Betriebsrat stellt Strafantrag gegen Dienstleister ESA-Security Aviation!

Pressemitteilung

BDLS Mitgliedsunternehmen ESA-Security Aviation GmbH

Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Betriebsrat wehrt sich gegen Behinderung seiner Tätigkeit und stellt Strafantrag!

Wie der jüngsten Presseberichterstattung zu entnehmen war, hat die ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG, der mit der Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) beauftragte Dienstleister, gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats ihres Betriebs am FKB, Herrn E., am 09.02.2024 eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen.

Gegen diese Kündigung setzt sich sowohl der Betriebsratsvorsitzende Herr E. persönlich als auch der Betriebsrat in Gänze zur Wehr. Denn die Kündigung ist offensichtlich rechtswidrig. Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern sind gemäß § 103 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Erteilt der Betriebsrat die Zustimmung nicht, kann sie durch das Arbeitsgericht ersetzt werden. Erst danach kann überhaupt eine Kündigung ausgesprochen werden. Im vorliegenden Fall hat die Arbeitgeberin die Kündigung ausgesprochen, ohne dass die Zustimmung des Betriebsrats hierzu vorliegt oder diese durch das Arbeitsgericht ersetzt wurde.

Unabhängig von den Kündigungsgründen ist die Kündigung daher offensichtlich rechtswidrig. Es handelt sich aus Sicht des Betriebsrats um eine gezielte Maßnahme gegen den Betriebsratsvorsitzenden, die darauf abzielt, in strafbarer Weise ein Betriebsratsmitglied zu benachteiligen und die Betriebsratsarbeit zu behindern.

Aus diesem Grund hat der Betriebsratsvorsitzende selbst neben der obligatorischen Kündigungsschutzklage ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingeleitet, um seine vorläufige Weiterbeschäftigung zu erreichen. Ein solcher Anspruch wird von der Rechtsprechung insbesondere dann anerkannt, wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat einen Verhandlungstermin über diesen Antrag anberaumt auf den 21.02.2024 um 12:00 Uhr.

Aufgrund der unverzüglich eingeleiteten rechtlichen Schritte hat der Prozessbevollmächtigte der Arbeitgeberin am Abend des 19.02.2024 erklärt, aus der ausgesprochenen Kündigung keinerlei Rechte mehr herzuleiten. Der anberaumte Verhandlungstermin wird somit wohl obsolet.

Betriebsrat stellt wegen der Behinderung seiner Tätigkeit Strafantrag gegen BDLS Mitgliedsunternehmen ESA Security Aviation GmbH & Co. KG!

Der Betriebsrat hat beschlossen, wegen der vorliegenden Behinderung seiner Tätigkeit ebenfalls ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten als auch Strafantrag gegen die Geschäftsführung zu stellen.

Sowohl der Betriebsrat wie auch dessen Vorsitzender werden von unserer Kanzlei in dieser Angelegenheit vertreten.

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Markus Bondorf, SFW Fachanwälte für Arbeitsrecht
m.bondorf@sfw-arbeitsrecht.de
06341 68114 36