Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Neue Ausschreibung für Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) gestartet!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Neue Ausschreibung zur Vergabe der Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) gestartet!

Die Tage sind gezählt: noch 212 Tage bis zum Auftragsende! Das Aus für DSW?

Der aktuelle Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf endet für die Sicherheitsfirma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am 31. Dezember 2024. Alle paar Jahre werden an den Verkehrsflughäfen die hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben vom Staat neu ausgeschrieben und an gewinnorientierte private Sicherheitsunternehmen vergeben. Zwischenzeitlich hatte der Staat sogar beabsichtigt, die Verantwortung für die Fluggastkontrollen dem Flughafenbetreiber in Düsseldorf zu übertragen, ist aber damit letztendlich gescheitert. 

Der Flughafenbetreiber in Düsseldorf wollte zwar auch das sogenannte “Frankfurter-Modell” ( wird am Flughafen Frankfurt praktiziert) mit Beginn des Jahres 2024 umsetzen, hat aber dann – offenbar aus wirtschaftlichen Gründen – kurzfristig einen Rückzieher gemacht. Somit bleibt alles wie gehabt: Der Staat ist verantwortlich für die Organisation der Luftsicherheitskontrollen. 

Die Bedingungen und Kriterien für die Auftragsvergabe!

Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums hatte die offizielle Ausschreibung für die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe (Fluggastkontrollen) bereits am 29. März 2024 veröffentlicht. Demnach konnten sich die verschiedenen Sicherheitsunternehmen bis zum 07. Mai 2024 23:59 Uhr (Abgabefrist für Teilnahme-Antrag) bewerben. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen, haben offenbar insgesamt 6 Sicherheitsunternehmen einen Teilnahme-Antrag beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingereicht. 

Neue Auftragslaufzeit: 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 plus mögliche Verlängerungsoption!

Der neue Auftrag/Vertrag für die Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate. Das heißt, theoretisch könnte die maximale Vertragsdauer des neuen Auftrages 6 Jahre betragen. Die Entscheidung, welches Sicherheitsunternehmen den Zuschlag bzw. den Auftrag bekommt, wird voraussichtlich erst im September 2024 endgültig feststehen

Nur Dienstleister mit Netto-Jahresumsatz von 5 Mio. € können sich bewerben!

Nach den Ausschreibungsunterlagen können sich nur Sicherheitsunternehmen bewerben, die in den vergangenen 3 Jahren mindestens 5 Millionen Euro Nettoumsatz im Jahr gemacht haben. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 5 Millionen Euro (netto) pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Aufgrund dieser vertraglichen Hürde bleiben nicht allzu viele Sicherheitsdienstleister in Deutschland übrig. Auch ist wichtig, dass in dieser Ausschreibung die Dienstleister nach einer Mitgliedschaft in einer Arbeitgebervereinigung abgefragt werden. Wir erwarten selbstverständlich, dass der Sicherheitsdienstleister für den neuen Auftrag tarifgebunden ist und uneingeschränkt alle von uns erkämpften bisherigen tarifvertraglichen Besitzstände auch weiterhin umsetzt. Wir erwarten ebenfalls vom Auftraggeber und Dienstleister dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es darf kein „weiter so“ geben! Die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen ist genauso wichtig, wie die Luftsicherheit.

Eignungskriterien müssen nachgewiesen werden!

Der Auftraggeber verlangt von den Luftsicherheitsunternehmen zwingend zum Nachweis der Eignungskriterien beispielsweise die Nennung von mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung. Die Referenzen müssen folgende Merkmale aufweisen: Dienstleistungen auf nationalen/ internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichen Verkehrsaufkommen, im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG und/oder im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggäste und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG und/oder im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten eines Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und des Umfangs des Personaleinsatzes zu benennen. Als Mindeststandard wird auch verlangt, dass die Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 100 Beschäftigte betragen haben muss.

Die Voraussichtliche Qualität der Leistung wird bei dieser Vergabe höher bewertet, als der Preis!

Der Preis darf bei der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe niemals eine Rolle spielen. Luftsicherheitsaufgaben dürfen nicht nach dem billigsten Angebot entschieden und dadurch zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen werden. Zumindest spielt bei dieser Neuausschreibung der Preis nicht die alles entscheidende Rolle. Die Voraussichtliche Qualität der Leistung wird bei dieser Vergabe mit 60 Prozentpunkten und der Preis mit trotzdem noch 40 Maximalpunkten bewertet. Für die Luftsicherheitsaufgabe darf der Preis niemals ein Kriterium sein. Der Staat muss endlich diesen Irrweg beenden!

Die Luftsicherheitsaufgabe darf nicht gewinnorientiert sein und gehört vor allem nicht in die Hände von profitorientierten privaten Sicherheitsunternehmen!

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine Kehrtwende in der Luftsicherheitsbranche! Die Sicherheitskontrollen gehören zurück in die öffentliche Hand! Schluss mit ständig wechselnden unzuverlässigen Sicherheitsfirmen!