Missbräuchlicher Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW am Flughafen DUS gestoppt!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW)

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während des Kurzarbeitszeitraums

Missbräuchlicher Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW am Flughafen Düsseldorf gestoppt!

Piepenbrock Tochterunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) hatte seit Beginn der Auftragsübernahme (Fluggastkontrollen) am Flughafen Düsseldorf die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall ausschließlich ohne jegliche Differenzierung über das Kurzarbeitergeld abgerechnet. Diese rechtswidrige Vorgehensweise ist offenbar durch unsere Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit gestoppt worden.

Die Geschäftsführungen von Piepenbrock und DSW haben seit Juni 2020 am Flughafen Düsseldorf den Beschäftigten glaubhaft machen wollen, dass die Abrechnungen den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit entsprechen. Zitat des Geschäftsführers Paul Richter: „Wurde ein Mitarbeiter gemäß Dienstplan “eingeplant” und erkrankt dieser, wird selbstverständlich versucht – dies gilt auch für eine betriebliche Situation ohne Kurzarbeit – die ursprüngliche Planung zu aktualisieren. Konkret kann dies bedeuten, dass ein Mitarbeiter, der eigentlich für die Kurzarbeit geplant war, eingesetzt wird und ein anderer Mitarbeiter, z. B der, der aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung steht, in Kurzarbeit geschickt wird. Dieses Verfahren ist üblich und ordnungsgemäß und entspricht den Regelungen der Bundesagentur für die Kurzarbeit.” Interessant ist allerdings, dass Piepenbrock/DSW mit dieser Rechtsauffassung wohl ganz alleine da steht. Die Bundesagentur für Arbeit sieht nämlich so eine Abrechnungsweise nicht vor!

ver.di Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit zeigt Wirkung!

Unsere Betriebsratsmitglieder sind sehr früh tätig geworden und haben den Arbeitgeber aufgefordert, die Lohnabrechnungen zu korrigieren. Denn, anders als der Arbeitgeber abgerechnet hat, sind alle im Dienstplan vorgesehenen Arbeitszeiten – auch während des Kurzarbeitszeitraums – im Krankheitsfall durch DSW Entgeltfortzahlungspflichtig. Nur die Zeiten, die tatsächlich durch Kurzarbeit ausfallen, werden auch im Krankheitsfall mit Kurzarbeitergeld vergütet. Die Geschäftsführungen von Piepenbrock und DSW wollten aber trotz der Aufforderung des Betriebsrates keine Korrekturen vornehmen, haben weiterhin an der rechtswidrigen Vorgehensweise festgehalten und uns somit gezwungen, die Bundesagentur für Arbeit einzuschalten. Unsere Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit – aufgrund des missbräuchlichen Umgangs mit Kurzarbeitergeld – hat jetzt offenbar Wirkung gezeigt!

DSW-Lohnabrechnungen weisen nun plötzlich Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aus!

Die Überprüfungen der Bundesagentur für Arbeit haben zwar etwas Zeit in Anspruch genommen, aber die Umstellung der Lohnabrechnungen bestätigen unsere Rechtsauffassung deutlich. Noch im September 2020 hatte der DSW-Geschäftsführer Peter Lange in einem Aushang an die Beschäftigten die Abrechnungsweise verteidigt und behauptet, dass die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit während des Kurzarbeitszeitraums nicht separat auf den Lohnabrechnungen ausgewiesen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage dieses Vorgehen begründet ist, hat der Arbeitgeber bisher gegenüber der Belegschaft und dem Betriebsrat verschwiegen. Jetzt kommt aber “plötzlich” die Kehrtwende: In den Lohnabrechnungen für November 2020 sind entgegen der bisherigen Aussagen der Geschäftsführung, die Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall für die geplanten Dienste nun doch richtigerweise separat aufgelistet worden. Woher kommt jetzt urplötzlich dieser Sinneswandel? Herr Richter, Herr Lange, Frau Oppermann (alle sind in der Geschäftsführung) oder doch besser die Familie Piepenbrock, die Beschäftigten erwarten eine Antwort. Das dieser Sinneswandel nicht freiwillig Zustande gekommen ist, hat offenbar doch mit unserer Anzeige und dem Einschreiten der Bundesagentur für Arbeit zu tun.

Arbeitgeber muss Lohnabrechnungen rückwirkend korrigieren!

Es erweckt den Eindruck, als wolle die Geschäftsführung das Ergebnis der Überprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit verschweigen. Die Lohnabrechnungen sind zwar seit dem 15. Dezember 2020 (Lohnabrechnungen für November) umgestellt worden, aber über die vorherigen fehlerhaften Abrechnungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fällt kein Wort. Der Betriebsrat hat letzte Woche den Arbeitgeber aufgefordert, die krankheitsbedingten Ausfallzeiten (für die geplante Dienste) beginnend ab dem 01. Juni 2020 zu korrigieren und eine genaue Auflistung der Korrekturen vorzulegen. Bisher hat der Arbeitgeber auf diese Aufforderung nicht reagiert. Wir hatten bereits für unsere ver.di-Mitglieder Musterschreiben zur Verfügung gestellt und dringend empfohlen – unabhängig vom Ergebnis der Überprüfungen der Bundesagentur für Arbeit – die fehlerhaften Lohnabrechnungen seit Juni 2020 gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. DSW muss die fehlerhaften Lohnabrechnungen rückwirkend korrigieren.

DSW verliert bei den Beschäftigten an Vertrauen!

Krankentage, Quarantänezeiten und sogar Zeiten, in denen die Beschäftigten – verursacht durch DSW – wegen fehlender Dienstkleidung nicht eingesetzt werden konnten, wurden fehlerhaft vergütet! Diese Zeiten hat der Arbeitgeber – ohne jegliche Differenzierung – rechtswidriger Weise mit Kurzarbeitergeld (also: Subventionsleistungen) abgerechnet und dabei die Beschäftigten finanziell benachteiligt. Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen für vermeintliche Verfehlungen von DSW Abmahnungen. Welche Sanktionen müsste eigentlich  DSW umgekehrt, bei dieser Anzahl von Verfehlungen, erhalten? Auch nur eine Abmahnung? In der Kürze der bisherigen Auftragszeit hat Piepenbrock/DSW eher gezeigt, dass er für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgabe nicht sonderlich geeignet zu sein scheint. Wir sind gespannt, wie die zuständigen Behörden den missbräuchlichen Umgang mit Kurzarbeitergeld bewerten werden.

Knapp 40 krankheitsbedingte Kündigungen bei DSW!

In den vergangenen Tagen musste sich der Betriebsrat u. a. auch noch mit knapp 40 krankheitsbedingten Kündigungen auseinandersetzen. Stehen diese Kündigungen etwa im Zusammenhang mit den Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall? Greift DSW deshalb zu krankheitsbedingten Kündigungsmaßnahmen, weil die Krankentage (für geplante Dienste) nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit mit Kurzarbeitergeld finanziert werden? Zu den bereits ausgesprochenen Kündigungen (Massenentlassung) werden wir in einem folgenden Artikel ausführlich Stellung beziehen.  Auch hierbei scheint DSW nicht gesetzeskonform gehandelt zu haben.