Flughafen Dortmund

Condor-Flim muss Kurzarbeit am Flughafen Dortmund aussetzen!

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Condor-Flim GmbH, Süd- West am Flughafen Dortmund 

Nach der Klimblim-Show muss Condor-Flim die Kurzarbeit aussetzen! Condor-Flim benötigt sogar mehr Personal und will Fremdfirmen einsetzen!

Condor-Flim ist jetzt der erste Sicherheitsdienstleister an einem NRW-Flughafen, der kurz nach Einführung von Kurzarbeit, diese nun wieder aussetzen muss. Die Geschäftsführung hatte noch im Mai 2020, während sie parallel 17 Beschäftigte vor die Tür gesetzt hatte, mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit verhandelt.

Die Vorgehensweise der Geschäftsführung ähnelte einer Klimblim-Show und widersprach von Anfang an deutlich dem Sinn der Kurzarbeit. Das Instrument Kurzarbeit ist nämlich für die Krisen-Phase vorgesehen, um Personalabbau zu vermeiden. Gemeinsam mit dem Betriebsrat haben wir dem Arbeitgeber in den BV-Verhandlungen zur Kurzarbeit schon vorausschauend vorgerechnet, dass sich der Personalabbau am Flughafen Dortmund rächen wird. Die Forderung des Betriebsrats, die Beschäftigten nicht zu kündigen und die befristeten Arbeitsverträge zu verlängern, wurden im Mai 2020 von der Condor-Flim Geschäftsführung noch abgelehnt. 

Auftraggeber korrigiert die Personalanforderung für den Flughafen Dortmund nach oben!

Nun sind wir in der vom Betriebsrat vorausgesagten und beschriebenen Situation angekommen. Es wird mehr Personal benötigt. Denn für die Monate Juli und August 2020 ist die Personalanforderung für die Fluggastkontrolle durch die Bezirksregierung Münster (Auftraggeber) deutlich nach oben korrigiert worden. Der Flughafen Dortmund ist natürlich, wie andere Flughäfen auch, von der Pandemie-Krise betroffen. Die Personalstundenanforderung war in diesem Zusammenhang auch am Flughafen Dortmund von der Bezirksregierung drastisch reduziert worden. Zumindest ist aktuell durch mehr Flugbewegungen auch eine höhere Personalanforderung notwendig geworden. Condor-Flim muss demzufolge, um den Auftrag für die Fluggastkontrollen erfüllen zu können, die Beschäftigten nach ihren arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten beschäftigen. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Voraussetzung zunächst für die Fortführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegt. Kurzarbeit ist nur bei einem nachweislichen Arbeitsausfall von über 10 % möglich. 

Die aktuelle Personalstärke ist nicht ausreichend! Entlassene Beschäftigte mussten wieder eingestellt werden! Auch der Einsatz von Fremdfirmen ist in Planung!

So schnell kann es gehen. Die Condor-Flim Geschäftsführung musste jetzt all die Kolleginnen und Kollegen wieder einstellen, die sie noch gegen den Widerstand des Betriebsrates im Mai 2020 entlassen hatte. Die Geschäftsführung muss nämlich, neben der Aussetzung der Kurzarbeit, auch noch mehr Personal beschäftigen. Die aktuelle Personalstärke reicht nicht aus. Auch die Bezirksregierung als Auftraggeber ist hier in der Verantwortung. Es darf bei der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe nicht um Kostenspiele gehen. Das Auf und Ab bei der Personalstundenanforderung ist jetzt die Folge für den Personaldefizit. Condor-Flim plant offenbar sogar zusätzlich den Einsatz von Fremdfirmen, sogenannten Subunternehmen, um den Auftrag bei der Fluggastkontrolle am Flughafen Dortmund überhaupt erfüllen zu können. Es kursieren Namen von Sicherheitsunternehmen, beispielsweise STI oder DSW, die Condor-Flim am Regionalflughafen unterstützen sollen. Condor-Flim hat den Auftrag für die Fluggastkontrollen in Dortmund erst Anfang 2020 erhalten. Auch wenn die Corona-Pandemie im März 2020 für erhebliche Probleme an den Flughäfen gesorgt hat, ist hier der Personalmangel ein hausgemachtes Problem. Die Verantwortlichen der aktuellen Personalsituation sind sowohl die Bezirksregierung Münster als auch der Sicherheitsdienstleister Condor-Flim. Dem Einsatz vom Fremdfirmen (Subunternehmen) in der Luftsicherheitsbranche erteilen wir eine ganz klare Absage. Die Bezirksregierung Münster darf als Auftraggeber dem Einsatz von Subunternehmen (Werkvertrag) sowie Leiharbeit keine Erlaubnis erteilen. Alles andere wäre der Super-Gau. Es ist zudem fraglich, ob Condor-Flim überhaupt eine Erlaubnis für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern besitzt. Wir erwarten auch in Krisen-Phasen eine stabile Personalausstattung sowie für die Erfüllung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe ausschließlich den Einsatz des eigenen qualifizierten Personals. Daher fordern wir dringend insbesondere bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Luftsicherheitsbranche an allen Verkehrsflughäfen.

Die Westfalenpost hat ausführlich über den Konflikt berichtet >>> hier der Artikel  der Westfalenpost vom 28. Juli 2020 (Wiedergabe mit Erlaubnis der Redaktion)

Luftsicherheit darf nicht gewinnorientiert und schon gar nicht zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen an den Verkehrsflughäfen stattfinden!