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Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal gemäß § 7 LuftSiG – Rechte wahren, Fristen kennen!

Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten. Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen