Kötter ignoriert Urteile und verweigert Ansprüche der Beschäftigten

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation/Airport Security

Kötter ignoriert erneut Arbeitsgerichtsurteile und verweigert den Beschäftigten tarifvertragliche Ansprüche!

Das Sicherheitsunternehmen Kötter hat wohl weiterhin Schwierigkeiten Arbeitsgerichtsurteile zu verstehen bzw. zu akzeptieren und weigert sich richterliche Entscheidungen umzusetzen. Tarifvertragsansprüche werden erneut missachtet. Obwohl der Geschäftsführer Peter Lange immer wieder beteuert, dass Kötter sich selbstverständlich an Tarifverträge und Gesetze hält, stellen wir erneut fest, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

Tarifvertragliche Jahressonderzahlung wird Verwaltungsmitarbeitern verwehrt!

Es ist nicht mehr nachvollziehbar, wie dieser Arbeitgeber mit Ansprüchen von Beschäftigten umgeht. In unserer letzten ver.di-Information haben wir berichtet, dass u. a den Verwaltungsbeschäftigten die tarifvertragliche Jahressonderzahlung, z. B an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf, seit Einführung des Bundesmanteltarifvertrages Aviation vorenthalten wird. Wir haben erfahren, dass sogar der Prokurist (Herr Schöller) und interessanterweise der Kötter-Hausjurist (Herr Schimmöller) den Beschäftigten gegenüber weiterhin die Position vertreten, dass den Verwaltungsmitarbeitern angeblich keine tarifvertragliche Jahressonderzahlung zu stehen würde. Herr Schimmöller hat letzte Woche auch nochmal zusätzlich in einer E-Mail an den Betriebsrat die ablehnende Haltung und damit den Tarifvertragsbruch gegenüber den eigenen Verwaltungsmitarbeitern bestätigt.

Arbeitsgericht Köln entscheidet 2017 Anspruch für Kötter-Verwaltungsmitarbeiter!

Obwohl das Arbeitsgericht in zwei Urteilen 2017 (20 Ca 8165/15 u. 20 Ca 8166/15) gegen Kötter-Aviation entschieden hat, dass den Verwaltungsbeschäftigten die tarifvertragliche Jahressonderzahlung zusteht, verwehrt die Kötter-Geschäftsführung weiterhin diese Zahlung. Zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen von der Kötter Aviation Niederlassung am Flughafen Köln/Bonn hatten bereits in 2015 mit uns gemeinsam den Arbeitgeber aufgefordert, die Jahressonderzahlung zu vergüten. Der Kötter-Personalleiter (Herr Höhne) hatte schon damals den tarifvertraglichen Anspruch der beiden Kolleginnen unberechtigterweise zurückgewiesen. Trotz arbeitsgerichtlicher Urteile seit 2017 gegen Kötter täuscht die Geschäftsführung weiterhin seine eigenen Verwaltungsmitarbeiter an den Flughäfen Köln und Düsseldorf. Die Verwaltungsbeschäftigten sollten unbedingt Kötter schriftlich auffordern, die tarifvertragliche Jahressonderzahlung rückwirkend zu erstatten. Auch wir werden die Tarifvertragsverstöße nicht hinnehmen und werden das sowohl beim Auftraggeber als auch beim Arbeitgeberverband BDLS anprangern.

Immer noch keine Korrektur bei tarifvertraglichen Urlaubszusatzentgeltzahlungen!

Auch bei den tarifvertraglichen Urlaubszusatzentgeltzahlungen hat der Arbeitgeber trotz einer Bundesarbeitsgerichtsentscheidung diese fehlerhaft abgerechnet. Es ist schon sehr auffällig, wie Kötter-Personalverantwortliche Urteile, die gegen Kötter ergangen sind, lesen und verstehen wollen. Nachdem wir die fehlerhaften Urlaubsentgeltszahlungen festgestellt haben, haben wir am 16. Oktober 2019 den Kötter-Personalleiter aufgefordert, die durch den Arbeitgeber falsch abgerechneten Entgeltzahlungen ab dem 01. Januar 2015 zu korrigieren. Leider ist bis heute keine Korrektur erfolgt. Es gibt bis jetzt lediglich die Antwort von Kötter, dass aufgrund der hohen Anzahl von knapp 2000 Beschäftigten bis Ende 2019 die Nachberechnungen abgeschlossen werden sollen. Der finanzielle Schaden bei den Kolleginnen und Kollegen muss dringend korrigiert werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Kötter als Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS mehrfach wegen Nichteinhaltung von Tarifverträgen in Erscheinung tritt. Besonderes auch, wenn der Kötter-Geschäftsführer zugleich der Vize-Präsident des Arbeitgeberverbandes BDLS ist.