Trickserei von DSW am Flughafen Düsseldorf!

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Trickserei von DSW am Flughafen Düsseldorf geht weiter!

Knapp 40 Kündigungen unwirksam – DSW versucht jetzt mit reduzierter Anzahl von neuen Kündigungen die Anzeigepflicht (KschG) zu umgehen!

Die Geschäftsführung des Piepenbrock-Tochterunternehmens DSW ist offenbar auch während der Weihnachtszeit nicht zur Besinnung gekommen. Dieser Arbeitgeber hatte noch vor der Weihnachtszeit am Flughafen Düsseldorf knapp 40 krankheitsbedingte Kündigungen ausgesprochen. DSW hätte aber vor Ausspruch der Kündigungen, diese bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen (Massenentlassung). In unserem vorherigen Artikel haben wir bereits aufgezeigt und erläutert, wie DSW das Kündigungsschutzgesetz hierbei missachtet hat.

Wer gedacht hat, das war´s, wird jetzt schnell erkennen, wie dieser Auftragnehmer der Bundespolizei tatsächlich agiert. Unsere Betriebsratsmitglieder hatten DSW unmittelbar nach den ausgesprochenen Kündigungen im Dezember für die rechtswidrige Vorgehensweise gerügt und damit verdeutlicht, dass alle knapp 40  Kündigungen unwirksam sind.

DSW reagiert auf die Rüge des Betriebsrates

Nach unserer Berichterstattung Anfang Januar 2021 und der Rüge des Betriebsrates hat dann wohl auch die Geschäftsführung von Piepenbrock/DSW erkannt, dass die – Ende 2020 – ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erklärt werden könnten. Denn, Geschäftsführer Paul Richter hatte in einem Antwortschreiben auf die Rüge des Betriebsrats mitgeteilt, dass sich ggf. bei den Kündigungen ein Konflikt mit den Vorschriften § 17 ff. Kündigungsschutzgesetz (KschG) ergeben könnte. Weiter heißt es in diesem DSW-Schreiben, dass aus dem vorgenannten Grund der Betriebsrat im Laufe des Januars erneut zu den bereits ausgesprochenen Kündigungen angehört würde. Übersetzt heißt es aus unserer Sicht: Ja, ihr habt uns wiedermal erwischt, wir wollen es nicht offen zugeben und,  ja, die Kündigungen werden wohl für unwirksam erklärt!

29 neue Kündigungen – Bereits gekündigte Beschäftigte werden nochmal gekündigt

Der Betriebsrat hat dann auch tatsächlich – wie von der Geschäftsführung angekündigt – am 13.01.2021 neue Kündigungen zur Anhörung erhalten. Aber anders als die Geschäftsführung mitgeteilt hatte, wurden dem Betriebsrat nicht alle knapp 40 Kündigungen erneut zur Anhörung vorgelegt, sondern jetzt plötzlich nur noch 29 Kündigungen. Die Anzahl von 29 Kündigungen sind aus unserer Sicht auch kein Zufall. Damit keine Missverständnisse entstehen: DSW ist nicht etwa über den Jahreswechsel sozialer geworden, nein nein, hier versucht der Arbeitgeber nur das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen und damit auch wiederholt die Agentur für Arbeit. Denn bei einer Betriebsgröße von mindestens 500 Beschäftigten ist der Arbeitgeber nach Kündigungsschutzgesetz verpflichtet bei der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, wenn er innerhalb von 30 Kalendertagen mindestens 30 Kündigungen ausspricht. Also versucht DSW jetzt seine vorherige gesetzwidrige Vorgehensweise zu heilen, in dem nicht mehr knapp 40 Kolleginnen und Kollegen gekündigt werden sollen, sondern zunächst 29 Beschäftigte. DSW bleibt damit “zufällig” genau um eine Person unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 30 Kündigungen, um so keine Massenentlassungsanzeige bei Agentur für Arbeit einreichen zu müssen.

