Von Özay Tarim
BDLS Mitgliedsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf
Bundesagentur für Arbeit ermittelt nach Anzeige von ver.di gegen Piepenbrock/DSW wegen Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld!
Am Flughafen Düsseldorf gibt es aktuell ein dominierendes Thema. Wir haben in den vergangenen Tagen dazu ausführlich berichtet. Auch die Presse hat dieses Thema aufgegriffen. Es geht um den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW. Genauer gesagt geht es um Ungereimtheiten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zwar für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten. Hierbei geht es nicht um jene Krankentage, die in den Zeitraum fallen, in der die Arbeitszeiten tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallen sind. Für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall haben die Beschäftigten im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
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