Urlaubsentgelt von Klüh falsch berechnet

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security am Flughafen

Tarifvertragliches Urlaubsentgelt von Klüh falsch berechnet!

Anfang Oktober 2019 haben wir unsere Mitglieder über mögliche falsche Berechnungen des tarifvertraglichen Urlaubszusatzentgelts informiert. Unsere intensiven Nachprüfungen haben tatsächlich ergeben, dass die Berechnungen von Klüh entscheidend von der tarifvertraglichen Regelung zum Urlaubsentgelt abweichen.

Termin mit Klüh-Niederlassungsleiter und Klüh-Buchhaltung

Am 15. Oktober 2019 haben wir gemeinsam mit unseren Betriebsräten und Klüh-Vertretern am Flughafen Düsseldorf ein erstes Gespräch zur Klärung der fehlerhaften Urlaubszusatzentgeltsberechnungen geführt. In diesem Gespräch haben wir dem Arbeitgeber die Gelegenheit gegeben, uns seine Berechnungen zu erklären und haben dabei den Klüh-Vertretern auch unsere Berechnungsbeispiele dargestellt und erläutert. Schnell wurde deutlich, dass der Arbeitgeber den Tarifvertrag an einer entscheidenden Stelle falsch ausgelegt hat. Der Arbeitgeber hat uns gegenüber erklärt, dass seit Mai 2019 fälschlicherweise das Regelentgelt nicht tarifvertragskonform angewandt wurde.

Seit der Lohnerhöhung Mai 2019 sind Urlaubsentgeltsberechnungen falsch!

Der Arbeitgeber hat uns gegenüber zugegeben, dass die Urlaubsentgeltsberechnungen seit der Lohnerhöhung im Mai 2019 fehlerhaft sind. Gleichzeitig wurde uns aber zugesichert, dass die Berechnungen vor Mai 2019 gemäß der tarifvertraglichen Regelung ordnungsgemäß berücksichtigt wurden.

Arbeitgeber wird alle fehlerhaften Abrechnungen korrigieren!

In dem Gesprächstermin mit dem Arbeitgeber haben wir vereinbart, dass alle Urlaubsentgeltsberechnungen rückwirkend ab Mai 2019 korrigiert werden. Es sind offensichtlich alle Sicherheitskräfte betroffen. Wir haben zudem noch verabredet, dass niemand eine schriftliche Geltendmachung schreiben muss und der Arbeitgeber auf die tarifvertragliche Ausschlussfrist von 3 Monaten verzichtet. Alle Kolleginnen und Kollegen sind nun aufgefordert, sich mit ihren Lohnabrechnungen bei den Vorzimmer-Kolleginnen vom Niederlassungsleiter zu melden. Wir erwarten damit eine möglichst unbürokratische und schnelle Korrektur der fehlerhaften Abrechnungen.

Wir können zurzeit nicht abschätzen, wie hoch der finanzielle Nachteil bei den Beschäftigten ist. Wichtig ist aber, dass wir die Tarifvertragsverletzung festgestellt haben und diese umgehend korrigiert wird. Ob auch das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Dresden und Leipzig oder die Beschäftigten aus dem Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf von den falschen Berechnungen betroffen sind, muss noch geprüft werden. Wir werden nächste Woche (29.10.2019) auf der Betriebsversammlung am Flughafen Düsseldorf nochmal ausführlich die richtige Berechnung zum tarifvertraglichen Urlaubsentgelt erklären und über den weiteren Korrekturverlauf informieren.

Tarifverträge schützen!!!