BDLS-Mitgliedsunternehmen All Service unterläuft Tariflöhne am Flughafen Köln/Bonn!

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen All Service Sicherheitsdienste GmbH

All Service unterläuft als Subunternehmer von I-Sec Tariflöhne am Flughafen Köln/Bonn! Auftraggeber für die Luftsicherheitsaufgabe ist hier der Flughafenbetreiber!

Tarifvertraglicher Stundengrundlohn für Sicherheitstätigkeiten wurde um 4,60 € unterlaufen!

Sieht so die angekündigte “neue Welt” in der Luftsicherheitsbranche aus?

Hier ist das sogenannte Frankfurter-Modell gemeint!

Seit einiger Zeit wird viel über die Neuausrichtung der Luftsicherheitsaufgaben an den Verkehrsflughäfen diskutiert. Die privaten Sicherheitsunternehmen glänzen immer wieder mit erheblichem Personalmangel und verursachen regelmäßig an den Flughäfen Chaos. Auch im Bundestag wurde im letzten Jahr darüber debattiert. Die Aussagen von politisch Verantwortlichen dazu lauten: Die chaotischen Abläufe aus dem Jahr 2022 dürfen sich nicht wiederholen!

Und wie geht es jetzt weiter? Die Flughafenbetreiber sollen jetzt zusätzlich die Steuerung auch bei den Passagier- und Handgepäckkontrollen (§ 5 LuftSiG) von der Bundespolizei übernehmen. Bisher sind die Flughafenbetreiber hauptsächlich für die Aufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (z. B. Personal- und Warenkontrollen) verantwortlich, beauftragen aber auch hierbei ausschließlich private Sicherheitsfirmen. Also sollen nun auch nach der möglichen Re-Organisation die Luftsicherheitsaufgaben an den Kontrollspuren weiter und ausschließlich von privaten Sicherheitsdienstleistern erledigt werden. Hier spricht man jetzt vom sogenannten “Frankfurter-Modell”.  Der Flughafenbetreiber Fraport (Frankfurt am Main) hat als erster deutschlandweit am 01. Januar 2023 von der Bundespolizei die Regie bei den Fluggastkontrollen übernommen. Angeblich erhoffen sich die Verantwortlichen dadurch eine bessere Organisation der Abläufe in der Luftsicherheit. 

Die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben mit gewinnorientierten, privaten Sicherheitsunternehmen in NRW deutlich gescheitert!

In Nordrhein-Westfalen haben insbesondere die privaten Sicherheitsunternehmen Securitas (Flughafen CGN) und der Deutsche Schutz- und Wachdienst – DSW (Flughafen DUS) wiederholt gezeigt, dass die gewinnorientierte Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben deutlich gescheitert ist. Jeweils zwei Abmahnungen im letzten Jahr waren für die Sicherheitsunternehmen die Quittung für die miserable Durchführung der Fluggastkontrollen an den beiden großen NRW-Flughäfen. Die Politik will aber dennoch an den privaten Sicherheitsfirmen festhalten und die Steuerung der Luftsicherheitsaufgaben den Flughafenbetreibern übertragen.

Am Flughafen Köln/Bonn haben wir dazu ein aktuelles Beispiel, warum wir der Meinung sind, dass mit der geplanten angeblichen “Neuausrichtung” keine nachhaltigen Verbesserungen in NRW zu erwarten sind.

Letztes Jahr (2022) hat der Flughafenbetreiber Köln/Bonn turnusgemäß den Auftrag zur Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben (gemäß §8 LuftSiG) nach einer Neuausschreibung an die Sicherheitsfirmen I-Sec und Securitas vergeben. Für die vorherigen Ausschreibungen waren für die Auftragsvergabe die Zuschlagskriterien noch mit 50 % für Qualität und 50 % für Preis gewichtet bzw. festgelegt. Die Überraschung folgte dann bei der letzten Ausschreibung. In den Ausschreibungsunterlagen des Flughafenbetreibers Köln/Bonn stand dann plötzlich nur noch als Zuschlagskriterium einzig der Preis! Offenbar war für den Flughafenbetreiber das billigste Angebot (100 % Preis) wichtiger, als die Qualität der Luftsicherheitsaufgaben.

I-Sec hatte also am 01.04.2022 den vorherigen Dienstleister FraSec am Flughafen Köln/Bonn abgelöst und damit den größeren Teil des Auftrags (§ 8 LuftSiG) übernommen. Weil aber die bisherige Personalstärke nicht mehr ausreichend war und I-Sec für die Auftragserfüllung mehr Personal benötigte, wurde All Service (BDLS-Mitgliedsunternehmen) als Subunternehmen zur Unterstützung beauftragt. Was dann folgte, beschreibt wieder einmal die desolaten Zustände an den NRW-Verkehrsflughäfen:

Tariflicher Stundengrundlohn um 4,60 € unterlaufen!

