Fachministerien reagieren auf abgelehnte Elternzeitanträge bei DSW!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Bundes- und Landesfamilienministerium mit eindeutiger Antwort zu den abgelehnten Elternzeitanträgen beim Sicherheitsunternehmen DSW!

Das Handeln von DSW ist nicht rechtskonform!

Anfang Juli 2023 hatten wir über die abgelehnten Elternzeitanträge beim Sicherheitsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf ausführlich berichtet. Die “Teilzeit”-Niederlassungsleiterin Mehtap Khalaj, für die höchstpersönlich offenbar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gut geregelt zu sein scheint, hatte aber ordnungsgemäß eingereichte Elternzeitanträge von mehreren Beschäftigten abgelehnt. Diese Vorgehensweise war und ist nach wie vor eindeutig rechtswidrig!

Unsere betrieblichen ver.di-Vertrauenspersonen sind aufgrund der abgelehnten Elternzeitanträge sofort aktiv geworden und hatten dazu die zuständigen Fachministerien kontaktiert. Es hat zwar etwas gedauert bis unsere Kolleginnen und Kollegen eine Reaktion erhalten haben, dafür sind aber die Antworten aus den Ministerien des Bundes sowie des Landes, die uns schriftlich vorliegen, sehr klar. Das Bundes- sowie Landesfamilienministerium bestätigen unsere Rechtsauffassung zu den abgelehnten Elternzeitanträgen der Beschäftigten und bewerten die Vorgehensweise der Niederlassungsleiterin sowie der DSW-Geschäftsführerin (Nicole Oppermann) als nicht rechtskonform!

Die Stellungnahme aus dem Bundesfamilienministerium zu den abgelehnten Elternzeitanträgen lautet wie folgt: 

“Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht ablehnen. Es handelt sich bei der Elternzeit um einen uneingeschränkten Rechtsanspruch, unabhängig von der Betriebsgröße, der wirtschaftlichen Lage oder der Personalsituation im Unternehmen.

Auch eine vertraglich, betrieblich oder tariflich festgelegte Einschränkung des Beginns der Elternzeit auf bestimmte Zeitpunkte und die damit verbundene mögliche Verkürzung des Elternzeitanspruchs ist nicht möglich. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, welches gemäß § 15 Absatz 2 Satz 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

Die Inanspruchnahme des gesetzlich garantierten Anspruchs auf Freistellung von der Arbeit bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 15 BEEG sowie der Zeitpunkt und die Dauer der Elternzeit kann allein von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer entschieden werden. Die Inanspruchnahme der Elternzeit bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Das Dispositionsinteresse des Arbeitgebers wurde bei der Ausgestaltung der Elternzeit insoweit berücksichtigt, als dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen muss, dass beabsichtigt wird, Elternzeit zu beanspruchen (§ 16 Absatz 1 BEEG). Dem Arbeitgeber wird dadurch ausreichend Zeit eingeräumt, um erforderliche Umstrukturierungen innerhalb des Betriebs vornehmen bzw. eine Ersatzkraft suchen zu können.”

Und hier die Antwort aus dem Landesfamilienministerium NRW:

“In der Tat kann der Arbeitgeber einem Elternteil, der Elternzeit nehmen möchte, diese nicht verweigern. In § 16 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) heißt es: „Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie … vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.“ Insbesondere kann der Arbeitgeber sich gegenüber einem Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit im Wege der Elternzeit unterbrechen möchte, nicht auf dringende betriebliche Gründe berufen. Solche dringenden betrieblichen Gründe können nur dann relevant sein, wenn der Elternteil seine Erwerbstätigkeit in der Elternzeit nicht unterbrechen, sondern seine Arbeitszeit lediglich reduzieren möchte (vgl. § 15 Absatz 7 BEEG). Ihre Nachricht deute ich so, dass diese besondere Konstellation in den von Ihnen angesprochenen Fällen nicht vorlag. In diesem Fall war das Handeln der DSW nicht rechtskonform.”

Weiter heißt es in dem Antwortschreiben:

“(…) hoffe, dass diese Bestätigung Ihrer Rechtsauffassung dazu beitragen kann, dass sich solche Fälle nicht wiederholen. Bei allem Verständnis für die Probleme, die knappe personelle Ressourcen Ihrem Arbeitgeber bereiten, dürfen diese nicht durch Eingriffe in gesetzlich verbriefte Rechte der Mitarbeitenden gelöst werden.”

Fachministerien mit deutlicher Ansage – Bundesinnenministerium schweigt aber weiter!

Deutlicher können die Antworten aus den Fachministerien zu der Gesetzesmissachtung vom Sicherheitsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf nicht sein! Es handelt sich hierbei – UNGLAUBLICH aber WAHR – tatsächlich auch noch um einen Dienstleister/Vertragspartner des Bundesinnenministeriums. Während sich die Fachministerien klar positionieren, schweigt hierzu das Bundesinnenministerium als Auftraggeber vom Sicherheitsunternehmen DSW. Leider gibt es auch zu allen anderen Verfehlungen des Dienstleisters am Flughafen Düsseldorf vom Auftraggeber keine Reaktionen!

Im Gegenteil: Der Vertrag mit DSW, dass eigentlich am 31.12.2023 beendet werden müsste, wurde sogar einseitig vom Staat bis zum 31.12.24 verlängert! Das heißt, dass der Staat diesem unzuverlässigen Dienstleister noch ein Jahr länger Geld (Bundesmittel) hinterher schmeißen wird. Diese Fehlentscheidung muss der Staat dringend korrigieren und den Vertrag mit DSW beenden. Das Tochterunternehmen von Piepenbrock aus Osnabrück darf nicht noch länger – unter der Flagge des Staates – gesetzlich verbriefte Arbeitnehmerrechte missachten bzw. ignorieren.

BDLS Verhaltenskodex

Der Arbeitgeberverband hatte sich bekanntlich Ende 2022 noch einen Verhaltenskodex gegeben. Der BDLS wollte mit diesem Kodex das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Mitgliedsunternehmen im Zusammenwirken mit öffentlichen Institutionen, Auftraggebern und der Öffentlichkeit fördern. Die Verfehlungen vom BDLS-Mitgliedsunternehmen DSW stehen aber deutlich im Widerspruch zu dem Verhaltenskodex. Wozu also die ganze Show vom Arbeitgeberverband der Luftsicherheitsunternehmen?

Schluss mit Gutsherrenmanier beim Sicherheitsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf! Keine öffentlichen Aufträge mehr an Unternehmen, die offensichtlich Gesetze missachten!