Luftsicherheit: Weitere Warnstreiktage an Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf!

Presseinformation

Die Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sind erneut zum Streik aufgerufen!

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle, Frachtkontrolle und in Servicebereichen (Rollstuhlservice am Flughafen DUS) tätig sind, erneut zu Warnstreiks auf.

Der Streik beginnt teilweise schon in der Nacht von Mittwoch (19.04.23) auf Donnerstag (20.04.23) und endet in der Nacht von Freitag (21.04.23) auf Samstag (22.04.23). Die Streiks finden an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn sowie Hamburg statt. Es ist im Zusammenhang mit dem Streik mit längeren Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen oder -streichungen zu rechnen.

Hier die Streikaufrufe für die jeweiligen Betriebe an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn:

Flughafen Düsseldorf:

DSW (Deutscher Schutz- und Wachdienst – Fluggastkontrolle) von Donnerstag (20. April 2023) 03.00 Uhr bis Freitag (21. April 2023) 24 Uhr.

Klüh Security GmbH von Donnerstag (20. April 2023) 03.00 Uhr bis Samstag (22. April 2023) 04.00 Uhr.

Flughafen Köln/Bonn:

Securitas Aviation ( § 5 LuftSiG – Fluggastkontrolle) von Donnerstag (20. April 2023) 07.00 Uhr bis Samstag (22. April 2023) 07.00 Uhr.

Pond Security von Mittwoch (19. April 2023) 22.00 Uhr bis Freitag (21. April 2023) 24.00 Uhr.

Kötter Aviation Security von Mittwoch (19. April 2023) 22.00 Uhr bis Freitag (21. April 2023) 24.00 Uhr. 

I-Sec Deutsche Luftsicherheit von Mittwoch (19. April 2023) 22.00 Uhr bis Freitag (21. April 2023) 24.00 Uhr.

Securitas GmbH Aviation Service International ( §§ 8, 9 LuftSiG und SiMa) von Mittwoch (19. April 2023) 22.00 Uhr bis Freitag (21. April 2023) 24.00 Uhr. 

ver.di steht seit Jahren mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in Verhandlungen, um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen zu erhöhen. Trotz der Streiks hat es auch in Gesprächen mit dem BDLS mit dem Ziel eine Konfliktlösung gemeinsam zu finden, bisher keinen Durchbruch gegeben. Ein schriftliches Angebot des BDLS sei unzureichend und nicht einigungsfähig, da es für Arbeit an Samstagen und Sonntagen keine Verbesserungen bringt, für Arbeit in der Nacht erst ab 22 Uhr und nicht ab 20 Uhr Zuschläge und der Zuschlag nicht auf 25 Prozent angehoben werden soll. Für Mehrarbeit/Überstunden wollen die Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitbeschäftigte auch künftig faktisch keine Zuschläge zahlen.

Die Fortsetzung der Verhandlungen am 11. und 12. April 2023 haben zu keiner Lösung geführt und die Arbeitgeber haben kein verbessertes Angebot unterbreitet.

„Die ver.di-Tarifkommission hat den Verhandlungstermin nach Ostern als ein Signal der Arbeitgeber aufgenommen, endlich zu einer Lösung zu kommen und auf den Reiseverkehr in den Osterferien Rücksicht genommen und auf Streiks verzichtet. Aber die Hoffnung endlich zu einer Einigung zu kommen, war vergebens“, so Wolfgang Pieper von der Gewerkschaft ver.di. „Die Arbeit an Flughäfen muss attraktiver werden, um die Luftsicherheitsfachkräfte halten und neue gewinnen zu können, um längere Wartezeiten für Urlaubsreisende zu vermeiden“, so Pieper weiter.

Der BDLS spiele wie in der Vergangenheit weiter auf Zeit, um eine frühzeitige Inkraftsetzung der neuen tariflichen Regelungen im ersten Halbjahr für unmöglich zu erklären. „Wir fordern den BDLS auf, in den Verhandlungen am 27. und 28. April endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, um weitere Streiks zu vermeiden und den Konflikt noch vor Pfingsten zu beenden“, so Pieper weiter.

Zum Hintergrund:
ver.di fordert für die Luftsicherheitsbeschäftigten eine angemessene Bezahlung für Arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten. Die Zuschläge wurden seit 2006 nicht mehr verbessert und seit 2013 wird über eine Erhöhung immer wieder verhandelt. Zuletzt wurde Anfang 2019 vereinbart, die Verhandlungen dazu fortzusetzen. Sie wurden im Januar 2020 mit folgenden Forderungen aufgenommen und im Februar 2020 fortgesetzt:

  • Zuschlag für Überstunden 30%, ab der 1. Stunde, die über die individuelle arbeitsvertragliche monatliche Arbeitszeit hinausgeht;
  • Zuschlag für Sonntagsarbeit 50%, der auch für die Arbeit am Montag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Sonntag begonnen hat;
  • Zuschlag für Feiertagsarbeit 125%, der auch für die Arbeit nach einem Feiertag
    von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Freitag aufgenommen wurde; 
  • Zuschlag für Samstagsarbeit 25%;
  • Zuschlag für Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag 125%;
  • Zuschlag für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr 125%;
  • Zuschlag für Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember 150%.

Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen (Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) soll immer der höchste Zuschlag gezahlt werden.

  • Zuschlag für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr 25% und von 0 bis 4 Uhr 40%, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr begonnen hat.

Nachtzuschläge sollen zusätzlich zu den anderen Zuschlägen gewährt werden.

Wegen der Pandemie wurden die Verhandlungen vom BDLS nicht weitergeführt. Erst durch eine erneute Verabredung in der Entgelttarifrunde 2022 war der BDLS endlich bereit, über die Forderungen zu verhandeln. In weiteren sechs Verhandlungsrunden im Jahr 2022 konnte kein Ergebnis erzielt werden. Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt und auch zwischenzeitlich Gespräche im kleinen Kreis haben bisher zu keinem Durchbruch geführt. Es liegt nach wie vor kein verhandlungsfähiges schriftliches Angebot vor. Die Arbeitgeber schieben das Thema immer wieder auf die lange Bank und verhindern seit Jahren bessere Zeitzuschläge und sparen damit zu Lasten der Luftsicherheitsfachkräfte.