Betriebsversammlung

Flughafen DUS: Mitarbeiterversammlung als Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: DSW behindert nach wie vor gesetzlich verbriefte Betriebsversammlungen! Jetzt wird eine Mitarbeiterversammlung als Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung des Betriebsrats missbraucht!

Die Missstände beim Vertragspartner des Staates reißen nicht ab! Seit der Auftragsübernahme zur Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf (Juni 2020) gibt es immer wieder Konflikte mit der DSW (Deutscher Schutz- und Wachdienst). Eine Verfehlung jagt die nächste und das Bundesinnenministerium schaut leider weiter zu!

Etliche Gerichtsverfahren zwischen diesem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zeigen sehr deutlich, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von DSW nicht gewollt ist. Die DSW-Geschäftsführung drückt sich seit Auftragsbeginn (Juni 2020) vor der eigenen Belegschaft. Die Geschäftsführerin Nicole Oppermann (auch Vize-Präsidentin des Arbeitgeberverbandes BDLS) hat bisher in den knapp 4 Jahren an keiner Betriebsversammlung am Flughafen Düsseldorf teilgenommen. Die Betriebsversammlungen werden von der Unternehmensleitung bewusst gestört und sogar als Propagandaveranstaltungen bezeichnet. Die Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap Khalaj, die auch ihre Teilnahme an den Versammlungen verweigert, torpediert und behindert ebenfalls aktiv die Betriebsversammlungen. Dem Betriebsrat gegenüber hat diese Teilzeit-Niederlassungsleiterin eine Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung – wenn überhaupt – nur unter der Bedingung in Aussicht gestellt, wenn der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär vom BR nicht eingeladen wird! DSW verstößt also offen und systematisch gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten die Teilnahme an den Betriebsversammlungen zu ihren jeweiligen Arbeitszeiten untersagt. Das bedeutet: Den Beschäftigten ist die Teilnahme an der Betriebsversammlung nur bis vor Dienstbeginn oder erst nach Dienstende erlaubt.

Betriebsrat verklagt DSW und setzt sich durch!
 

Es ist erschreckend und inakzeptabel zugleich, dass ein Dienstleister des Staates gesetzlich verbriefte Betriebsversammlungen offen und ohne bedenken missachtet. Weil auch das Bundesinnenministerium hier nicht auf seinen Vertragspartner DSW einwirkt, musste der Betriebsrat beim Arbeitsgericht wiederholt Klage einreichen. Mit Erfolg: Der Betriebsrat konnte nur so die Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung erzwingen und zusätzlich ein Urteil erwirken, welches die Teilnahme der Beschäftigten an der Betriebsversammlung während ihrer jeweiligen Arbeitszeit erlaubt! In der Gerichtsverhandlung hatte die Teilzeit-Niederlassungsleiterin noch mit allen Mitteln vergeblich versucht dieses zu verhindern. Sie behauptete tatsächlich vor Gericht, dass die Beschäftigten kein Interesse an den Betriebsversammlungen bei DSW hätten. Um die Betriebsversammlungen während der dienstplanmäßigen Arbeitszeit der Beschäftigten weiter zu verhindern, wird DSW höchstwahrscheinlich auch gegen dieses erstinstanzliche Urteil Beschwerde einlegen und vor das Landesarbeitsgericht ziehen. Unbegreiflich ist immer wieder die Ignoranz des Bundesinnenministeriums (Auftraggeber). Diese Gesetzesverstöße finden allesamt unter der Flagge des Staates statt und trotzdem dürfen solche Dienstleister mit öffentlichen Aufträgen Profit machen. Wann hört das Bundesinnenministerium endlich auf, DSW mit ihren rechtswidrigen Vorgehensweisen zu unterstützen?!

Apropos öffentliche Aufträge! Der Dienstleistungsvertrag mit der DSW wurde bekanntlich letztes Jahr vom Staat einseitig um ein  weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert. Es müsste also jetzt bald eine neue Ausschreibung für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf erfolgen. 

Mitarbeiterversammlung als Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung des Betriebsrats missbraucht!

Und ausgerechnet jetzt versucht DSW wohl mit einer sogenannten Mitarbeiterversammlung – nach fast 4 Jahren – Dialogbereitschaft vorzugaukeln, aber das eigentliche Ziel dahinter ist, den Betriebsrat und die Gewerkschaft draußen zuhalten.

Erklärung: Eine Mitarbeiterversammlung, auch bekannt als Belegschaftsversammlung, ist eine Zusammenkunft der Beschäftigten eines Betriebs, die vom Arbeitgeber(!) einberufen wird. Zu dieser Versammlung wird die Gewerkschaft vom Arbeitgeber nicht eingeladen!!!

Die Arbeitgeber-Mitarbeiterversammlungen sollen jeweils am Dienstag, den 13. Februar sowie den 27. Februar 2024 stattfinden. DSW hat aus unserer Sicht seine Versammlungen bewusst auf den Wochentag Dienstag legt, um so auch die Betriebsratsmitglieder fernzuhalten. Die Betriebsratssitzungen finden nämlich jeden Dienstag statt und sind demnach dem Arbeitgeber natürlich bestens bekannt. Hinzukommt noch, dass die beiden Arbeitgeberversammlungen eine auffällig zeitliche Nähe zur Betriebsversammlung des Betriebsrats haben. Der Betriebsrat hatte nämlich weit im Voraus seine Betriebsversammlung für den 21. Februar 2024 terminiert und auch den Arbeitgeber eingeladen. Also finden die Arbeitgeberversammlungen “zufällig” eine Woche vor und eine Woche nach der Betriebsversammlung statt. 

Der Arbeitgeber darf aber eine Mitarbeiterversammlung nicht als Gegenveranstaltung zu einer Betriebsversammlung des Betriebsrats missbrauchen. Für eine unzulässige Gegenveranstaltung spricht z. B. die zeitliche Nähe zu einer vom Betriebsrat bereits einberufenen Betriebsversammlung, die Weigerung des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung teilzunehmen oder seiner Berichtspflicht (§ 43 Abs. 2 S. 3 BetrVG) nachzukommen (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 28/88). Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG v. 13.3.2001 – 1 ABR 33/00).

Genau so macht das jetzt DSW!

Die geplanten Mitarbeiterversammlungen sind ein weiterer Versuch von der DSW, die Betriebsratsarbeit am Flughafen Düsseldorf zu behindern! DSW missbraucht die Mitarbeiterversammlungen eindeutig als Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung des Betriebsrats! Dieses Verhalten passt zu 100 Prozent zu der DSW und ist einfach nur schäbig!! Was soll man denn von dieser Firma erwarten? An der Spitze eine Phantom-Geschäftsführerin und im Betrieb vor Ort eine überforderte Teilzeit-Niederlassungsleiterin, die aktiv gegen die eigene Belegschaft agiert!

Union Busting unter der Flagge des Staates!

Die einzige Lösung für die Beseitigung dieser Missstände ist die längst überfällige Auftragsauflösung mit der DSW!