All Service war als Subunternehmen im Auftrag von I-Sec sechs Monate lang (von Mai bis Ende Oktober 2022) am Flughafen Köln/Bonn für Sicherheitsaufgaben beauftragt worden. In den Arbeitsverträgen von All Service wurde mit den Beschäftigten schriftlich vereinbart, dass die speziellen Tarifverträge für Sicherheitskräfte an den Flughäfen Anwendung finden. Das Personal von All Service hätte demnach zu Beginn (in der Probezeit) mit mindestens einem tariflichen Stundengrundlohn von 16,18 € (EG 3 TV Aviation) vergütet werden müssen. Diese Kolleginnen und Kollegen wurden aber tatsächlich nur mit einem Stundengrundlohn von 11,58 €!!! vergütet. Genau um den Betrag von 4,60 € pro Stunde!!! wurde der tarifliche Stundengrundlohn für Sicherheitskräfte an den Flughäfen unterlaufen!  Uns liegen Lohnabrechnungen von Beschäftigten vor, die diesen Tarifvertragsbruch deutlich belegen. All Service hat also nicht die Stundenvergütung aus dem Aviation-Tarifvertrag angewandt, obwohl dieses nachweislich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, sondern den untersten Stundengrundlohn aus dem NRW-Bewachungstarifvertrag – der hier keine Anwendung findet – zur Auszahlung gebracht. Laut den Lohnabrechnungen wurden zwar auch sogenannte Objektzulagen gezahlt, aber auch mit dieser Zulage wurde der tarifliche Stundengrundlohn (EG 3 TV Aviation) deutlich unterschritten. Auch wenn wir annehmen würden, dass es sich bei dem Einsatz von All Service-Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn nicht um Sicherheitstätigkeiten, sondern um vermeintliche Serviceaufgaben handeln würde, betrug selbst der unterste Servicelohn (EG 5 TV Aviation) zu diesem Zeitpunkt 13,09 €! Offenbar wollte man mit der Zahlung einer Objektzulage die falschen bzw. niedrigen Stundengrundlöhne kaschieren.

Diese Abrechnungsmethode scheint bei All Service weit verbreitet zu sein. Uns liegen auch Lohnabrechnungen von All Service-Beschäftigten aus der allgemeinen Bewachungsbranche vor, die ebenfalls falsche tarifliche Stundengrundlöhne ausweisen bzw. ebenfalls mit Objektzulagen “aufgehübscht” wurden.

Immer wieder taucht der Name Michael Palm (Niederlassungsleiter von All Service) in Verbindung mit Unregelmäßigkeiten bei den Lohnabrechnungen auf. Im Jahr 2020 hatte dieser gleiche Niederlassungsleiter in einer Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen Kurzarbeitergeld abgerechnet, ohne das überhaupt Kurzarbeit stattgefunden hatte.

Auch liegen uns Informationen vor, dass Michael Palm kürzlich Personal in Flüchtlingsheimen eingesetzt hat, die letztes Jahr noch am Flughafen Köln/Bonn tätig waren, diese aber im dafür zwingend vorgeschriebenen Bewacherregister nicht eingetragen wurden! Wir werden die zuständigen Behörden auch hierzu informieren.

Der Geschäftsführer von All Service (Peter Haller) ist auch noch gleichzeitig BDLS-Vizepräsident!

Jetzt muss aber zunächst All Service-Geschäftsführer Peter Haller, der auch noch gleichzeitig Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes BDLS ist, diesen Tarifvertragsbruch bzw. die Missstände in seiner Kölner-Niederlassung erklären. Die Beschäftigten sind mehrere Monate systematisch von All Service getäuscht und falsch vergütet worden. Die BDLS-Mitgliedsunternehmen hatten sich noch Ende 2022 einen Verhaltenskodex gegeben. Der Arbeitgeberverband wollte mit diesem Kodex das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Mitgliedsunternehmen im Zusammenwirken mit öffentlichen Institutionen, Auftraggebern und der Öffentlichkeit fördern. Aber die Vorgehensweise einiger BDLS-Mitgliedsunternehmen steht deutlich im Widerspruch zu diesem Kodex. Und was unternimmt jetzt der BDLS dazu?

Hier sind aber insbesondere der Flughafenbetreiber Köln/Bonn und die Sicherheitsfirma I-Sec in der Verantwortung! Warum hat man keine Kontrollen vor Ort vorgenommen? Dieser Tarifvertragsbruch hat nämlich unter der Flagge der Auftraggeber (Flughafen Köln/Bonn und I-Sec) stattgefunden!

Wir werden jedenfalls nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und haben bereits die Beschäftigten über den Tarifvertragsbruch aufgeklärt. Die geschädigten Beschäftigten werden nun mit unserer Unterstützung juristische Schritte gegen die Verantwortlichen am Flughafen Köln/Bonn einleiten!!!

 

Wir lehnen in NRW eine solche angebliche “Neuausrichtung” der Luftsicherheitsaufgaben (neue Welt – Frankfurter Modell) entschieden ab!

Flughafenbetreiber, die billig Aufträge vergeben (100% Preis) und Sicherheitsunternehmen, die Tarifverträge brechen, haben in der Luftsicherheitsbranche nichts verloren! Diese verantwortungsvolle Aufgabe gehört in die öffentliche Hand!