Betriebsversammlung

Flughafen Düsseldorf: DSW-Führung hat Angst vor der Belegschaft und drückt sich vor Betriebsversammlungen!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: DSW-Führung hat Angst vor der Belegschaft und drückt sich vor Betriebsversammlungen!

Gesetzliche Pflicht zur Betriebsversammlung wird systematisch verletzt!

Seit Jahren erleben die Beschäftigten der Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf eine systematische Missachtung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte. Ein zentrales Beispiel dafür ist der Umgang des Unternehmens mit den Betriebsversammlungen. Was eigentlich ein selbstverständlicher Ort des Austauschs, der Information und der Debatte sein sollte, wird vom Arbeitgeber immer wieder torpediert, gestört oder schlicht boykottiert.

Betriebsversammlungen finden zwar statt, doch den Beschäftigten wird die dafür notwendige Freistellung systematisch verweigert oder die Teilnahme während der Arbeitszeit bewusst erschwert. Damit wird ein zentrales Recht nach dem Betriebsverfassungsgesetz ausgehöhlt. Dies ist weder ein Versehen noch ein organisatorisches Problem, sondern seit Jahren gängige Vorgehensweise bei der Firma DSW (Dienstleister des Staates).

Betriebsversammlungen (24 Termine in 2025) ohne Arbeitgeber – ein bewusster Boykott

Besonders deutlich wird dieses Vorgehen im Verhalten der Geschäftsführung und der Niederlassungsleitung. Im gesamten Jahr 2025 fanden 24 Teilbetriebsversammlungstermine statt – an keiner einzigen hat die Unternehmensführung teilgenommen. Keine Erklärung, kein Bericht, keine Bereitschaft zur Diskussion mit der Belegschaft. Statt Verantwortung zu übernehmen, wird die betriebliche Mitbestimmung offen boykottiert. Wir nennen die Verantwortlichen beim Namen: Geschäftsführerin und BDLS-Vizepräsidentin Nicole Oppermann, die Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap Khalaj sowie der Schatten-Niederlassungsleiter Alexander Ilario, die sich konsequent vor der Belegschaft drücken.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Nach § 43 Absatz 2 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einmal im Jahr an der Betriebsversammlung teilzunehmen und Bericht zu erstatten.

Erst das Arbeitsgericht zwingt den Arbeitgeber zur Teilnahme 

Weil selbst diese klare gesetzliche Verpflichtung ignoriert wurde, sah sich der Betriebsrat gezwungen, den Arbeitgeber zu verklagen. Erst ein Arbeitsgerichtsverfahren führte dazu, dass die Firma DSW überhaupt gezwungen war, dieser Pflicht nachzukommen. Schon das spricht Bände über das Verständnis von Mitbestimmung und Verantwortung in diesem Unternehmen.

17. Dezember 2025: Anwesenheit ohne Verantwortung

Doch was dann folgte, war ein weiterer Tiefpunkt. Auf der letzten Betriebsversammlung  in diesem Jahr (17. Dezember 2025) erschien weder die Geschäftsführung noch die Niederlassungsleitung. Stattdessen wurde kurzfristig eine Personalreferentin geschickt. Eine Person ohne Entscheidungsbefugnis, ohne Auskunftsfähigkeit, ohne Legitimation.

Sie erklärte offen, dass sie keine Fragen beantworten könne und lediglich ein paar Zahlen vortragen solle. Anzahl der Beschäftigten, Nationalitäten, Führungskräfte. Mehr nicht.

§ 43 BetrVG verlangt Bericht, nicht Zahlenkosmetik

Das war keine ernsthafte Teilnahme des Arbeitgebers. Das war ein formales Abhaken einer Pflicht, um weiteren Klagen zu entgehen. Ein durchschaubarer Versuch, Anwesenheit zu simulieren, ohne sich der Belegschaft zu stellen. Für uns ist klar: Das erfüllt nicht annähernd die gesetzlichen Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Wer Berichtspflichten auf drei belanglose Zahlen reduziert, missachtet bewusst Sinn und Zweck der Betriebsversammlung. Der Arbeitgeber hat hier erneut gegen seine Verpflichtungen verstoßen. Diese Art der angeblichen Teilnahme von der DSW ist für uns völlig inakzeptabel.  

