von Özay Tarim
Flughafen Düsseldorf:
Neue Ausschreibung für Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG)!
Auftragsvergabe offiziell am Donnerstag (05.12.2019) gestartet!
Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums hat die offizielle Ausschreibung für die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe (Fluggastkontrolle) am Donnerstag (05. Dez. 2019) veröffentlicht.
Die Sicherheitsunternehmen können sich ab sofort bis zum 21.01.2020 (Abgabefrist für Angebot) für die Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf bewerben.
Laufzeit des Vertrages vom 01.06.2020 bis 31.12.2023!
Der neue Auftrag/Vertrag für den Flughafen DUS hat eine Laufzeit von 3 Jahren und 7 Monaten mit der zweimaligen Verlängerungsoption um mindestens 6 und höchstens 12 Monaten. Das heißt, theoretisch könnte die maximale Vertragsdauer 5 Jahre und 7 Monate betragen. Die Entscheidung, welches Sicherheitsunternehmen den Zuschlag bzw. den Auftrag bekommt, wird erst im April 2020 endgültig feststehen. Also hätte das neue Sicherheitsunternehmen nur ca. 2 Monate Zeit, um sich auf die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe vorzubereiten.
Auftrag wird erneut nur an eine Sicherheitsfirma vergeben!
Alle Luftsicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf werden weiterbeschäftigt!
Es gab zwischenzeitlich Diskussionen, dass der Auftrag für die Fluggastkontrolle gesplittet und damit an zwei Sicherheitsunternehmen vergeben werden könnte. Dieser Idee haben wir als ver.di öffentlich eine klare Absage erteilt. Es ist jetzt auch amtlich, dass nur ein Sicherheitsdienstleister den neuen Auftrag erhalten wird. Damit ist auch der gesetzliche Betriebsübergang gesichert und alle Beschäftigten werden mit den bisher erworbenen tarifvertraglichen Besitzständen übernommen und weiter beschäftigt. Im neuen Auftrag ist auch festgeschrieben, dass bei der Durchführung der Fluggastkontrollen der Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Subunternehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der hoheitlichen Aufgabe verboten ist. Eine Situation wie 2017 und 2018, als Kötter zusätzlich drei andere Sicherheitsfirmen zur Unterstützung hinzugezogen hat, wird nicht mehr möglich sein.
Nur Dienstleister mit Netto-Jahresumsatz von 5 Mio. € können sich bewerben!
Nach den Ausschreibungsunterlagen können sich nur Sicherheitsunternehmen bewerben, die in den vergangenen 3 Jahren mindestens 5 Millionen Euro Nettoumsatz im Jahr gemacht haben. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 5 Millionen Euro (netto) pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Aufgrund dieser vertraglichen Hürde bleiben nicht allzu viele Sicherheitsdienstleister in Deutschland übrig. Auch ist wichtig, dass in dieser Ausschreibung die Dienstleister nach einer Mitgliedschaft in einer Arbeitgebervereinigung abgefragt werden. Wir erwarten selbstverständlich, dass der Sicherheitsdienstleister für den neuen Auftrag tarifgebunden ist und uneingeschränkt alle von uns erkämpften bisherigen tarifvertraglichen Besitzstände auch weiterhin umsetzt. Wir erwarten ebenfalls vom Auftraggeber und Dienstleister dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es darf kein „weiter so“ geben! Die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen ist genauso wichtig, wie die Luftsicherheit.
Hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe darf nicht gewinnorientiert sein!