Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Piepenbrock/DSW lehnt Anträge auf Elternzeit ab!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst 

“Familienfreundliches” Unternehmen Piepenbrock/DSW lehnt Anträge auf Elternzeit für betroffene Beschäftigte (Elternteile) ab!

Die Tochterfirma von Piepenbrock hat es – wie schon so oft festgestellt und auch hier berichtet – nicht so mit der Einhaltung von Gesetzen. Die Verantwortlichen von DSW betrachten offenbar Gesetze eher als störend oder als Hindernis. Am Flughafen Düsseldorf haben uns jetzt Beschäftigte von DSW (Auftragnehmer des Staates für Sicherheitskontrollen) darüber informiert, dass der Arbeitgeber seit einigen Wochen Erstanträge auf Elternzeit ablehnt.

Die ordnungsgemäß angemeldete Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers!

Uns liegen Ablehnungsschreiben vor, die von der “Teilzeit-”Niederlassungsleiterin M. Khalaj unterschrieben sind. Wir müssen aber davon ausgehen, dass dieses kein Alleingang einer Niederlassungsleiterin ist, sondern auch von der DSW-Geschäftsführerin N. Oppermann unterstützt wird.

So ist das DSW-Ablehnungsschreiben zum Elternzeitantrag geschrieben:

Sehr geehrte(r) …., ihren Elternzeitantrag für die Zeit vom ….  2023 bis zum ….. 2023 haben wir erhalten und möchten Ihnen hiermit bekannt geben, dass wir dem Antrag für diesen Zeitraum aus betriebsbedingten Gründen nicht stattgeben können. Bitte stellen Sie Ihren Antrag für einen späteren Zeitpunkt ab Oktober 2023.

 

Auch dieser Sachverhalt zeigt sehr deutlich, wie DSW die gesetzlichen Ansprüche der eigenen Beschäftigte torpediert. Der letzte Satz aus dem DSW-Schreiben, die Beschäftigten sollen ihre Elternzeit ab Oktober 2023 erneut beantragen, ist inakzeptabel und gesetzeswidrig zugleich. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht berechtigt, unter Verweis auf vermeintliche betriebsbedingte Gründe, die Inanspruchnahme zu verweigern oder gar auf einen späteren Zeitraum zu verweisen. Die Inanspruchnahme der Elternzeit erfolgt nämlich einzig und allein durch schriftliche Erklärung des elternzeitberechtigten Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist deshalb schlichtweg nicht erforderlich, da es sich allein um ein Gestaltungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Die Inanspruchnahme der Elternzeit liegt somit nicht im Ermessen des Arbeitgebers. Das Gesetz verlangt von den Beschäftigten lediglich die rechtzeitige Information (Antrag) an den Arbeitgeber, mit entsprechenden Angaben für welche Zeit die Elternzeit genommen wird. Der Anspruch auf Elternzeit muss in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vorher erfolgen!

Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist zwar für alle gewünschten Elternzeitabschnitte innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nicht notwendig, es gibt aber dennoch wichtige Regeln die von den Beschäftigten eingehalten werden müssen: Die Beschäftigten, die Elternzeit nehmen wollen, müssen spätestens 7 Wochen vor Beginn diese anmelden. Der Anspruch auf Elternzeit muss in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (§16 BEEG). Obwohl unsere Kolleginnen und Kollegen – so wie hier beschrieben – ihre Elternzeitanträge frist- und formgerecht eingereicht haben, wurden diese trotzdem von DSW abgelehnt! Was aber die angeblichen zwingenden betriebsbedingten Gründe für die Ablehnung der Elternzeitanträge sind, wird von der Niederlassungsleiterin in dem Ablehnungsschreiben nicht genannt. Hier wird das Recht der Beschäftigten auf Elternzeit einfach eigenmächtig massiv erschwert und beschnitten. 

Und, was macht der Staat als Auftraggeber? Der schaut weiter zu und will sogar den Vertrag mit DSW um ein weiteres Jahr verlängern!

Seit mehr als drei Jahren ist DSW inzwischen als Auftragnehmer des Staates am Flughafen Düsseldorf tätig. Bisher hat diese Sicherheitsfirma nur negative Schlagzeilen produziert und Fluggäste sowie die eigenen Beschäftigen vergrault bzw. verärgert. In den vergangenen drei Jahren hat die Geschäftsführung zudem an keiner einzigen Betriebsversammlung teilgenommen. Die Beschäftigten und der Betriebsrat werden hierbei trotz eindeutiger gesetzlicher Vorschrift missachtet. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass DSW Dauergast am Arbeitsgericht Düsseldorf ist. Es gab zwar letztes Jahr vom Auftraggeber (BMI/Bundespolizei) zwei Abmahnungen – wegen schlechter Auftragserfüllung – gegen diesen Dienstleister, aber zu den arbeitsrechtlichen Verfehlungen von DSW gibt es vom Auftraggeber keine Reaktion. Im Gegenteil, der in diesem Jahr zum 31.12.2023 endende Vertrag von DSW soll möglicherweise um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert werden. Ein Unternehmen mit so vielen Verfehlungen soll also noch ein weiteres Jahr länger mit der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe Geld erwirtschaften dürfen. Völlig unverständlich! Ein Dienstleister des Staates mit so vielen Verfehlungen gehört vor die Tür gesetzt. Solche Unternehmen dürfen keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss zwingend auch bei Auftragnehmern des Staates in der Luftsicherheit beachtet und umgesetzt werden! 

Die Luftsicherheitsaufgabe gehört nicht in die Hände von profitorientierten privaten Sicherheitsunternehmen!