Securitas Aviation: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall systematisch falsch abgerechnet!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Securitas Aviation

Securitas Aviation benachteiligt die Beschäftigten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während des Kurzarbeitszeitraums!

Rechtswidrige Abrechnungen im Krankheitsfall

Mit Securitas Aviation fliegt – nach DSW – erneut ein weiteres Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes BDLS mit rechtswidriger Abrechnungsweise bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf. Bereits letztes Jahr haben wir mit Beginn der Pandemie-Krise feststellen müssen, wie die Securitas-Geschäftsführung mit dem Betriebsrat sowie den Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn im Zusammenhang mit der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit umgegangen ist.

Damals ging es darum, dass Securitas – ohne ernsthaften Verhandlungswillen- eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn einseitig diktieren und durchsetzen wollte. Gleichzeitig wurden dem Betriebsrat vor Beginn der BV-Verhandlungen zur Kurzarbeit auch noch betriebsbedingte Kündigungen vorgelegt. Um den Druck auf die Interessenvertretung zu erhöhen wurde auch der Versuch unternommen, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzuwiegeln. Das Missmanagement von Securitas hatte seinen absoluten Höhepunkt dadurch erreicht, dass sogar die endverhandelte und bereits vom Betriebsrat unterzeichnete Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit von der Geschäftsführung abgelehnt und verweigert wurde.

Securitas macht da weiter, wo er 2020 aufgehört hat

Uns erreichen mittlerweile auch Informationen von anderen Verkehrsflughäfen, wo Securitas ebenso gegen Betriebsräte vorgeht und Beschäftigte benachteiligt. Am Flughafen Stuttgart versucht beispielsweise Securitas aktuell den Betriebsratsvorsitzenden fristlos zu kündigen. Hierbei haben Securitas-Verantwortliche sogar den Betriebsrats-Kollegen monatelang von einem Privatdetektiv überwachen lassen. Offenbar soll damit ein aktiver Betriebsrat und Gewerkschaftskollege mürbe gemacht werden. Wir verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste und rufen auch aus Nordrhein-Westfalen zur Solidarität mit dem dortigen BR-Vorsitzenden auf.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird von Securitas Aviation systematisch falsch abgerechnet

Die Geschäftsführung von Securitas verfolgt offenbar das Ziel auch in 2021 Konflikte mit den Beschäftigten auszuweiten, statt aus den bisherigen Fehlern zu lernen.  Die strikte Verweigerungshaltung, keine Aufstockungsleistungen zum gesetzlichen Kurzarbeitergeld zu zahlen, wird jetzt auch noch getoppt. Die Kurzarbeit verursacht ohnehin schon bei unseren Kolleginnen und Kollegen an den Verkehrsflughäfen massive finanzielle Belastungen. Dieser Global-Player der Sicherheitswirtschaft benachteiligt jetzt die Beschäftigten auch noch zusätzlich finanziell während des Kurzarbeitszeitraums bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Mit einer merkwürdigen Rechtsauffassung kürzt Securitas die Lohnansprüche der Beschäftigten im Krankheitsfall für die Arbeitstage, die im Dienstplan für die Beschäftigten ausgewiesen sind. Also jene Arbeitstage, die nicht durch Kurzarbeit ausfallen. Unstrittig ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die einzelnen Arbeitstage, die tatsächlich durch Kurzarbeit ausfallen. Für diese Tage besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Securitas errechnet aber im Krankheitsfall (geplante Dienste), offenbar an allen Verkehrsflughäfen zunächst die Summe der ausgefallenen Stunden, also die Zeit, zu der eigentlich der Beschäftigte gemäß Dienstplan zur Arbeit eingeteilt war. Danach splittet der Arbeitgeber diese Summe entsprechend des kollektiven Arbeitsausfalls (also der reduzierten Arbeitszeit der gesamten Belegschaft für den jeweiligen Monat wegen Kurzarbeit). Securitas zieht demnach bei der Entgeltfortzahlung nur einen fiktiven Wert heran und nicht die tatsächlich geplante Arbeitszeit. Damit berechnet dieser Arbeitgeber die Kurzarbeit quasi doppelt zu Lasten der betroffenen Beschäftigten.

Bundesagentur für Arbeit bestätigt unsere Rechtsauffassung 

Unsere Rechtsauffassung für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird klar und deutlich auch von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt. Die rechtliche Regelung hierzu ist auf der Homepage der Agentur für Arbeit öffentlich zugänglich. Dort heißt es nämlich: „Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.“ Der Dienstplan ist entscheidend. Entweder sind die Beschäftigten zur Arbeit oder zur Kurzarbeit eingeteilt. Eine nächträgliche Änderung durch den Arbeitgeber ist nicht rechtens. Die Betriebsräte haben bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht.

Betriebsräte sollten die monatlichen Anträge zur Kurzarbeit zunächst nicht mehr unterschreiben

Wir haben gemeinsam mit unseren ver.di Kollegen aus Hannover die rechtswidrige Abrechnungsweise bei der für Securitas zuständigen Agentur für Arbeit in Berlin angezeigt. Die Verantwortlichen dieser Behörde zeigten sich ebenfalls über die Vorgehensweise von Securitas sehr erstaunt. Nach Gesprächen mit der Agentur für Arbeit empfehlen wir als zuständige Gewerkschaft dringend allen bundesweiten Securitas Aviation Betriebsräten, zunächst nicht mehr die monatlichen Anträge zur Kurzarbeit – bis zur endgültigen Korrektur der rechtswidrigen Abrechnungen für die Krankentage – zu unterschreiben. Denn nur so kann die Agentur für Arbeit in die Überprüfungen der Lohnabrechnungen bei Securitas einsteigen. Alle Securitas Beschäftigte an den Verkehrsflughäfen, die in den letzten Monaten arbeitsunfähig erkrankt waren, sollten die Entgeltfortzahlungsansprüche – für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten – beim Arbeitgeber dringend geltend machen.

Es wirkt unglaubwürdig, wenn diese Mitgliedsunternehmen des BDLS die Entgeltfortzahlungsregelungen im Kurzarbeitszeitraum nicht verstehen. Diese Arbeitgeber haben alle Rechtsabteilungen, die eigentlich sämtliche einschlägigen Gesetze kennen sollten. Die merkwürdigen Gesetzesauslegungen von Piepenbrock-Tochterunternehmen DSW und aktuell von Securitas hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergeben ein widersprüchliches Bild.

Wir haben bereits Securitas aufgefordert, diese – offenbar bundesweite – rechtswidrige Abrechnungs-Praxis unverzüglich einzustellen und die Lohnabrechnungen der betroffenen Beschäftigten rückwirkend zu korrigieren.

Rechtswidrige Praktiken im Umgang mit staatlichen Subventionsleistungen (Kurzarbeitergeld) müssen ein Ende haben!

Der Volksmund sagt ja im Grunde berechtigterweise: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“