Hoheitliche Aufgaben verlangen rechtsstaatliches Verhalten

Diese Haltung ist nicht nur respektlos gegenüber den Beschäftigten und dem Betriebsrat. Sie ist inakzeptabel für ein Unternehmen, das im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben übernimmt. Fluggastkontrollen sind keine beliebige Dienstleistung. Sie sind Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur.

Wer hier Verantwortung trägt, muss Verlässlichkeit zeigen, Recht und Gesetz achten und betriebliche Mitbestimmung als selbstverständlichen Bestandteil begreifen. Genau daran scheitert die Firma DSW seit Jahren.

Ein Arbeitgeber, der den Dialog systematisch verweigert

Beschäftigte werden ignoriert, Betriebsräte behindert, gesetzliche Verpflichtungen nur unter Zwang erfüllt. Und dennoch erhält dieses Unternehmen weiterhin öffentliche Aufträge. Das ist für viele Beschäftigte und auch für uns als Gewerkschaft nicht mehr nachvollziehbar.

Was wir hier erleben, ist ein Arbeitgeber, der offensichtlich Angst hat. Angst vor der Belegschaft, Angst vor dem Betriebsrat, Angst vor der Gewerkschaft. Statt sich Problemen zu stellen, weicht man aus. Statt zu erklären, schweigt man. Statt Verantwortung zu übernehmen, schickt man Personen ohne Legitimation vor.

Risikofirma DSW sorgt für Unsicherheit statt Sicherheit

Das Ergebnis ist Verunsicherung. Eine Belegschaft, die keine Antworten bekommt. Ein Betriebsklima, das vergiftet wird. Eine sogenannte Sicherheitsfirma, die durch ihr eigenes Handeln Unsicherheit erzeugt. Das ist das Gegenteil dessen, was in der Luftsicherheitsbranche gebraucht wird.

Aus unserer Sicht ist dieses Unternehmen in seiner jetzigen Führung für diese Aufgabe völlig ungeeignet. Wer Betriebsverfassungsrechte derart missachtet, hat im hoheitlichen Bereich nichts verloren.

Der öffentliche Auftraggeber muss endlich handeln

Hier ist der Auftraggeber gefordert. Das Bundesinnenministerium darf nicht länger wegsehen. Es muss Einfluss auf seinen Dienstleister nehmen und klarstellen, dass Mitbestimmung, Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit und eine echte Teilnahme des Arbeitgebers keine Verhandlungsmasse sind.

Wir werden nicht akzeptieren, dass Rechte von Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften ignoriert oder behindert werden. Wir werden das weiterhin öffentlich benennen und politischen Druck aufbauen. Denn eines ist klar: Wer öffentliche Aufgaben übernimmt, muss sich auch an Recht und Gesetz halten. Alles andere ist untragbar.

Anmerkung:

Der Betriebsrat hat in dieser Frage bereits mehrfach vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf sowie vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolgreich geklagt. In beiden Instanzen wurde eindeutig festgestellt, dass die Beschäftigten berechtigt sind, an den Teilbetriebsversammlungen während ihrer jeweiligen Arbeitszeit teilzunehmen und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Teilnahme zu ermöglichen.

Doch selbst diese klaren gerichtlichen Entscheidungen akzeptiert DSW nicht. Der Arbeitgeber hat gegen die Urteile Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Auch dieses Vorgehen zeigt sehr deutlich, mit welcher Konsequenz DSW versucht, Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit zu verhindern und gesetzlich verbriefte Rechte der Beschäftigten auszuhebeln.

Ein Unternehmen, das selbst gerichtliche Entscheidungen ignoriert und Mitbestimmung systematisch bekämpft, ist als Dienstleister des Staates ungeeignet. Solche Unternehmen dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten und schon gar nicht im sensiblen Bereich der Luftsicherheit tätig sein.

Unser Kampf richtet sich gegen alle, die Mitbestimmung behindern und torpedieren – Unternehmen wie DSW dürfen keine öffentliche Aufträge erhalten!