Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten.Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen →
Flughafen Dortmund: Sicherheitsunternehmen Condor Flim GmbH, Süd-West unterliegt bei der Auftragsvergabe zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen!
Neuer Dienstleister am Flughafen Dortmund wird ab 01.04.2024: I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG
Die Bezirksregierung Münster (Auftraggeber) hat im Rahmen der aktuellen Ausschreibung jetzt kurz vor Jahresende eine Entscheidung getroffen und den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Dortmund neu vergeben. Ab dem 01.04.2024 wird I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG die Fluggastkontrollen übernehmen.Flughafen Dortmund: Auftragswechsel bei der Fluggastkontrolle – Der Nächste bitte! weiterlesen →
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Ausarbeitung:
Stand der Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen (Passagierkontrollen in der Zuständigkeit der Bundespolizei) an deutschen internationalen Verkehrsflughäfen!