von Özay Tarim
BDLS-Mitgliedsunternehmen DSW
Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) bricht Tarifvertrag! Immer wieder neue Verstöße beim Auftragnehmer des Staates am Flughafen Düsseldorf!
Tarifvertragliche Jahressonderzahlungen sind falsch abgerechnet oder fehlen gänzlich!
Es vergeht wohl kaum ein Tag, ohne dass neue Verfehlungen von DSW ans Licht kommen. Erst kürzlich hatte dieses Sicherheitsunternehmen – Auftragnehmer des Staates zur Durchführung der Fluggastkontrollen – zwei Abmahnungen erhalten. Die Gründe dafür sind offensichtlich die schlechte Auftragserfüllung sowie der anhaltende Personalmangel am Flughafen Düsseldorf.
Bereits Ende 2022 hatten wir hier berichtet, wie DSW weiterhin systematisch die Betriebsversammlungen boykottiert. Mehr als 30 Monate ist DSW am Flughafen Düsseldorf im Auftrag des Staates tätig. In diesem Zeitraum haben viele Betriebsversammlungen stattgefunden. Was aber nicht stattfindet, ist der Arbeitgeber! An bisher keiner Betriebsversammlung hat die Geschäftsführung – trotz gesetzlicher Pflicht – teilgenommen. Die verantwortliche Geschäftsführerin von DSW (Frau N. Oppermann) war sogar bis vor Kurzem Vize-Präsidentin des Arbeitgeberverbandes BDLS. Als Vize-Präsident im BDLS ist jetzt u.a. Glenn Murphy (ehemals I-SEC, jetzt neu in Führungsfunktion bei DSW) für den Deutschen Schutz- und Wachdienst vertreten. Dieser Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen hat auf seiner offiziellen Internetseite eine Sammlung von Verhaltensweisen, die für die Mitgliedsunternehmen gelten, veröffentlicht. Dieser sogenannte Verhaltenskodex hat zwar keine rechtliche Bindung, gilt aber als eine öffentlich glaubwürdige Selbstverpflichtung.
DSW bricht Tarifvertrag und missachtet Verhaltenskodex von BDLS!
Einer dieser Regeln im Verhaltenskodex ist der Umgang mit den Beschäftigten, es soll ein Höchstmaß an Transparenz und ein respektvoller Umgang sichergestellt werden. Unter dem Punkt Vergütung wird dazu auch u.a. aufgeführt, dass die Tarifverträge, die der BDLS mit der Gewerkschaft abschließt, eingehalten werden.
Richtige und auch zwingende Absichtserklärungen vom BDLS, aber wie sieht es in der betriebliche Realität vor Ort an den Flughäfen aus?
Der Deutsche Schutz- und Wachdienst nimmt diese Regeln wohl nicht so ernst. Der DSW verstößt nämlich aktuell im großen Maße gegen den Manteltarifvertrag. Sehr viele Beschäftigte mussten Mitte Dezember 2022 mit der Lohnabrechnung (für den Monat November 2022) feststellen, dass die tarifvertragliche Jahressonderzahlung falsch berechnet wurde oder gänzlich gefehlt hat.
Die tarifvertragliche Regelung zur Jahressonderzahlung im § 22 Abs. 1 lautet wie folgt: Die Jahressonderzahlung beträgt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai- und Novemberabrechnung ausbezahlt. Bei fristgerechter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird die Jahressonderzahlung anteilig sofort fällig.
Also hätten beispielsweise Vollzeitbeschäftigte (mit einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden) 12,5 Prozent des Regelentgelts (3200 €) erhalten müssen. In Summe wären es 400 € Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat November 2022.
Unsere Kolleginnen und Kollegen haben aber am 15. Dezember 2022 teilweise viel weniger oder gar nichts erhalten! Wie die Jahressonderzahlung für die einzelnen Beschäftigten berechnet oder warum gar nicht zur Auszahlung gebracht wurde, ist aus der Lohnabrechnung nicht nachzuvollziehen. Auf Nachfrage der Beschäftigten bzw. schriftliche Geltendmachung beim Arbeitgeber, kommt aus der Zentrale aus Osnabrück lediglich eine platte Antwort: Sehr geehrte/r Frau/Herr, wir lehnen die geltend gemachten Ansprüche ab. Die Abrechnung der Sonderzahlung ist ordnungsgemäß erfolgt.
Staat und Beschäftigte werden hinters Licht geführt!
Auch an dieser Antwort kann man sehr deutlich erkennen, dass DSW überhaupt kein Interesse hat, den Beschäftigten eine Erklärung zu geben. Hier werden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch der Staat als Auftraggeber hinters Licht geführt. DSW hat nämlich die tarifvertraglichen Leistungen (somit auch die Jahressonderzahlung) im Vorfeld der Auftragsvergabe einkalkuliert und gegenüber dem Auftraggeber ein Angebot unterbereitet. Obwohl der Tarifvertrag sehr eindeutig ist, wird der tarifvertragliche Anspruch falsch oder gar nicht berechnet.
Schäbiges Verhalten vom Auftragnehmer des Staates zu Weihnachten!
Ausgerechnet genau am Tag der Lohnauszahlungen Mitte Dezember 2022, mussten viele Beschäftigte während der DSW Albi-Weihnachtsfeier feststellen, dass das sogenannte Weihnachtsgeld völlig falsch oder gar nicht berechnet wurde. So geht man nicht mit den Beschäftigten um. Dieses Verhalten ist einfach nur schäbig!
DSW muss Tarifvertragsbruch umgehend korrigieren!
Es gibt keine zwei Meinungen zur tarifvertraglichen Jahressonderzahlung. Das BDLS-Mitgliedsunternehmen DSW ist verpflichtet, ohne Wenn und Aber den Tarifvertrag einzuhalten! Wir fordern und erwarten umgehend die Korrekturzahlungen der Jahressonderzahlung für unsere Kolleginnen und Kollegen (auch für die Beschäftigten in der Elternzeit oder in der Langzeiterkrankung) am Flughafen Düsseldorf.
Uns liegen auch Informationen vor, dass die DSW-Beschäftigten aus der Verwaltungsebene am Flughafen DUS ebenfalls keine Jahressonderzahlung erhalten. Der Manteltarifvertrag gilt auch für diese Beschäftigten. Im Geltungsbereich steht sehr klar, dass der Manteltarifvertrag für alle Sicherheitsunternehmen und für alle in diesen Bereichen tätigen Beschäftigten gilt, somit dann natürlich auch für das Personal in der Verwaltungsebene.
Hinweis: Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine fehlerhafte oder gar keine Jahressonderzahlung erhalten haben, müssen unbedingt innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfristen (3 Monate) dieses gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen! Wir haben den Tarifvertragsbruch von DSW auch dem Bundesinnenministerium gemeldet und erwartet hier eine Reaktion!
Der Staat darf keine öffentlichen Aufträge an Sicherheitsunternehmen vergeben, die Tarifverträge missachten!