Luftsicherheit: Tarifliche Jahressonderzahlung hat sich erhöht!

Özay Tarim

von Özay Tarim

Tarifverträge schützen – Tarifverträge sichern!

Mit den Lohnerhöhungen aus 2024 hat sich auch die tarifliche Jahressonderzahlung für die Beschäftigten erhöht!

Ohne Gewerkschaftsmitglieder keine Tarifverträge und ohne Tarifverträge keine Verbesserungen in der Luftsicherheitsbranche!

Die Lohntarifverhandlungen 2024 sind abgeschlossen. Der neue Entgelttarifvertrag Aviation gilt demnach seit dem 09. April 2024. Wir haben bekanntlich erneut in allen Entgeltgruppen deutliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Es gibt dazu auch einige Änderungen im neuen Entgelttarifvertrag.

Einige tarifliche Regelungen, die vorher im Bundesmanteltarifvertrag geregelt waren, sind in den neuen Entgelttarifvertrag überführt worden. Beispielsweise sind nun u. a. das Jubiläumsgeld, die Prämienleistungen (Shopping-Card) oder die Jahressonderzahlung im neuen Entgelttarifvertrag niedergeschrieben. 

Durch die von uns neu erkämpften Lohnerhöhungen hat sich neben der Prämienleistung (vorher 44 €/Monat, jetzt 50 €/Monat) auch die tarifvertraglich vereinbarte Jahressonderzahlung erhöht. Die tarifliche Jahressonderzahlung beträgt insgesamt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai– und der Novemberabrechnung ausbezahlt. Konkret bedeutet das für die Maiabrechnung 2024, die am 15. Juni 2024 fällig ist, dass 12,5 Prozent des Regelentgelts als Jahressonderzahlung zur Auszahlung gebracht werden muss. Das monatliche Regelentgelt der Vollzeitbeschäftigten errechnet sich aus der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden entgelttariflichen Stundengrundvergütung multipliziert mit der monatlichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein monatliches Regelentgelt entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung ist nur bei fristgerechter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses möglich.

Berechnungsbespiele der Jahressonderzahlung nach den jeweiligen Entgeltgruppen:

EG I: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 1 (Fluggastkontrolle § 5 LuftSiG) ist der neue Stundengrundlohn 22,20 €. Die Vollzeitbeschäftigten (160 Stunden/Monat) aus der EG I müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2024 in Höhe von 444 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 160 Monatsarbeitsstunden mal 22,20 € = 3552 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2024 ) = 444 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG I ( § 5 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2024) :

  • Bei 150 Stundenvertrag = 416,25 € Jahressonderzahlung 
  • Bei 140 Stundenvertrag = 388,50 € Jahressonderzahlung
  • Bei 130 Stundenvertrag = 360,75 € Jahressonderzahlung
  • Bei 120 Stundenvertrag = 333,00 € Jahressonderzahlung
  • Bei 100 Stundenvertrag = 277,50 € Jahressonderzahlung
  • Bei    80 Stundenvertrag = 222,00 € Jahressonderzahlung

EG II: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 2 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. PWK, KFZ-Kontrollen, Fracht) ist der neue Stundengrundlohn 21,29 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG II müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2024 in Höhe von 463,06 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 21,29 = 3704,46 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2024) = 463,06 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG II ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2024) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 425,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 212,90 € Jahressonderzahlung 

EG III: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 3 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. Bordkartenkontrolle, Flugzeugbewachung, Dokumentenkontrolle) ist der neue Stundengrundlohn 19,44 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG III müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2024 in Höhe von 422,82 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 19,44 € = 3382,56 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2024) = 422,82 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG III ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (erste Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Juni 2024) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 388,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 194,40 € Jahressonderzahlung 

EG IV: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 4 ( in NRW z. B. Rollstuhlservice) ist der neue Stundengrundlohn 16,81 € (16,06 € plus 0,75 € Zulage). Die Vollzeitbeschäftigten (189 Stunden/Monat) aus der EG IV müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2024 in Höhe von 397,14 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 189 Monatsarbeitsstunden mal 16,81  = 3177,09 €/Brutto, davon 12,5% (erste Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Juni 2024) = 397,14 €/ Brutto.

Anhand dieser Beispielrechnungen könnt ihr eure Lohnabrechnungen bzw. die Jahressonderzahlungen überprüfen. 

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – müssen erkämpft und verteidigt werden!

Anmerkung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch auf diese oder eine vergleichbare Leistung ergibt sich nur aus dem Tarifvertrag. Wer also bessere Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche will, muss sich in der Gewerkschaft ver.di organisieren. 

Lohnerhöhungen und tarifliche Leistungen können nur erkämpft und verteidigt werden, wenn die Gemeinschaft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten weiter wächst!

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