.
Die Verantwortung des Auftraggebers
Das Bundesinnenministerium (BMI) darf hier nicht länger wegsehen. Als Auftraggeber trägt das BMI die politische Verantwortung dafür, dass staatliche Mittel nicht dazu missbraucht werden, Tarifrechte der Beschäftigten auszuhöhlen. Wo Arbeit im Umfang von Vollzeitstellen anfällt, müssen auch dauerhafte Vollzeitstellen geschaffen werden. Jede andere Praxis ist eine Umgehung sozialer Mindeststandards und beschädigt das Ansehen der Luftsicherheit.
Als Gewerkschaft ver.di stellen wir unmissverständliche Forderungen auf:
Sofortige Korrektur aller falschen Darstellungen gegenüber der Belegschaft.
Strikte Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen.
Wahrung der Mitbestimmung des Betriebsrats in allen Arbeitszeitfragen.
Scheinlösungen auf Zeit sind keine Lösung für die Probleme am Flughafen Düsseldorf.
Dauerhafte Perspektiven statt Sommerflickwerk
Wer es ehrlich meint mit der Wertschätzung der Luftsicherheitsfachkräfte, muss Vollzeitverträge dauerhaft und verbindlich anbieten. Nicht als „Gefälligkeit“ für sieben Monate, nicht als befristetes Experiment, sondern als Grundlage für ein stabiles Berufsleben. Die aktuelle Praxis stopft lediglich die personellen Löcher im Sommer und lässt die Kolleginnen und Kollegen im Winter fallen wie eine heiße Kartoffel. Das nehmen wir nicht hin!
Das Angebot von der Firma DSW ist kein Entgegenkommen, sondern eine Mogelpackung. Sie dient dazu, dauerhafte Vollzeitstellen zu verhindern, Zuschläge zu drücken und Tarifrechte zu untergraben. Gute Arbeit braucht klare Regeln und Arbeitgeber, die diese Regeln nicht als Empfehlung, sondern als Verpflichtung begreifen. Wir fordern echte Perspektiven statt saisonales Flickwerk.
Die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe braucht zwingend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen – und vor allem zuverlässige Arbeitgeber!
