Tarifverhandlung Aviation: Arbeitgeber lehnen Zuschläge für Mehrarbeit ab!

Bundestarifkommission Aviation

Entgelttarifverhandlung 2024:

Schlichtungsvereinbarung ist Vorbedingung für Lohnangebot!

Arbeitgeberangebot völlig unzureichend!

Am 11. Januar 2024 wurden in Berlin die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2024 fortgesetzt.

Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) hat zu Beginn der Verhandlungen betont, dass sie zügig zu einer Einigung kommen wollen und bekräftigten, dass sie keine rückwirkende Erhöhung der Löhne vereinbaren würden. Für sie sei die Entgeltanpassung der Schwerpunkt. Sie würden ein Angebot unter der Bedingung unterbreiten, dass ein verbindliches Schlichtungsverfahren vereinbart wird, dass ab dem 1. März 2024 gelten soll. Eine weitere Bedingung sei, dass die Forderungen von ver.di nach Mehrarbeitszuschlägen und Erhöhung der Funktionszulagen für Führungskräfte sowie der Erhöhung des Entgelts für operativ tätige betriebliche Beschäftigte mit mehr als 4.000 Euro nicht in der Tarifrunde verhandelt werden. Dann wäre das Angebot 4% für 2024 und 3% für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

BDLS Angebot für 2024 und 2025!

  • Entgeltgruppe 1 (§ 5 LuftSiG): für 2024 0,82 € und für 2025 0,64 € Insgesamt: 1,46 €
  • Entgeltgruppe 2 (§ 8,9 LuftSiG): für 2024 0,78 € und für 2025 0,61 € Insgesamt: 1,39 €
  • Entgeltgruppe 3 (§ 8,9,9a LuftSiG): für 2024 0,66 € und für 2025 0,56 € Insgesamt: 1,27 €
  • Entgeltgruppe 4 (Service, Rollstuhlservice – PRM): für 2024 0,58 € und für 2025 0,45 € Insgesamt: 1,03 €
  • Entgeltgruppe 5 (Service): für 2024 0,55 € und für 2025 0,43 € Insgesamt: 0,98 €

ver.di lehnt Forderungen und das Angebot des BDLS ab!

Die ver.di-Tarifkommission (BTK) hat eine Schlichtungsvereinbarung abgelehnt. Dies würde die Zeit bis zu einer Einigung unnötig verlängern. Durch die ablehnende Haltung der Arbeitgeber die Löhne rückwirkend anzuheben, käme dies einer Bestrafung der Beschäftigten gleich und soll ver.di unter Druck setzen. Auch die Vorbedingung keine rückwirkende Erhöhung der Entgelte vorzunehmen kann ver.di nicht akzeptieren. Rückwirkende Erhöhungen seien bei Tarifabschlüssen üblich. Stattdessen schlägt ver.di vor weitere Verhandlungstermine zu vereinbaren, damit möglichst zeitnah ein Tarifergebnis erzielt werden kann. Die Beschäftigten erwarten von ver.di, dass endlich Zuschläge für Mehrarbeit vereinbart werden. Deshalb muss über diese Zuschläge endlich lösungsorientiert verhandelt werden. Auch die Führungskräfte und das Ausbildungspersonal sowie die operativen betrieblichen Beschäftigten haben auch einen Anspruch, dass ihre Entgelte erhöht und nicht von Erhöhungen ausgenommen werden. Diese Beschäftigten sollten sich gewerkschaftlich organisieren und gemeinsam mit den anderen Beschäftigten für ihre Ziele kämpfen.

Die Forderung die Löhne um 2,80 Euro zu erhöhen, berücksichtigt den Kaufkraftverlust durch die Inflation und beinhaltet einen Lohnzuwachs. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und der Energie belasten die Geldbeutel. Unser Ziel ist es den Kaufkraftverlust nachhaltig auszugleichen, um der Inflation dauerhaft insbesondere bei den unteren Entgeltgruppen entgegenzuwirken.

Arbeitgeber beharren auf einer Schlichtungsvereinbarung!

In einer weiteren Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber noch einmal ihre Vorstellungen vorgetragen, die im Wesentlichen von ihnen schon in der ersten Verhandlungsrunde vorgetragen wurden. Sie fordern bis zum 29. Februar gemeinsame Eckpunkte für ein Schlichtungsverfahren, das ab dem 1. März gelten soll. Ihr Angebot stehe nur unter der Bedingung, dass diese Vereinbarung verbindlich abgeschlossen wird. Ver.di könne für Eckpunkte einen Vorschlag unterbreiten. Eine rückwirkende Erhöhung der Löhne käme für sie nicht in Frage. Sie seien bereit über Zuschläge für Mehrarbeit mit ver.di zu verhandeln, wenn ver.di einen Vorschlag zur Diskussion vorlegen würde, der an den bisherigen Diskussionsstand anknüpfe und die Anforderungen des BDLS berücksichtige. Weitere Verhandlungstermine könnten nicht vereinbart werden, aber sie seien bereit, den nächsten Verhandlungstermin auf zwei Tage zu verlängern.

ver.di hält an den Forderungen fest!

Die Tarifkommission von ver.di hat deutlich gemacht, dass ein Schlichtungszwang keine Lösung bringt, weil ein Schlichtungsspruch nicht verbindlich für die Tarifvertragsparteien sein kann. Die Verantwortung tragen die Tarifvertragsparteien, um einen Tarifkonflikt zu lösen und dafür gibt es im kollektiven Arbeitsrecht Regelungsmechanismen und diese gelte es auszuschöpfen.

Wir werden weiter für unsere Forderungen eintreten:
  • Erhöhung der Stundenentgelte um 2,80 Euro für alle Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten,
  • Bezahlung der Mehrarbeit mit Zuschlägen (30%) ab der ersten Stunde,
  • Erhöhung der Funktionszulagen,
  • Erhöhung der Monatsentgelte für die operativ tätigen betrieblichen Beschäftigten entsprechend der Anhebung der Stundenentgelte der Sicherheitskräfte.

Die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2024 mit dem BDLS werden am 25./26. Januar 2024 in Berlin fortgesetzt. Wir erwarten vom BDLS ein verhandlungsfähiges Angebot ohne Vorbedingungen.

Wir müssen uns auf Arbeitskampfmaßnahmen vorbereiten.
Es wird eine harte Tarifrunde.

Wichtig ist: ver.di-Mitglied werden! – Jetzt aktiv werden.

GUTE LEUTE – GUTE ARBEIT – GUTES GELD!