von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG
Flughafen Köln/Bonn: I-Sec setzt Tariferhöhungen für langjährige Objektleiter seit mehr als einem Jahr nicht um! Auftraggeber ist über diesen Tarifvertragsbruch informiert!
Am Flughafen Köln/Bonn gab es vor zwei Jahren am 01. April 2022 in der Personal- und Warenkontrolle einen Dienstleister-Wechsel. Das Sicherheitsunternehmen I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG löste nach einer vom Flughafenbetreiber Köln/Bonn (Auftraggeber) turnusgemäß durchgeführten Ausschreibung den vorherigen Dienstleister FraSec ab. Alle Beschäftigten wurden mit ihren arbeitsvertraglichen und tarifrechtlichen Besitzständen durch Betriebsübergang (§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch) von I-Sec komplett übernommen.
Ein gesetzlich geregelter Betriebsübergang ist für die Sicherheitsfirmen am Flughafen Köln/Bonn nichts Neues. Regelmäßig geben sich dort die Sicherheitsunternehmen die Klinke in die Hand. Nach einigen Jahren musste damals die Sicherheitsfirma Kötter aufgrund von Management-Verfehlungen den Auftrag zur Durchführung der Personal- und Warenkontrollen vorzeitig an die Frankfurter Sicherheitsfirma FraSec abgeben. Auch für FraSec war nach wenigen Jahren am Flughafen Köln/Bonn Schluss. Nach einer turnusmäßigen Ausschreibung unterlag FraSec und musste zum 01.04.2022 den Flughafen wieder verlassen.
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe am Flughafen Köln/Bonn: 100 % Preis!!!
Und genau diese letzte Ausschreibung zur Vergabe dieser Luftsicherheitsaufgabe (Personal- und Warenkontrolle) zum 01.04.2022 hatte es in sich. Der Flughafenbetreiber Köln/Bonn hatte nämlich den Preis zu 100 Prozent als Zuschlagskriterium ausgegeben. Das bedeutet: Der billigste Anbieter (Sicherheitsunternehmen) bekommt den Auftrag! So ist dann der Auftrag am 01. April 2022 an I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG in Köln vergeben worden. Gerade erst vor einigen Tagen hatte der Flughafenbetreiber öffentlich mitgeteilt, dass man bald auch zusätzlich für die Fluggastkontrollen zuständig sein will. Am Flughafen Köln/Bonn soll dann das sogenannte Frankfurter-Modell (auch Neue Welt genannt) umgesetzt werden. Das heißt: Der Flughafenbetreiber übernimmt dann – wie bei der Personal- und Warenkontrolle (§ 8 LuftSiG) – auch die Steuerung und Organisation der Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG) und wird nach einer öffentlichen Ausschreibung wieder eine gewinnorientierte private Sicherheitsfirma einsetzen. Wenn also diese Vergabepraxis vom Flughafenbetreiber in Köln fortgesetzt wird, also Aufträge ausschließlich nach billigstem Preis an private Sicherheitsfirmen vergeben werden, dann wird es keine “Neue Welt“, sondern für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten eine “SCHRECKLICH Neue Welt“ geben. So werden weiterhin reine wirtschaftliche Interessen von Flughafenbetreibern und privaten Sicherheitsfirmen die Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheit überlagern. Aus unserer Sicht ist dieses für NRW ein Irrweg und wird keinesfalls die bestehenden Probleme in der Luftsicherheitsbranche lösen.
I-Sec setzt seit dem 01.04.2023(!) die Tariferhöhungen für langjährige Objektleiter nicht um und drängt sie sogar seit einiger Zeit zu neuen rückwirkend datierten Vereinbarungen!
Das solche profitorientierten Modelle nicht im Stande sind, bekannte und bestehende Probleme der Branche zu lösen, sieht man am folgenden Konflikt beim Dienstleister des Flughafenbetreibers Köln/Bonn. Die Sicherheitsfirma I-Sec hatte am 01. April 2022 mit der Auftragsübernahme auch alle Beschäftigten von dem vorherigen Dienstleister FraSec gemäß § 613a BGB übernommen. Damit war und ist I-Sec in die Rechte, Pflichten und Besitzstände aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten eingetreten. Die Sicherheitsfirmen Kötter und FraSec, die vor I-Sec am Flughafen Köln/Bonn beauftragt waren, sind wie I-Sec auch Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbands BDLS und damit tarifgebunden.
Die langjährigen Objektleiter wurden zuvor jahrelang bei Kötter und FraSec immer auf Stundenlohnbasis vergütet. Die Sicherheitsfirma FraSec hatte zuletzt die Objektleiter gemäß ihrer hausinternen Regelung mit einem einheitlichen Stundengrundlohn in der EG 13 Stufe 5 oder 6 eingruppiert. In diesen Stundenlöhnen waren die Funktionszulagen für die Objektleiter inbegriffen. Auf dieser Grundlage wurden auch die steuerfreien Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Urlaubstage sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet und entsprechend vergütet. Mit Beginn des Auftrages hatte sich I-Sec zwar ordnungsgemäß an die Übernahmeregelungen gehalten und sogar auf den Lohnabrechnungen diese von FraSec übernommene Entgeltgruppe 13 ausgewiesen und die betroffenen langjährigen Objektleiter so vergütet, wie es u. a. der vorherige Dienstleister umgesetzt hatte, aber dann plötzlich nach genau einem Jahr nicht mehr.
Zeitgleich, ein Jahr nach dem Betriebsübergang, gab es nämlich zum 01.04.2023 eine tarifvertraglich vereinbarte Entgelterhöhung für alle Beschäftigten. Diese tariflichen Entgelterhöhungen wurden aber auf Anordnung des I-Sec Geschäftsführers Oliver Damer (u. a. auch Vizepräsident des BDLS) gegenüber den betroffenen langjährigen Objektleitern einfach zurückgehalten. Seit jetzt mittlerweile 15 Monaten weigert sich der I-Sec Geschäftsführer – trotz mehrfachen Vermittlungsgesprächen – die von uns erkämpften Lohnerhöhungen für diese Beschäftigten umzusetzen. Dem Geschäftsführer Oliver Damer geht es mit der Verweigerungshaltung wohl nur darum, diese langjährigen Objektleiter zu neuen rückwirkend datierten Vereinbarungen (zum Datum 01.04.2023) zu drängen bzw. zu zwingen, um so auch die Besitzstände dieser Kolleginnen und Kollegen zu schmälern. Der I-Sec Geschäftsführer ging sogar soweit, dass er den betroffenen Objektleitern gedroht haben soll, dass wenn diese die neuen rückwirkend datierten Vereinbarungen nicht unterzeichnen, sie dann das Unternehmen verlassen müssten. Der Flughafendienstleister I-Sec missachtet damit die tariflichen sowie arbeitsvertraglichen Ansprüche der betroffenen Objektleiter. Diese Fachkräfte werden aber nicht auf ihre bestehenden Ansprüche verzichten und schon gar nicht werden sie neue rückwirkend datierte Vereinbarungen unterschreiben, die sie deutlich schlechter stellen sollen. Wir haben den Flughafenbetreiber informiert und werden selbstverständlich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unterstützen, juristisch gegen I-Sec vorzugehen.
Der Flughafenbetreiber ist hier ebenfalls in der Verantwortung darauf einzuwirken, dass sein Vertragspartner I-Sec die Tarifverträge und die über viele Jahre erworbenen Besitzstände uneingeschränkt einhält und umsetzt. Auftragsvergabe nach billigstem Preis dürfen nicht dazu führen, dass an der Schraube der Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Beschäftigten gedreht wird!