Mieses taktisches Spiel von Piepenbrock/DSW

Es ist schon sehr erschreckend, wie dieser Arbeitgeber am Flughafen Düsseldorf handelt. 29 Kolleginnen und Kollegen, die bereits Ende 2020 eine Kündigung erhalten hatten, werden jetzt im Januar 2021 nochmal gekündigt! Denn die Ende 2020 ausgesprochenen Kündigungen sind bis heute vom Arbeitgeber nicht zurückgezogen worden. Anzumerken ist, dass unser Betriebsrat selbstverständlich auch diesen 29 Kündigungen – wie davor alle anderen Kündigungen auch – widersprochen hat. Die DSW-Geschäftsführung versucht den Rechtsbruch auf dem Rücken der Beschäftigten mit Trickserei und taktischen Spielchen auszubügeln. Für diese Geschäftsführung sind Gesetze offenbar eher ein störendes Hindernis. Schon bei den Abrechnungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Kurzarbeit) wurde deutlich, wie diese Geschäftsführung (Paul Richter, Nicole Oppermann, auch Vizepräsidentin BDLS und Peter Lange) missbräuchlich Subventionsleistungen (Kurzarbeitergeld) abgerechnet und dabei die Beschäftigten finanziell benachteiligt hat. Auch hier hat DSW offenbar die gesetzliche Regelung – wahrscheinlich mal wieder ohne Absicht – falsch gelesen bzw. verstanden. Zum missbräulichen Umgang mit Kurzarbeitergeld haben in den letzten Tagen auch Arbeitsgerichtsverfahren stattgefunden, wo DSW-Juristen die erhobenen Ansprüche der Beschäftigten ohne Widerspruch akzeptiert haben, um so offenbar ein Gerichtsurteil zu verhindern. Wir fordern DSW somit auf, die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall (für geplante Dienste) aller Beschäftigten seit Juni 2020 entsprechend zu korrigieren. Dieses familiengeführte Unternehmen ist mit großen Versprechnungen im Sommer 2020 am Flughafen Düsseldorf angetreten, hat aber seit dem die Belegschaft massiv Verunsicherheit und damit auch Vertrauen verspielt.

Co-Geschäftsführer Peter Lange spricht im Monatsgespräch von weiteren Kündigungen

Im Januar-Monatsgespräch hat auch der Co-Geschäftsführer Peter Lange dem Betriebsrat gegenüber offen zugegeben, dass die erneuten Anhörungen zu den gleichen bereits ausgesprochenen Kündigungen (Anzahl 29), aufgrund des vorherigen formalen Fehlers von DSW erfolgt seien. Auch aus diesen Aussagen wird deutlich, dass DSW jetzt bewusst und taktisch mit der Anzahl von 29 Kündigungen genau um eine Person unter der gesetzlichen Vorschrift bleibt. So wird das Kündigungsschutzgesetz systematisch und absichtlich von Piepenbrock/DSW umgangen. Peter Lange hat zusätzlich erklärt, dass weitere krankheitsbedingte Kündigungen beabsichtigt seien und auch erfolgen werden. Offenbar plant DSW zukünftige krankheitsbedingte Kündigungen nur noch scheibchenweise auszusprechen, um so – wie beschrieben – dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat und der Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit auszuweichen. Es ist absolut widersprüchlich, dass DSW auf der einen Seite Subventionleistungen (Kurzarbeitergeld) von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nimmt, aber auf der anderen Seite bei der Massenentlassung die Agentur für Arbeit – wie geschehen – ignoriert bzw. taktisch umgeht.

DSW versucht den Betriebsrat bei BV Kurzarbeit in die Einigungsstelle zutreiben

DSW betreibt auch bei der Fortführung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die aktuell noch bis 31.03.2021 gültig ist, ein weiteres taktisches Spiel. Der Arbeitgeber unterstellt dem Betriebsrat, angeblich Verhandlungstage abgelehnt zu haben. Damit verfolgt offenbar der Arbeitgeber das Interesse – ohne echte Verhandlungen – den Betriebsrat in die Einigungsstelle zutreiben. DSW erhofft sich nämlich mit der Einigungsstelle, ab dem 01. April 2021 keine Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitergeld mehr zahlen zu müssen. Der Betriebsrat lässt sich aber dadaurch nicht beirren und hat DSW mit neuen Terminvorschlägen zu Verhandlungen zur Fortsetzung der BV Kurzarbeit aufgefordert. Es darf keine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit geben, ohne ernsthaft geführte Verhandlungen!

Das Bundesinnenministerium muss nun als Auftraggeber von DSW dringend hierzu Stellung beziehen, ob dies ein angemessener Umgang – insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit – mit beliehenen Luftsicherheitsassistent/innen ist?  

Solche Unternehmen dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten. Wer Gesetze taktisch umgeht oder staatliche Subventionsleistungen (Kurzarbeitergeld) missbräuchlich abrechnet, darf keine hoheitlichen Aufgaben im Auftrag des Staates (Bundesinnenministerium) ausführen!