Bundestarifkommission Aviation
Luftsicherheitsbranche: Was ist neu im Bundesmanteltarifvertrag?
Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte!
Im alten Manteltarifvertrag (MTValt), der bis 31. Mai 2025 gegolten hat, war ein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für geleistete Mehrarbeit erst ab der 181. Arbeitsstunde (EG 1 Fluggastkontrolle) bzw. ab der 209. Arbeitsstunde (EG II bis V alle anderen Beschäftigten) geregelt. Dies galt unabhängig von der individuell vereinbarten monatlichen Arbeitszeit. Luftsicherheit: Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt weiterlesen