Schon wieder FraSec – Verspätete Monatsentgeltzahlung am Flughafen Köln/Bonn

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Fraport Security Service GmbH (FraSec)

FraSec zahlt Monatsentgelt für das Sicherheitspersonal am Flughafen Köln/Bonn wiederholt verspätet!

Schon wieder FraSec! Das hundertprozentige Tochterunternehmen der Fraport AG aus Frankfurt (FraSec) hat zum wiederholten Male in wenigen Monaten den Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn die Monatsentgeltzahlung verspätet überwiesen.

Mit der Auftragsübernahme der Personal- und Warenkontrollen am Flughafen Köln/Bonn Anfang 2018 hatte der Arbeitgeber schon damals die Löhne der Beschäftigten nicht – wie tarifvertraglich vereinbart – bis zum 15. des folgenden Monats gezahlt. Die Geschäftsführung wollte die tarifvertragliche Regelung nicht gelten lassen und einen anderen Zahlungszeitpunkt anwenden. Erst durch Protest der Beschäftigten sowie gewerkschaftlichen Drucks musste FraSec einlenken und die monatlichen Entgeltzahlungen gemäß Manteltarifvertrag Aviation für das Sicherheitspersonal umsetzen.

FraSec-Beschäftigte am Flughafen CGN erhalten auch im Dezember 2020 verspätet ihre Löhne!

Jetzt mussten die FraSec-Beschäftigten erneut am Flughafen Köln/Bonn feststellen, dass am 15. Dezember 2020 bis Mittag kein Lohn auf ihren Konten eingegangen war. Nur einige wenige Kolleginnen und Kollegen, die ein Konto bei der Deutschen Bank haben, konnten sich über die Überweisung ihrer Löhne freuen. Grund dafür ist wohl, dass FraSec in Kooperation mit der Deutschen Bank die Entgeltzahlungen wegen fehlerhafter Kommunikation wieder verspätet aus der Bankzentrale zur Überweisung angewiesen hat. Denn innerhalb der gleichen Bank ist in der Regel der Zahlungsverkehr noch am selben Tag möglich. Durch den inakzeptablen Lohnverzug sind bei den Beschäftigten finanzielle Probleme und Unannehmlichkeiten entstanden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben selbstverständlich auch Zahlungsverpflichtungen und müssen entsprechend pünktlich z. B ihre Mieten zahlen oder fristgebundene Bankgeschäfte erledigen.

2. Abmahnung für FraSec stellvertretend für die Beschäftigten durch ver.di!

Die Arbeitgeber sprechen schon für ein viel geringeres Vergehen den Beschäftigten Abmahnungen aus. Deshalb ist es absolut berechtigt und gerechtfertigt, dass wir als zuständige Gewerkschaft stellvertretend für die Beschäftigten hiermit FraSec für diese indiskutable Verfehlung zum 2. Mal innerhalb von wenigen Monaten öffentlich abmahnen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso dieser Arbeitgeber nicht pünktlich die Löhne überweisen konnte und kann. Auch im Monat April 2020 haben die Beschäftigten zwar erst im Verlauf des 15. April 2020 – wie jetzt auch am 15. Dezember 2020 geschehen – ihre Löhne erhalten, hätten aber juristisch schon ab 0:01 Uhr am 15. Zugriff auf ihre Löhne haben müssen. Am 15. Mai 2020 war es dagehen nochmal drastischer. Die Lohnbuchhaltung aus Frankfurt hatte sogar den rechtzeitigen Überweisungszeitpunkt total versäumt. Die Beschäftigten, die überwiegend kein Konto bei der Deutschen Bank besitzen, hatten im Mai 2020 sogar erst am 18. des Monats ihre Löhne erhalten.  FraSec setzt mit solchen Verfehlungen unnötig ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel und verliert in der Belegschaft an Vertrauen.

FraSec muss für mögliche Schäden bei Lohnverzug aufkommen!

Allen Beschäftigten, die aufgrund der Verfehlung von FraSec in finanzielle Schwierigkeiten geraten und dadurch eventuelle Kosten oder Rückbuchungsgebühren entstanden sind, sollten diese dem Arbeitgeber dringend in Rechnung stellen. Auch empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen die 40 € Verzugskostenpauschale gegenüber FraSec geltend zu machen. Das Bundesarbeitsgericht hatte zwar noch in 2018 entschieden, dass § 288 Abs. 5 BGB für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Anwendung findet. Aber das Arbeitsgericht Köln hat dagegen mit einem Urteil vom 14.02.2019 (Az. 8 Ca 4245/18) dem BAG widersprochen und wendet die 40 € Verzugs-kostenpauschale auch zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an. Gemeinsam mit unseren Betriebsräten erwarten von der FraSec-Geschäftsführung für alle Beschäftigten mindestens eine finanzielle Entschädigung.

Corona-Prämie wäre jetzt eine gute Entschädigung!

Eine angemessene Reaktion von FraSec wäre jetzt den Beschäftigten die steuerfreie Corona-Prämie zu zahlen. Die Beschäftigten verdienen die Corona-Prämie nicht nur wegen der verspäteten Entgeltzahlungen, sondern schon allein wegen der außergewöhnlichen Leistungen an diesen schwierigen Tagen. Grund genug, dass FraSec und alle weiteren BDLS Mitgliedsunternehmen dieses Engagement ihrer Beschäftigten an den Verkehrsflughäfen in diesem besonderen Jahr zu belohnen. Zur Unterstüzung dieses Vorhabens hat der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz angepasst. Danach sind Zahlungen des Arbeitgebers bis zu 1500 € steuerlich begünstigt, wenn sie an Arbeitnehmer gezahlt werden, um die zusätzliche Belastung durch die Corona-Krise abzumildern. Diese Regelung wird vom Gesetzgeber voraussichtlich bis Juni 2021 verlängert.

So Arbeitgeber, jetzt habt ihr die Chance Vertrauen der Beschäftigten zurückzugewinnen!