Flughafen Düsseldorf: Auftrag für die umstrittene Firma DSW nun doch bestätigt!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Umstrittene Firma DSW bekommt doch noch den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG)!

Eine aus unserer Sicht weitere Fehlentscheidung vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums!

Rüge von der im Vergabeverfahren unterlegenen Sicherheitsfirma I-Sec erfolglos!

Nach langer Hängepartie gibt es nun ein Ergebnis. Die umstrittene Firma DSW soll mindestens weitere 4 Jahre weitermachen. Die Entscheidung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums, die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf erneut an die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) zu vergeben, hat für Empörung und Unverständnis gesorgt.

Nachdem die Firma DSW in der Vergangenheit bereits mehrfach in die Kritik geraten war, stellt diese Auftragsvergabe für uns eine klare Fehlentscheidung dar. Trotz einer Rüge der im Vergabeverfahren unterlegenen Sicherheitsfirma I-Sec und den damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten blieb der Staat bei seiner Entscheidung, den Auftrag an die umstrittene Firma DSW zu vergeben. Diese Entscheidung wirft einen dunklen Schatten auf das Vergabeverfahren. Für uns als Gewerkschaft ver.di ist diese Entscheidung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch ein weiteres Beispiel für die unzureichenden Kontrollen und Bewertungen von Sicherheitsdienstleistern. Besonders unverständlich wird die Entscheidung vor dem Hintergrund der wiederholten Verstöße der Firma DSW gegen vertragliche Auftragsverpflichtungen (zwei Abmahnungen im Jahr 2022) und besonders gegen grundlegende Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte.

Dass eine Firma, die in der Vergangenheit so negativ aufgefallen ist, nun erneut einen lukrativen öffentlichen Auftrag erhält, ist für uns als Gewerkschaft völlig unverständlich. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat einem Unternehmen, das die Rechte seiner Beschäftigten wiederholt verletzt, erneut das Vertrauen schenkt und ihm eine wichtige hoheitliche Aufgabe wie die Fluggastkontrollen überträgt.

Unzureichende Vergabekriterien!

Unsere berechtigte Kritik an dieser Vergabeentscheidung sind die unzureichenden Vergabekriterien, die in diesem Verfahren zugrunde gelegt wurden. Aus unserer Sicht reicht es nämlich nicht aus, dass private Sicherheitsunternehmen lediglich die Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen erfüllen. Die Qualität der Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten müssen in gleichem Maße streng überprüft und überwacht werden.

Hier ist genau das jedoch nicht der Fall. Die Vergabekriterien haben sich aus unserer Sicht zu einseitig auf die reine Sicherheitsleistung fokussiert und dabei die Aspekte der Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen weitgehend außer Acht gelassen. Eine Firma, die ihre Beschäftigten nicht ordnungsgemäß behandelt, kann auch keine verlässliche Sicherheitsleistung garantieren. Denn die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Luftsicherheitsfachkräfte ist eng mit der Qualität ihrer Arbeit verknüpft. Wer in einem schlechten Arbeitsumfeld arbeitet, ist nicht in der Lage, die notwendige Konzentration und Präzision bei sicherheitsrelevanten Aufgaben zu gewährleisten. Immer wieder muss sich die Bezirksregierung Düsseldorf mit Überlastung der Luftsicherheitsfachkräfte befassen, die durch schlechtes Personalmanagement und fehlerhafte Einsatzplanung hervorgerufen wird. 

Die Notwendigkeit einer Zuverlässigkeitsprüfung muss auch für Arbeitgeber Anwendung finden! 

Wir fordern daher, dass private Sicherheitsunternehmen, die öffentliche Aufträge übernehmen, einer strengen und regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Die Luftsicherheitsfachkräfte werden im Vergleich zu den Arbeitgebern regelmäßig auf “Herz und Nieren” geprüft. Die Prüfung bei den Arbeitgebern muss nicht nur die Qualität der Sicherheitsleistungen, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte und der Arbeitsbedingungen umfassen. Wir fordern zudem, dass der Staat regelmäßige und unangekündigte Kontrollen vor Ort bei den Arbeitgebern durchführt, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Standards eingehalten werden. Diese Kontrollen müssen unabhängig und transparent durchgeführt werden, um Manipulationen und Schönfärbereien zu vermeiden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Beschäftigten an den Flughäfen tatsächlich fair und sicher arbeiten und dass die Qualität der Sicherheitsleistungen gewährleistet ist.

Wir müssen den Druck erhöhen!

Die Vergabe der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf an DSW ist für uns eine Fehlentscheidung, die wir nicht einfach hinnehmen können. Wir als Gewerkschaft ver.di werden weiterhin gegen diese Praxis kämpfen und uns für die Rechte der Beschäftigten und die Qualität der Sicherheitsleistungen einsetzen. Der Staat darf öffentliche Aufträge nicht an Firmen vergeben, die nachweislich ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen und die Rechte ihrer Beschäftigten missachten. Es ist an der Zeit, dass der Staat endlich handelt und sich nicht länger auf die falsche Seite stellt. Die Beschäftigten in der Luftsicherheit haben es verdient, fair behandelt und ausreichend geschützt zu werden – sowohl in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen als auch in Bezug auf die Qualität ihrer Arbeit.

Wir werden definitiv nicht aufhören, Druck zu machen, bis diese Missstände behoben sind und die öffentlichen Aufträge in die Hände von Unternehmen gelegt werden, die Verantwortung übernehmen und die Rechte ihrer Beschäftigten achten.

Luftsicherheitsfachkräfte brauchen zwingend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen – keine Gewinnmaximierung auf Kosten der Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche!